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Neuer Führerschein nur 15 Jahre gültig

Von nachrichten.at/apa, 11. Jänner 2012, 12:41 Uhr
Führerschein
(Symbolfoto) Bild: Weihbold

WIEN. Rund um die Neuregelungen zur Führerscheinausstellung gab es in den letzten Tagen wiederholt Missverständnisse. Ab 2013 ausgegebene Lenkerberechtigungen gelten nur noch 15 Jahre. Spätestens bis 2033 müssen auch alle alten Führerscheine ausgetauscht sein.

Herbert Wiedermann, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, erklärt dazu: "Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Damit wird die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. In diesem Zusammenhang gibt es eine wesentliche Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F: nämlich eine Befristung auf 15 Jahre.

Mit dem neuen "Scheckkartenführerschein" entgeht man der Befristung nicht

Wer sich jetzt einen Scheckkartenführerschein holt, entgeht damit nicht grundsätzlich der Befristung. Denn alle bis 19. Jänner 2013 ausgestellten Lenkberechtigungen, rosa Führerscheine ebenso wie Scheckkartenführerscheine, bleiben bis längstens 19. Jänner 2033 gültig. Diese 15-jährige Frist hat administrativen Charakter, ähnlich wie bei den Reisepassbestimmungen. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist dann spätestens alle 15 Jahre zu verlängern oder neu auszustellen. Die Beantragung der Neuausstellung erfordert keine Gesundheitsuntersuchung oder ähnliches.

Keine Prüfungen oder Mediznische Untersuchung

Dies ist vom Verkehrsministerium Österreichs nicht vorgesehen. Die Fristberechnung wird auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abgestellt, d.h. die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung zu laufen (gleiches Prinzip wie beispielsweise beim Reisepass). Die 15-jährige Frist führt zwar auch zum Ablauf der Lenkberechtigung, danach bleibt der Betroffene aber weiterhin berechtigt, Kraftfahrzeuge zu lenken.

Wiedermann: "Österreich setzt mit dieser Novelle die EU-Richtlinie um. Der neue Scheckkartenführerschein ist EU-weit normiert und führt zu einer harmonisierten Version des Führerscheins in der EU. Damit verbunden ist die Erhöhung der Transparenz und der Fälschungssicherheit

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18  Kommentare
18  Kommentare
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( Kommentare)
am 12.01.2012 17:12

Keine Prüfung oder medizinische Untersuchung. Bis jetzt!
Wenn die EU das will, dann wird das auch gemacht und zwar ohne Widerrede.
Vor 20 Jahren hätte auch noch keiner an die EU-Hörigkeit geglaubt und jeder war der Meinung, wir wären ein souveräner Staat.

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airbase (852 Kommentare)
am 11.01.2012 20:33

unnötige eu willkür

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snooker (4.418 Kommentare)
am 11.01.2012 19:53

sind somit alle, dich sich - schwupps - sofort eine neue Card holten

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woppl (4.948 Kommentare)
am 11.01.2012 13:36

dass jeder Umtausch vor 2033 abslouter Nonsens ist. Und bis dorthin gibt es sicher wieder eine neue Regelung darum betrachten wir diese Sinnlosregelung als Latrinengschichtl !!!!!

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.01.2012 14:01

Stimmta wieder ned ganz!

C,D,E Führescheine unterliegen zeitlichen Einschränkungen inkl. Gesundheitsprüfungen!
Mein Führerschein für LKW läuft 2014 ab!!

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woppl (4.948 Kommentare)
am 11.01.2012 14:34

CFG unterliegt keiner Beschränkung. ( warum ? kA ) aber sonst hast nat. recht grinsen

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.01.2012 14:39

Wenn der C-Führerschein ned verlängert wird, reduziert er sich zum C1, bedeutet, daß LKW mit max. 7.5 Tonnen gelenkt werden dürfen!!

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woppl (4.948 Kommentare)
am 11.01.2012 15:04

das höre / lese ich zum ersten Mal ??

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.01.2012 20:41

Dann wende deinen Scheckkartenführerschein, und guck nach, wielange dein C noch gültig ist.
Es steht das Ablaufdatum da!

Übrigens ab 45 ist alle fünf Jahre die Gesundenuntersuchung zu machen.
Man wird jedesmal bei der BH vom sehr freundlichen Frontoffice daran erinnert, wenn man den Führeschein als Legitimation vorweisen muß!!

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 11.01.2012 13:12

Mit diesem charmanten Slogan charakterisiert ein lieber Freund von mir Situationen, die ihm einfach nicht einleuchtend erscheinen. grinsen

Mir geht’s bei Folgendem genauso:

• DIE BEANTRAGUNG DER NEUAUSSTELLUNG ERFORDERT KEINE GESUNDHEITSUNTERSUCHUNG ODER ÄHNLICHES.

Die Chance, jenen Leute, die nicht (mehr) Autofahren können, den Führerschein abnehmen zu können, wurde WIEDER vertan.

Dabei ist diese „Prüfung“ in vielen anderen Bereichen völlig normal:

• Flugschein
• C-Führerschein
• …

Motivation? Es gilt die Tatsache: „Ein Auto in den Händen des Falschen ist eine tödliche Waffe“.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.01.2012 14:02

Den Jagdschein hat man auch bis zum jüngsten tag!!

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 11.01.2012 17:13

Ich geh am ersten August nie wieder aus dem Haus! zwinkern

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 11.01.2012 20:42

Wosisnam 1.8??

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 12.01.2012 09:54

… geschossen werden, auf die sich die Jagd-Pächter selbst, bzw. deren zum Abschuss derselben eingeladenen honorigen Gäste, schon so freuen.

Wie man als Nicht-Jäger den 1. August erkennt? Ganz einfach: VOR ALLEN WIRTSHÄUSERN stehen schon ab dem Vormittag jede Menge grüner Geländewagen herum, und aus dem Lokal-Inneren dröhnen ohrenbetäubende Jäger-Lieder.

Weiters: das Spazierengehen in Waldnähe ist an diesem Tag (und den folgenden!!!) äußerst UN-ratsam!

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sunnyboy (2.719 Kommentare)
am 11.01.2012 13:06

Artikel gleich erschienen, wären keine Fragen offen geblieben traurig

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 11.01.2012 13:14

…, müssen darauf warten, dass die OÖN ihnen diese erläutern. zwinkern

grinsenWo lässt DU in anderen Situationen deines Lebens denken? grinsen

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sunnyboy (2.719 Kommentare)
am 11.01.2012 13:54

nicht auskenne, frage ich natürlich Dich zwinkern

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 11.01.2012 17:17

... Peter Filzmaier. Die lassen auch WOANDERS denken. grinsen
Du bist also keineswegs alleine!

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