Tödlicher Streit um Wodka - Sieben Jahre Haft für vier Angeklagte

Von nachrichten.at/apa   21.Jänner 2013

Sie sollen am 9. Juni 2012 einen 47-Jährigen in einem Streit um Wodka mit Fußtritten so schwer verletzt haben, dass er Tage später im Krankenhaus starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Das Schöffengericht folgte damit der Staatsanwältin, die eine angemessene Strafe gefordert hatte, und nicht dem Begehren der Verteidiger nach Freisprüchen. Anwesende Freunde des Opfers applaudierten ob der Schuldsprüche. Der Strafrahmen lag bei fünf bis zehn Jahren Haft. Die nicht unbescholtenen Angeklagten hatten sich stets nicht schuldig bekannt. Die Aussagen dreier Tatzeugen erwiesen für das Gericht aber das Gegenteil. Außerdem müssen die vier der Mutter des Opfers 2.000 Euro Bestattungskosten und ihr sowie den drei Geschwistern des 47-Jährigen je 100 Euro Teiltrauerschmerzengeld zahlen.

Die vier Slowaken bestritten ihren Lebensunterhalt mit Betteln und hatten den 47-Jährigen verdächtigt, ihnen den Schnaps gestohlen zu haben. Im Hessenpark in der Linzer Innenstadt kam es zu der Auseinandersetzung, bei der ihr Opfer zuerst niedergeschlagen und dann gegen den Kopf getreten wurde. Der Schwerverletzte lag fünf Tage im Koma, bis er schließlich an den Folgen einer Gehirnblutung starb, so das Ergebnis der Obduktion.

Verlässliche Zeugin beobachtete die Tat

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass alle vier Angeklagten sich in ihren Aussagen widersprechen würden, sowohl untereinander als auch verglichen mit eigenen Angaben vor der Polizei. Es gebe eine einzige verlässliche Zeugin, die die Tat beobachtet hatte und die vier Angeklagten identifizieren konnte. Sie beschrieb, dass sie gegen den Kopf des Opfers getreten hätten.

Der Verteidiger des Erstangeklagten betonte, dass sein Mandant die Namen der drei weiteren Beschuldigten genannt habe und in dem Streit mit dem Opfer eigentlich schlichtend eingreifen wollte, wie zwei Zeugen bestätigen würden. Der Zweitangeklagte habe laut seines Rechtsbeistandes mit vier Promille Blutalkohol auf einer Bank geschlafen. Die Anwälte des Dritt- und Viertangeklagten führten aus, es gebe keinen objektiven Beweis, dass ihre Mandanten an dem Vorfall beteiligt waren. Die von der Staatsanwältin als verlässlich beschriebene Zeugin habe unterschiedliche Aussagen gemacht und sich widersprochen, waren sich die Verteidiger einig.

In seinem Schlusswort sagte der Erstangeklagte: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist, aber ich hatte mit der Tat nichts zu tun." Der Zweitangeklagte verantwortete sich, dass er nicht genau sagen könne, was passiert sei, weil er sich nicht erinnern könne, "aber es tut mir leid, was geschehen ist". Der dritte schwieg, der vierte Angeklagte drückte der Schwester des Opfers sein Beileid aus.