Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Etappensieg für Facebook-Kläger Schrems

Von nachrichten.at/apa, 23. September 2015, 10:16 Uhr
Max Schrems
"Europe vs. Facebook"-Initiator Max Schrems Bild: APA

LUXEMBURG. Der österreichische Facebook-Kläger Maximillian Schrems hat einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen.

Der EuGH-Generalanwalt erklärte am Mittwoch die Entscheidung der EU-Kommission zum "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA über ein angemessenes Datenschutzniveau für ungültig. Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt.

Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Fußballstar Xaver Schlager kauft Wirtshaus in Sankt Valentin

Bleischürzen bei Röntgen haben ausgedient

Fusion unterm Giebelkreuz: Neue Raiffeisenbank Region Traun-Alm

Schwanenplage am Attersee kommt Landwirte teuer zu stehen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

5  Kommentare
5  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Wellington (1.369 Kommentare)
am 06.10.2015 14:39

Hochachtung und Gratulation für Schrems.

Nachdenklich stimmt mich die Entscheidung des EuGH dennoch, denn sie beinhaltet, daß die EU-Kommission gar keine Befugnis dazu hatte!!

Man beschließt etwas wozu man gar nicht ermächtigt ist. Wer haftet für die rechtlichen Folgen?
Was ist mit BIC/Swift, das muss man ja analog zur Facebook Entscheidung sehen!

lädt ...
melden
pepone (60.622 Kommentare)
am 23.09.2015 12:26

ich schließe mich der Meinung der Vorposter an ...denn mich imponiert dieser Mensch schon seit Anfang seiner Arbeit ! grinsen

lädt ...
melden
capsaicin (3.839 Kommentare)
am 23.09.2015 10:41

sehr gut - und weiter so !

man muss sich nicht alles im leben gefallen lassen, und darf auch "alteingesessene rechte" hinterfragen.

auch dem kirchenglocken-kläger auf diesem wege, viel glück mitsamt erfolgreicher berufung.

conclusio: es lassen sich ohnehin zuviele auf den kopf gacken --> und sagen dazu auch noch "DANKE"...

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 23.09.2015 11:47

Diese Meinung kann ich nur unterstützen!

Es ist traurig, dass die EU einerseits nicht funktionieren wird/kann, weil es zu viele unterschiedliche Interessen gibt, andrerseits lassen sich die meisten europäischen Staaten von den USA massiv einschüchtern. Und was noch ärger ist, die meisten "Abkommen" zwischen EU und USA sind extrem einseitig.

Ich habe volle Hochachtung für Hrn. Schrems, der sich von den US-Shitkickers bis jetzt nicht hat unterkriegen lassen (ich nehme an, dass er sicher schon die eine oder andere Morddrohung von den US-Verfassungsschützern erhalten hat).

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 23.09.2015 16:11

Datenschutz ist im Interesse aller, der Architekt aber kein Rebell sondern nur ein - seltsamer ? - Egoist. Ich habe mir den Glockenprozess angesehen, die Richterin hat völlig richtig entschieden.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen