Archiv | ePaper | Digital
 |  A A A

 
Mittwoch, 19. Juni 2013, 18:45 Uhr Linz  34°C ·  Wels  33°C ·  mehr Wetter »
Startseite

Zivildienst: Weg zur Polizei für Ex-"Zivis" frei

WIEN. Ehemalige Zivildiener können künftig den Polizeidienst antreten. Das ist nun nach einer Einigung zwischen Innenministerin Maria Fekter (V) und Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) endgültig fix.

Ob die Zivildiener vor dem Antritt des Exekutivdienstes noch zusätzlich eine militärische Basisausbildung absolvieren müssen, bleibt zunächst aber offen.

Festgelegt wurde von der Regierung im heutigen Ministerrat, dass die zuständigen Ressorts selbstständig entscheiden, ob sie von den früheren Zivildienern eine extra Ausbildung an der Waffe verlangen. Die Entscheidung fällt somit das Innenministerium für die Polizei, die Justiz für die Justizwache und das Finanzministerium für den Zoll.

Innenministerin Fekter wollte sich vorerst nicht festlegen, ob sie auf der militärischen Basisausbildung beharrt. Zwingend notwendig wäre diese nicht, da auch Frauen ohne Präsenzdienst zur Exekutive kommen könnten. Endgültig geklärt werde diese Frage in einem Ressortübereinkommen mit dem Verteidigungsministerium.

Verfassungsprobleme bei Gleichbehandlung

Verteidigungsminister Darabos betonte zwar, bereit zu sein, eine Basisausbildung anzubieten. Er sieht jedoch Verfassungsprobleme bezüglich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Polizeianwärtern. Er glaube daher nicht, dass der Passus über die zusätzliche Ausbildung schlagend werde. Fekter wiederum ist der Meinung, dass verfassungsrechtlich keine Probleme bestünden.

Beschlossen werden soll die Zivildienstnovelle nach Vorstellung der Innenministerin bereits im September. Inkrafttreten könnte das Gesetz somit schon 2011. Wie viele ehemalige Zivildiener einen Dienst der Polizei, Justizwache oder Zoll antreten werden, wollten weder Darabos noch Fekter einschätzen.

Ebenfalls in der Zivildienstnovelle enthalten ist eine Erweiterung der Aufgabengebiete. So werden Zivildiener künftig auch in sämtlichen Kindergärten sowie in Integrationseinrichtungen tätig sein können. Zusätzlich soll es mehr Urlaubstage für die Jobsuche geben. Schließlich wird ehemaligen Zivildienern noch der Weg zu Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und zur Jägerei freigemacht. Diese Organisationen können künftig autonom entscheiden, ob sie Zivildiener zulassen. Bisher galt für diese automatisch ein 15-jähriges Waffenverbot.

1
werden sie doch österreicher ... · von mausfanger (23077) · 24.08.2010 21:08 Uhr

da werden sie geholfen !

mehr "mag" mir dazu auch nicht mehr einfallen ...

(0)
2
Gleichbehandlung von männlichen ... · von stoeffoe (10533) · 24.08.2010 16:14 Uhr

... und weiblichen Polizeianwärtern.

Ach, was soll es da für Verfassungsprobleme geben ... die Ungleichbehandlung von männlichen Wehrpflichtigen und weiblichen Nicht-Wehrpflichtigen ist ja auch keins ...

(0)
3
Ex-Zivis bei der Polizei · von Flocki82 (622) · 24.08.2010 11:53 Uhr

Zuerst den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen und dann wollen sie aber plötzlich Polizist werden und mit einer Waffe herumlaufen. Irgendwie ist das schon widersprüchlich und ein ziemlich unnötiges Gesetz! Ich hoffe ja doch, daß sie zumindest die Grundausbildung beim BH nachholen müssen, denn ansonsten wäre das ungerecht! Natürlich sollte dies aber selbstverständlich auch von den weiblichen Polizeischülern verlangt werden, denn warum sollen die Damen hier bevorzugt behandelt werden! Meiner Meinu7ng nach war die alte Regelung mit 15 Jahren Waffenverbot schon ok, denn es muß sich halt jeder genau überlegen, was er tut, und dann dementsprechend auch die Konsequenzen tragen!

(0)
Artikel 24. August 2010 - 10:54 Uhr
nachrichten.at/apa
Bild vergrößern Darabos (li.), Fekter

Darabos (li.), Fekter  Bild: apa

Neuen Kommentar schreiben

Betreff / Kommentartitel
Kommentartext:

Sie dürfen noch Zeichen als Text schreiben

Bitte beachten Sie die Forumsregeln


  Für nicht registrierte Nutzer

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Um sich registrieren zu können müssen Sie uns mindestens einen Benutzernamen, ein Passwort und Ihre E-Mail-Adresse mitteilen.
Gewünschter Benutzername

Gewünschtes Passwort

Wiederholung Passwort

E-Mail

OÖNcard


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 4 + 1? : 


Meistgelesene Artikel   mehr »