Styrian Spirit: Gesamte Causa wird detailliert neu aufgerollt
KLAGENFURT. Es hat keine Sicherheiten für den Kredit an die Fluglinie Styrian Spirit gegeben. Es war ein Blankokredit. Das hat der angeklagte Ex-Manager der Hypo Alpe Adria Bank, Gert Xander, am Montag im Untreue-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ausgesagt.
Er hatte im Jahr 2005 als Vorstand der Hypo Austria das Darlehen in der Höhe von 2 Millionen Euro an die Fluglinie bewilligt.
Er habe den Eindruck gehabt, dass der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider eine möglichst rasche Kreditvergabe an die Fluglinie Styrian Spirit gewollt habe. Das habe er aus einem E-Mail geschlossen, das Haider an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Hypo Österreich und Vorstandsvorsitzenden der Hypo Holding, Wolfgang Kulterer, mit dem Wortlaut, "bezugnehmend auf unsere Vereinbarung" geschrieben habe.
Xander erzählte auch, dass alle Angelegenheiten, in die Haider beziehungsweise das Land Kärnten involviert gewesen sei, über Kulterer gelaufen seien. So habe ihm auch Kulterer erklärt, dass es für diesen Kredit eine Patronatserklärung des Landes geben werde. Der Vorstand der Kärntner Landesholding, Reinhard Zechner, habe eine Patronatserklärung aber verweigert. Darüber habe er Kulterer informiert, der ihm beschieden habe, dass der Kredit auch ohne Patronatserklärung erfolgen werde.
Xander blieb auch bei der Neuauflage des Prozesses dabei, dass Unterlagen von renommierten Experten ein positives Bild der Styrian Spirit gezeichnet hätten. Darüber hinaus habe man den Kredit an ein Unternehmen gewährt, dessen größter Eigentümer zu diesem Zeitpunkt das Land Kärnten gewesen sei, führte er aus. Daher sei für ihn ein Kreditausfall ausgeschlossen gewesen, da es noch nie einen Totalausfall bei einem Unternehmen gegeben habe, bei dem das Land Kärnten beziehungsweise die Kärntner Landesholding maßgeblich beteiligt gewesen sei. Daher sei für ihn die Kreditvergabe wirtschaftlich vertretbar gewesen.
Er habe in diesem Zeitraum aufgrund einer Krebserkrankung mental und körperlich gelitten und sei in seiner Belastbarkeit in dieser Zeit massiv eingeschränkt und daher bei vielen Besprechungen nicht anwesend gewesen. Er habe sich auf die Unterlagen, die er von Kulterer und von seiner Fachabteilung bekommen habe, verlassen müssen.
Hätte er gewusst, dass die erste Million nach nur einem Tag verbraucht war, hätte er vor Auszahlung der zweiten Million weitere Unterlagen angefordert, sagte Xander auf eine gezielte Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Richter versuchte dann, herauszuarbeiten, warum für einen Kredit, der nach Aussage des Angeklagten "auf Bereichsleiterebene" entschieden habe werden dürfen, nicht nur der Vorstand der Hypo Österreich, sondern auch noch der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Kulterer beigezogen worden sei. Xander begründete das mit der "historischen Entwicklung", die Hypo Österreich sei ja erst kurz davor entstanden, Kulterer habe sich immer um die einzelnen Mitarbeiter gekümmert.
Die Einvernahme Xanders dauerte Montag zu Mittag noch an, Kulterer musste derweilen draußen warten. Wann seine Einvernahme beginnen würde, war vorerst nicht absehbar.
Verteidiger forderten neuerlich Freispruch
Klagenfurt. Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker erklärte in seinem Eröffnungsstatement, dass die Schuld für das Milliarden-Debakel bei der BayernLB, die die Hypo gekauft hatte, liege. Den Milliarden-Skandal könne man seinem Mandanten nicht anlasten. Kulterer habe keine Befugnis gehabt, Weisungen zur Vergabe eines Kredits zu erteilen, daher gebe es auch keine Bestimmung.
Gernot Murko, Verteidiger von Gert Xander, erklärte, dass es an der wirtschaftlichen Situation der Hypo, die zu diesem Zeitpunkt Kredite in der Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro vergeben gehabt hatte, nichts geändert hätte, wenn dieser Kredit nicht gewährt worden wäre. Der Schritt habe der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Kärnten gedient und zu dem Zeitpunkt der Kreditvergabe habe man ausschließen können, dass die Gesellschaft vom Land fallen gelassen werden könnte. Xander habe sein Pouvoir nicht überschritten und auch nicht keinen Befugnismissbrauch begangen, sagte Murko.
Was ist denn das für eine Argumentation?? Wenn ich nur den Eindruck habe, dass - dann ist es meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit nachzufragen. Wenn jeder nur danach arbeitet, was er für einen Eindruck gehabt hat, dann ist doch alles Murks. Ohne klaren Auftrag gibt es keine Erledigung. Und jetzt auf einen Toten zu schieben, man habe den Eindruck gehabt, dass der Verstorbene das und das gewollt, gemeint, etc. habe, das ist doch nicht nachvollziehbar. In der heutigen Zeit, wo die schriftlichen Dinge mit einem Click von einem Schreibtisch zum anderen gehen irgendetwas irgendwohin hinein zu interpretieren ist eine eigenartige Arbeitsmoral un d ein billiges Abschieben von Verantwortung.