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Tetron-Prozess: Einvernahme von Mensdorff-Pouilly begonnen

Von nachrichten.at/apa, 24. Juni 2015, 11:11 Uhr
Alfons Mensdorff-Pouilly Bild: HERBERT NEUBAUER (APA/HERBERT NEUBAUER)

WIEN. Der Tetron-Prozess gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und den ehemaligen Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer hat am Mittwoch mit der Einvernahme der beiden Angeklagten begonnen. Fischer verteidigte schließlich die Zahlung von 1,1 Mio. Euro an Mensdorff-Pouilly.

Die Verteidiger beantragten jeweils einen Freispruch. Die Telekom Austria hat ihren Privatbeteiligten-Anspruch gegen Fischer zurückgezogen, sie fordert von Mensdorff-Pouilly aber 1,1 Mio. Euro samt Zinsen.

Dass das Unternehmen von Fischer keinen Schadenersatz mehr fordert, dürfte mit dem Vergleich zusammenhängen, den die Telekom mit Fischer im Vorjahr abgeschlossen hat. Der Vergleich mit Fischer wurde in der Verhandlung am Mittwoch aber zunächst nicht thematisiert. "Wir gehen wie die Staatsanwaltschaft von Scheinrechnungen aus", sagte der Vertreter der Telekom Austria am Beginn des Prozesses.

Der Staatsanwalt sieht bei den Zahlungen von 1,1 Mio. Euro der Telekom Austria an Mensdorff-Pouilly keine Gegenleistung, wie dieser sagte. Den Angeklagten werde daher Untreue vorgeworfen. Fischer steht zudem wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss im Jahr 2012 vor Gericht.

Für Fischers Anwalt Otto Dietrich ist der zweite Anklagepunkt hinfällig, weil sich Fischers Aussage nicht ändern werde. Sein Mandat sei beim U-Ausschuss medial vorgeführt worden. Dietrich stellte zudem den Antrag, den Sachverständigen Matthias Kopetzky wegen Befangenheit abzulehnen. Er begründete dies mit Kopetzkys Tätigkeit während des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.

Mensdorff-Pouillys Verteidiger Harald Schuster erklärte, dass die Gelder per Überweisung geflossen seien, was untypisch für Bestechung sei. Außerdem sei das Geld ordnungsgemäß versteuert worden und nach wie vor im Einflussbereich von Mensdorff-Pouilly und es habe keine Kickback-Zahlung an Fischer gegeben. Die entscheidende Frage des Prozesses sei die der Gegenleistung, sagte Schuster beim Prozessauftakt.

Richter Michael Tolstiuk befragte zu Beginn der Verhandlung Fischer über die Blaulichtfunk-Ausschreibungen. Dieser schilderte, wie es zu der Neuvergabe des Auftrages an Alcatel und Motorola gekommen ist und warum die Telekom Austria als Infrastrukturlieferant fungierte.

Zahlung verteidigt

Fischer selbst hat im Prozess die Zahlung von 1,1 Mio. Euro an den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly verteidigt. Zuvor war vom Gericht der Antrag auf Befangenheit des Sachverständigen Matthias Kopetzky abgelehnt worden.

Auch der Anwalt von Mensdorff-Pouilly hatte sich dem Befangenheitsantrag angeschlossen. Es gebe ein "Spannungsverhältnis" wegen dessen Tätigkeit für den Staatsanwalt. Kopetzky sei als "Mitglied der Staatsanwaltschaft" zu betrachten, so Rechtsanwalt Harald Schuster. Richter Michael Tolstiuk erklärte nach einer kurzen Beratung, dass es beim Sachverständigen keine Bedenken gebe. "Es gibt keine Vorbehalte, die uns überzeugt haben", sagte er.

In der Einvernahme von Fischer wollte der Staatsanwalt wissen, ob Fischer als Vorstand die Befugnis hatte, ein Beratergeschäft in der Höhe von mehr als einer Million Euro abzuschließen. Fischer sagte, er sei sich sicher gewesen, bei einem Volumen von 100 Mio. Euro die 1,1 Mio. Euro unterzubringen. Für den Aufsichtsrat sei dies kein Thema gewesen.

Dass das Geschäft 2008 abgewickelt wurde, also mit vierjähriger Verspätung, erklärte Fischer damit, dass Mensdorff-Pouilly zum damaligen Zeitpunkt, also 2004, kein Geld haben wollte. Die Telekom sei ein rotes Unternehmen mit rotem Betriebsrat gewesen, wäre eine Zusammenarbeit mit dem Waffenlobbyisten Mensdorff-Pouilly aufgekommen, hätte es keine Zusammenarbeit mehr gegeben, so Fischer.

Die Abwicklung 2008 begründete Fischer mit seinem eigenen bevorstehenden Abgang in der Telekom. Er habe nicht gewusst, so Fischer, ob sein Nachfolger auch mit Mensdorff-Pouilly zusammenarbeiten möchte. "Ich wollte diese Altlast bereinigen", so Fischer.Mensdorff-Pouilly sei ab 2006 wegen der offenen Forderungen "unrund" geworden.

Daraufhin fragte der Staatsanwalt, ob Fischer die Verjährungsfrist von Forderungen kenne. Fischer antwortete, dass er persönlich immer zu einem Vertragspartner stehe - auch, wenn Vereinbarungen mündlich getroffen worden sind. Ihm wäre es zudem "wurscht" gewesen, wenn bei den 2008 ausgestellten Rechnungen die tatsächlichen Projekte, also die Beratungsleistungen, als Zahlungsgrund angegeben worden wären.

Aus der Sicht von Fischer betraf die Leistung an Mensdorff-Pouilly die Reorganisation des Alcatel-Motorola-Konsortiums, damit die Telekom nicht mehr Teil des Bieterkonsortiums ist, sondern nur noch Infrastruktur-Lieferant. Dadurch sei das Risiko bei der Vergabe minimiert worden.

"Zum Abschuss freigegeben"

"Ich hätte gleich in der Zeitung inserieren können und schreiben, dass Mensdorff zum Abschuss freigegeben ist", sagte der angeklagte Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer am Mittwoch im Tetron-Prozess dazu, warum die Abrechnung mit Lobbyist und Jagdausflug-Organisator Alfons Mensdorff-Pouilly - es geht um 1,1 Mio. Euro - erst vier Jahre später, 2008, erfolgte.

Das Problem sei gewesen, dass die Gewerkschaft in der Telekom rot war und Mensdorff-Pouilly schwarz - er ist mit der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) verheiratet. Wäre die Zusammenarbeit aufgekommen, hätte es keine weitere Zusammenarbeit mehr gegeben, so Fischer. "Das war die Crux an der Sache." Man habe vermeiden müssen, dass das publik wird.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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alibi (66 Kommentare)
am 25.06.2015 13:26

Oh wie lacht!

Graf Ali lacht immer, weil er genau weiß, dass seine Machleukes so wasserdicht sind, dass ihm niemand ankann.

Und die, die ihm ankönnten, sind seine Spezis und somit gefahrlos.

Also, zurück zur Hohen Jagd. Waidmannsheil! Jagdgenossenschaft

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am 24.06.2015 20:51

Ja die Rauch-Kallat Mitzi, als Wirtstochter geboren, musste sogar ihre erste Ehe annulieren lassen, ein Unterfangen das durch bischöfliche Fürbitte schnellstens über die Bühne ging.

Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly, ein Mann von Ehre und Anstand, bevorzugte eben eine kirchliche Hochzeit, wie es seine Erziehung gebietet.

http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/annullierung/

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 24.06.2015 19:28

Dünne Suppen - schwarze Justiz!
Da kann man den nächsten Charity-Event mit Orchestermusik in Luising schon planen. Tüchtige Unternehmer und -Innen, die hohe Politik und die Seitenblickerclique werden geladen.
Gräfin Mitzi ließ schon die Spendenbüchsen aufstellen.
Bei einer Charity-Tombola gibt es diesmal als 1. Preis ein Grippemaskenset und den Genuss, eine gräfliche Wildsau tot schießen zu dürfen. Jägermeister Pröll aus NÖ wird vorher die Gatter überprüfen.

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 24.06.2015 19:26

Dünne Suppen - schwarze Justiz!
Da kann man den nächsten Charity-Event mit Orchestermusik in Luising schon tüchtige Unternehmer und -Innen und die Seitenblickerclique geladen.
Gräfin Mitzi ließ schon die Spendenbüchsen aufstellen.
Bei einer Charity-Tombola gibt es diesmal als 1. Preis ein Grippemaskenset und den Genuss, eine gräfliche Wildsau tot schießen zu dürfen. Jägermeister Pröll aus NÖ wird vorher die Gatter überprüfen.

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am 24.06.2015 16:42

"Übers Honorar redet man nicht" so Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly

Dieser bestätigt dann, dass er für die Telekom bei Motorola sehr erfolgreich lobbyiert hat. Auch in Osteuropa will er tätig gewesen sein. Und dann zur Frage des Honorars meint der Lobbyist: "Dass das ein bis drei Prozent vom Auftragsvolumen kosten kann, ist klar. Aber darüber redet man nicht..." Nur von Bestechung will er nichts wissen. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Donnerstag.

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Die paar Kreuzerl, die aus diesem vermeintlichen Geschäft herausschauten, können ja nicht einmal eine scotische Jagdgesellschaft finanzieren, also das sind peanuts, nicht mehr und nicht weniger.

Also wird man den Herrn Grafen nichts verübeln können, er wird weiter wirken für das Wohl aller Österreicher, man freue sich darauf.

Es gilt natürlich die UV

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am 24.06.2015 11:45

Gefinkelte Anwälte drehen für ihre Mandanten eh immer alles so, wie sie es gerade brauchen - und Justitia ist dumm genug und unternimmt nie was, vor allem bei solchen Fällen.

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am 24.06.2015 17:29

pt Das österr. Recht wird im kleinen Kreis ausgeforchten, sind doch Richter, Staatsanwälte und diverse Advokaten allesamt gemeinsam auf der Uni gewesen, man kennt sich, verkehrt in den gleichen Verbindungen, selbst Freimaurerei ist dabei ......... also man tut sich nicht weh, man will ja selbst fortkommen und nicht als eigener Hemmschuh gelten.

Und ein paar Millionen, die der Steuerzahler zu berappen hat, sind Kleingeld gegen die Milliarden, die uns die HAA jetzt schon kostet.

Und die Staatsschulden kann ohnehin keiner je mehr zurückzahlen, also wozu Sorgen machen ?

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am 24.06.2015 11:36

UV oder

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am 24.06.2015 11:27

Mensdorff-Pouillys Verteidiger Harald Schuster erklärte, dass die Gelder per Überweisung geflossen seien, was untypisch für Bestechung sei. Außerdem sei das Geld ordnungsgemäß versteuert worden und nach wie vor im Einflussbereich von Mensdorff-Pouilly und es habe keine Kickback-Zahlung an Fischer gegeben.
--------------

Wie kann man nur den ehrwürdigten, gütigen Herrn Grafen immer so verdächtigen, einmal beim Eurofighter-Deal, jetzt wieder bei Tetron, wo dieser gute Mann doch immer nur das Wohl seiner Mitmenschen im Sinne hat.

Sogar die Jagdeinladungen nach Schottland, auch Scotland, waren
privater Natur, er wollte seinen Freunden die Schönheit des Landes, die Fülle an jagdbarem Wild und sicher auch einige Whisky-Brennereien zeigen.

Nur die ÖVP hält dem guten Grafen die Stange, ist doch seine liebe Gattin, die Rauch-Kallat in dieser Partei noch immer bestens verankert.

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