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Wiener Grüne schränken Rechte der Unterstützer ein

Nach stundenlangen Debatten haben sich die Wiener Grünen am Sonntag entschlossen, die Rechte der "Unterstützer" einzuschränken. Diese dürfen künftig nicht mehr bei Vertrauensabstimmungen mitvotieren. Einer solchen Abstimmung müssen sich laut Parteistatut jene Personen unterziehen, die zum dritten Mal hintereinander für eine Funktion kandidieren.

Ein entsprechender Antrag wurde bei der 62. Landesversammlung mit großer Mehrheit von den Delegierten angenommen. Das Mitbestimmungsrecht bei der Listenerstellung für die Wien-Wahl 2010 bleibt jedoch erhalten.

Insgesamt sprachen sich nach einer geheimen Wahl 151 von 178 gültigen Delegiertenstimmen für die Annahme des Antrags die Zwei-Drittel-Regelung betreffend aus. Das sind 84,4 Prozent und somit mehr als die für Statutenänderungen erforderliche zwei Drittel. Als Begründung war in der Diskussion immer wieder zu hören, dass Menschen, die vergleichsweise erst kurz in die Parteiarbeit eingebunden sind, nicht beurteilten könnten, ob sich Funktionäre in den Jahren davor bereits bewährt hätten.

Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde die Zwei-Drittel-Regelung 2005, als der damals noch Grüne Mandatar Günter Kenesei bei seiner vierten Kandidatur den nötigen Stimmenanteil nicht erreichen und dadurch bei der Wien-Wahl nicht mehr antreten konnte. Kenesei wechselte daraufhin in das Lager der Wiener ÖVP.

Beschlossen wurde heute auch, dass künftig die Bezirksorganisationen darüber entscheiden können, welche Unterstützer auf Bezirksebene mitbestimmen können. Bisher wurde dies auf Landesebene entschieden.

Kommentare
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Artikel 21. Juni 2009 - 20:48 Uhr
APA
Bild vergrößern Ein neuer "Fall Kenesei" soll verhindert werden

  Bild: APA (Hochmuth)

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