Ob die Zivildiener vor dem Antritt des Exekutivdienstes noch zusätzlich eine militärische Basisausbildung absolvieren müssen, bleibt zunächst aber offen.
Festgelegt wurde von der Regierung im heutigen Ministerrat, dass die zuständigen Ressorts selbstständig entscheiden, ob sie von den früheren Zivildienern eine extra Ausbildung an der Waffe verlangen. Die Entscheidung fällt somit das Innenministerium für die Polizei, die Justiz für die Justizwache und das Finanzministerium für den Zoll.
Innenministerin Fekter wollte sich vorerst nicht festlegen, ob sie auf der militärischen Basisausbildung beharrt. Zwingend notwendig wäre diese nicht, da auch Frauen ohne Präsenzdienst zur Exekutive kommen könnten. Endgültig geklärt werde diese Frage in einem Ressortübereinkommen mit dem Verteidigungsministerium.
Verfassungsprobleme bei Gleichbehandlung
Verteidigungsminister Darabos betonte zwar, bereit zu sein, eine Basisausbildung anzubieten. Er sieht jedoch Verfassungsprobleme bezüglich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Polizeianwärtern. Er glaube daher nicht, dass der Passus über die zusätzliche Ausbildung schlagend werde. Fekter wiederum ist der Meinung, dass verfassungsrechtlich keine Probleme bestünden.
Beschlossen werden soll die Zivildienstnovelle nach Vorstellung der Innenministerin bereits im September. Inkrafttreten könnte das Gesetz somit schon 2011. Wie viele ehemalige Zivildiener einen Dienst der Polizei, Justizwache oder Zoll antreten werden, wollten weder Darabos noch Fekter einschätzen.
Ebenfalls in der Zivildienstnovelle enthalten ist eine Erweiterung der Aufgabengebiete. So werden Zivildiener künftig auch in sämtlichen Kindergärten sowie in Integrationseinrichtungen tätig sein können. Zusätzlich soll es mehr Urlaubstage für die Jobsuche geben. Schließlich wird ehemaligen Zivildienern noch der Weg zu Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und zur Jägerei freigemacht. Diese Organisationen können künftig autonom entscheiden, ob sie Zivildiener zulassen. Bisher galt für diese automatisch ein 15-jähriges Waffenverbot.
da werden sie geholfen !
mehr "mag" mir dazu auch nicht mehr einfallen ...
... und weiblichen Polizeianwärtern.
Ach, was soll es da für Verfassungsprobleme geben ... die Ungleichbehandlung von männlichen Wehrpflichtigen und weiblichen Nicht-Wehrpflichtigen ist ja auch keins ...
Zuerst den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen und dann wollen sie aber plötzlich Polizist werden und mit einer Waffe herumlaufen. Irgendwie ist das schon widersprüchlich und ein ziemlich unnötiges Gesetz! Ich hoffe ja doch, daß sie zumindest die Grundausbildung beim BH nachholen müssen, denn ansonsten wäre das ungerecht! Natürlich sollte dies aber selbstverständlich auch von den weiblichen Polizeischülern verlangt werden, denn warum sollen die Damen hier bevorzugt behandelt werden! Meiner Meinu7ng nach war die alte Regelung mit 15 Jahren Waffenverbot schon ok, denn es muß sich halt jeder genau überlegen, was er tut, und dann dementsprechend auch die Konsequenzen tragen!
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