Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

„Pussy-Riot“-Video im Netz verboten

Von OÖN, 30. November 2012, 04:55 Uhr
„Pussy-Riot“-Video im Netz verboten
Der Renner im russischen Internet: das Punk-Gebet der „Pussy-Riot“-Band im Altarraum der Moskauer Erlöser-Kathedrale Bild: EPA

MOSKAU. Ein russisches Gericht stufte das Punk-Gebet gegen Präsident Putin als extremistisch ein.

Das Video mit dem sogenannten Punk-Gebet der kremlkritischen russischen Mädchenband „Pussy Riot“ in der Erlöser-Kathedrale in Moskau muss auf Anordnung der russischen Justiz umgehend aus dem Internet verschwinden. Ein Moskauer Gericht ordnete gestern an, den Zugang zu dem Clip auf sämtlichen Seiten sowie den Blog der Musikerinnen zu blockieren. Wie dieses Verbot technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Meldungen nicht hervor.

Mehrere Aktivistinnen der Band hatten im heurigen Februar eine Protestaktion in der Kathedrale gestartet und dabei in einem Punk-Gebet die Gottesmutter angerufen. Sie sollte Präsident Wladimir Putin aus dem Amt jagen. Auch Kritik an der russisch-orthodoxen Kirche übte die Punkband. Das dabei gedrehte Video entwickelte sich zu einem Renner im Internet.

Das Gericht will dem jetzt einen Riegel vorschieben. Die Begründung von Richterin Marina Mussimowitsch: In den Videoclips seien Aussprüche und Handlungen dokumentiert, die Gläubige verletzen könnten, sowie verborgene Aufrufe zu Aufruhr und Ungehorsam. In ihrem Urteilsspruch berief sich die Richterin auf ein Gutachten im Auftrag des russischen Innenministeriums.

Drei junge Frauen der Punk-Band waren nach der aufsehenerregenden Aktion vor Gericht gestellt worden. Zwei von ihnen, die 23-jährige Nadeschda Tolokonnikowa und die 24-jährige Maria Aljochina waren wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ in einem heftig kritisierten Prozess zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Die Bitte der Anwälte, die beiden Mütter von Kleinkindern die Zeit in einem Gefängnis in Moskau verbringen zu lassen, wurde abgelehnt. Die Anwälte hatten argumentiert, die Versetzung aus dem Gefängnis würde den Kontakt mit den Familien verkomplizieren. „Eine Baracke für 150 Insassen ist nicht das gleiche wie eine Zelle für vier.“

Milderes Urteil für Bandmitglied

Die Haftstrafe gegen das dritte Mitglied der Band, Jekaterina Samuzewitsch (30), war in einem Berufungsverfahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden. Weitere Mitglieder der Band setzten sich ins Ausland ab, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Die Causa „Pussy Riot“ bewegt mittlerweile auch den Buchmarkt. Am Donnerstag stellten russische Internetportale eine neue Dokumentation der Autorin Vera Kitschanowa vor. Im deutschsprachigen Raum ist erst vor kurzem das Buch „Pussy Riot! Ein Punk-Gebet für Freiheit“ (Nautilus) auf den Markt gekommen.

mehr aus Weltspiegel

Horrorszenario für Insektenhasser: Doppelte Zikaden-Invasion steht bevor

Turin hält Raucher jetzt auch im Freien auf Abstand

Schüsse an deutscher Schule: 15-jähriger wegen Mordes vor Gericht

Mindestes 65 Tote bei schweren Unwettern in Pakistan

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
der_wueterich (420 Kommentare)
am 30.11.2012 09:04

ich hab das Video schon "eingebettet" und denke sicher nicht daran, es aufzugeben, ist zu köstlch! grinsen

lädt ...
melden
antworten
Ameise (45.683 Kommentare)
am 30.11.2012 08:46

Also das-geht nicht...

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen