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Urteil im Glätteisen-Mord: 20 Jahre Haft

Von nachrichten.at/fell/luke/apa, 21. Mai 2013, 19:34 Uhr
Angeklagter
Prozess in Linz: Angeklagter soll seine Ex-Freundin erwürgt und den Mord dann als Suizid getarnt haben. Bild: Alfred Reiter

LINZ/ AUBERG. Zu 20 Jahren Haft wegen Mordes wurde im Linzer Landesgericht der 29-jährige Mühlviertler Josef G. verurteilt.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der Mann Ende Oktober 2012 seine Ex-Freundin Sandra R. (26) mit einem Elektrokabel stranguliert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor dem Schuldspruch der Geschworenen war Josef G. von drei Gutachtern schwer belastet worden: Gerichtsmediziner Fabio Monticelli schloss aus, dass die Verletzungen der jungen Frau von einem Unfall vor der Strangulation herrühren könnten. „Diese weisen eindeutig auf Gewalteinwirkung hin“, sagte Monicelli.

Vermutlich durch ‘Burking’ getötet

Eine sehr wahrscheinliche Möglichkeit ist das ‘Burking’: Dabei sitzt oder kniet ein körperlich überlegener Täter auf dem Brustkorb des Opfers und schnürt gleichzeitig die Atemwege ab. Für den Arzt steht allerdings auch fest, dass Sandra R. noch gelebt hat, als ihr die Schlinge um den Hals gelegt worden war. Molekularbiologe Josef Neuhuber berichtete den Geschworenen von insgesamt 18 DNA-Spuren von G. die am Hals, den Händen und unter den Fingernägeln des Opfers sowie auf der Jacke der jungen Frau gefunden wurden. Ein Kriminalpsychologe war überzeugt, dass die Art des Erhängens nicht zum psychologischen Profil des Opfers passte.

Staatsanwalt Stefan Weilguni hatte in seinem Schlussplädoyer einen Suizid von Sandra R. ausgeschlossen und eine hohe Strafe gefordert.

Verteidiger Andreas Mauhart versuchte vor allem die Zweifel in den Geschworenen zu wecken und die Selbstmord-Variante zu bekräftigen: „Es gibt viele ungereimtheiten, sodass wir nicht sicher sagen können, ob es tatsächlich ein Mord war“. Er sprach von widersprüchliche Zeugenaussagen und glaubte, dass sich Sandra R. die Verletzungen vor dem Erhängen zugezogen haben könnte.

Die Geschworenen folgten dem Ankläger und entschieden auf Mord. G. meldete sofort Berufung und Nichtigkeit an.   

Der Angeklagte hat jede Schuld stets bestritten.

Unerwiderte Liebe als Motiv

Der Staatsanwalt warf dem 29-Jährigen Mord vor. Er habe in der Nacht auf den 23. Oktober vergangenen Jahres seine 26-jährige Ex-Freundin getötet und sie anschließend mit dem Kabel eines Glätteisens so an die Badezimmertür ihrer Wohnung in Auberg im Bezirk Rohrbach gehängt, dass es wie ein Selbstmord aussehen sollte. Das Motiv sei unerwiderte Liebe, denn er habe die von ihr betriebene Trennung im Jahr 2009 nie akzeptiert. Er habe kein schlüssiges Alibi. Und die Tote habe keinerlei persönliche Probleme gehabt, die als Grund für einen Selbstmord infrage kämen.

Der Gerichtsmediziner Fabio Monticelli berichtete in seinem Obduktionsgutachten, die Verletzungen, die er an der Toten gefunden habe, seien nicht in Zusammenhang mit einem Selbstmord zu bringen, sondern stammten von stumpfer Gewalteinwirkung. Er vermutet, dass die Frau einem "Burking" zum Opfer gefallen ist: Eine ihr körperlich überlegene Person habe sich auf sie gekniet oder gesetzt. Obendrein sei ihre Atmung durch einen weichen Gegenstand beeinträchtigt worden. Zuletzt sei sie bewusstlos geworden. Dann sei sie in die Schlinge des Glätteisens an der Tür gehängt worden.

Spuren belasten Angeklagten

Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Mauhart, stellte dem gegenüber, dass die Verletzungen des Opfers auch anders entstanden sein könnten. Es gebe keine Anzeichen von Gewaltanwendung am Kopf und keine Abwehrspuren an den Händen des Opfer. Auf sein Fragen erklärte der Gutachter, dass dies sein erster Fall dieser Art sei.

Franz Neuhuber als Gutachter für die Auswertung der DNA-Spuren schloss die vom Angeklagten angebotene Erklärung, die von ihm gefundenen Spuren stammten von einem früheren Besuch in der Wohnung der Toten, so gut wie aus. Auf Befragen des Verteidiger stellte er fest, es seien ihm aber keine weiteren Spuren etwa an der Tür, an der das Opfer hing oder am Boden übermittelt worden.

Der Kriminalpsychologe Thomas Müller erklärte, das sei einer der außergewöhnlichsten Fälle, die ihm in seiner langjährigen Karriere untergekommen seien. Er analysierte aus dem Akt und den Fotos aus der Wohnung, dass es sich um eine sehr ordentliche Person gehandelt habe, die nicht auf diese Weise Selbstmord begehen würde. Wenn ein Mord als Selbstmord getarnt werde, dann handle es sich um ein persönliches Tötungsdelikt. Deshalb habe die dafür verantwortliche Person vom "logischen Täter" ablenken wollen und deshalb den Tatort verändert.

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