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Islamgesetz: Finanzierung, Friedhöfe, Feiertage

Von nachrichten.at/apa, 02. Oktober 2014, 14:51 Uhr

Das neue Islamgesetz, das am Donnerstag in Begutachtung ging, bringt Muslimen in Österreich mehr Rechtssicherheit. Im Folgenden ein Überblick:

Rechtsstellung

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben: "Religionsgesellschaften, Kultusgemeinden oder andere Untergliederungen sowie ihre Mitglieder können sich bei der Pflicht zur Einhaltung allgemeiner staatlicher Normen nicht auf innerreligionsgesellschaftliche Regelungen oder die Lehre berufen (...)."

Dargestellt werden auch die Voraussetzung für den Erwerb der Rechtsstellung, darunter "eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat". Wird eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss der Bundeskanzler die Anerkennung der Religionsgesellschaft (derzeit Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich sowie Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich) aufheben.

Verfassung

Im Gesetzesentwurf festgehalten sind weiters die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Dazu gehört auch die "Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt". Gemeint ist damit, dass die Religionsgesellschaften jeweils eine einheitliche Fassung des Koran vorlegen müssen, wie bei einer Pressekonferenz erläutert wurde.

Ebenso in Paragraf 6 steht, die "Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder" habe "im Inland zu erfolgen". Laut den Erläuterungen sind Geld und Sachleistungen, einschließlich "lebender Subventionen" wie Imame, umfasst. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wird als zulässig erachtet. Wenn daraus ein laufender Ertrag, beispielsweise zu einer Finanzierung von bestehenden Personalkosten, erzielt werden soll, wäre die Schaffung einer inländischen Stiftung möglich. "Der Einsatz öffentlicher Bediensteter im Rahmen eines Dienstverhältnisses, unabhängig davon in wessen Diensten sie stehen, als Mitarbeiter oder Geistliche, Seelsorger, Funktionsträger uä. wäre jedenfalls unzulässig", heißt es.

Religiöse Betreuung 

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dafür kommen aber nur Personen infrage, die "aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Lebensmittelpunktes in Österreich fachlich und persönlich dafür geeignet sind". Eine fachliche Eignung liegt nur dann vor, wenn ein Abschluss eines islamisch-theologischen Studiums oder eine gleichwertige Ausbildung vorliegt, weitere Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Maturaniveau.

In einem weiteren Absatz heißt es, ähnlich wie im Israelitengesetz: "Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon "auch die männliche Beschneidung" umfasst ist. "Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten", steht dort ebenfalls.

Speisevorschriften 

Dieser Paragraf sorgte für Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens. Muslime haben - ähnlich auch Juden laut Israelitengesetz - demnach das Recht, "in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren".

Auch bei der Verpflegung von Muslimen bei Bundesheer, in Haftanstalten, Krankenhäusern und öffentlichen Schulen soll mit dem Islamgesetz sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

Feiertage

"Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet", heißt es in dieser Passage. Arbeitsrechtlich hat dies zwar noch keine Auswirkungen, dennoch bietet die Aufzählung offizieller Feiertage eine Basis für Verhandlungen zur Verankerung im Feiertagsruhegesetz und den Kollektivverträgen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an (Ramadanfest, Pilger-Opferfest, Aschura), die Aleviten fünf.

Abberufung von Funktionsträgern 

Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Entwurf künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die "öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden".

Islamisch-theologische Studien

Auch der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien ist im Entwurf zum Islamgesetz geregelt: Ab 1. Jänner 2016 hat demnach der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zu erhalten. Die Glaubensgemeinschaft hat bei der Besetzung insofern ein Wort mitzureden, als dass ihr die Personen vier Wochen vor Bestellung "zur Kenntnis zu bringen" sind und diese eine Stellungnahme abgeben darf.

Islamische Friedhöfe 

Diese sind laut Gesetz "auf Dauer angelegt". Ihre Auflösung und Schließung sind "unzulässig" bzw. bedürfen der Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinden. Bestattungen auf islamischen Friedhöfen dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung der jeweiligen Kultusgemeinde vorgenommen werden.

Anzeige und Meldeverpflichtungen 

Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden. Auch umgekehrt soll diese Verpflichtung bestehen.

Untersagung von Veranstaltungen 

Behörden können Versammlungen und Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen eine unmittelbare Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer, ausgeht".

Wahlen 

Das neue Islamgesetz regelt erstmals Wahlen etwa in der IGGiÖ. Diese müssen in der jeweiligen Verfassung verankert sein, sodass eine Überprüfung möglich ist. Sollte die Dauer einer Funktionsperiode der gewählten Organe überschritten werden, darf die Behörde eine Frist setzen. Ansonsten muss - notfalls via Gericht durch Antrag durch den Bundeskanzler - ein Kurator bestellt werden.

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24  Kommentare
24  Kommentare
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honoridefix (2.064 Kommentare)
am 03.10.2014 12:39

Richtung, allerdings ein bisschen naiv.
Der Ramadan ist ein gutes Beispiel: In Deutschland hat zuletzt ein Richter einem islamischen Verbrecher famit entschuldigt,er hätte im Ramadan ja den ganzen Tag nichts gegessen und getrunken und könne deswegen für sein Verbrechen nicht voll zur Verantwortung gezogen werden !!!
Ich hoffe, das Gesetz stellt klar, dass derartige Ausreden auf religiöse (unsinnige) Regeln nicht mehr denkbar sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt den ich vermisse, ist die Regelung der Mitgliedschaft. Bisher werden ja einfach "alle Muslime" in Österreich von der IGGIÖ vereinnahmt, ohne dass Mitgliederlisten geführt wurden! Bei Bedarf wurde aber vorgeschoben, es gäbe "verschiedene Islams", zuletzt z.B. als es um ISIS Verbrechen von in Ö wohnhaften Muslimen ging.
Ebenso vermisse ich die Regelung der Austrttsmöglichkeit unabhängig von Religionsverbänden, besonders wichtig, da bei Austritt nach überwiegender weltweiter Islampraxis mit Ermordung gedroht wird. Etc.etc.

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eidgenosse (2.448 Kommentare)
am 03.10.2014 10:12

...vor diesen integrationsunwilligen kulturbereicherer. gibts beim ramadan zusätzlich urlaub auf unternehmer oder staatskosten? werden dann in den krankenhäusern und kasernen plupsclos wie bei den türken üblich installiert? die sch.......doch heut noch im stehn.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 03.10.2014 09:56

Alle diese Vorteile auf dem Silbertablett präsentiert , hätte ich von dieser Islamgemeinschaft schriftliche Gegenleistungen verlangt ! SCHWARZ AUF WEISS !
denn mit dieser Frau Carla-Amina Baghajati an der Spitze der Islamische Glaubensgemeinschaft die ALLES schön redet funktioniert es nicht in Österreich !

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jack1959 (314 Kommentare)
am 02.10.2014 22:19

könnte man ja ein paar katholische abschaffen, um die Wirtschaft nicht zusätzlich zu belasten. Wurde 2004 ja schon angedacht. Und Zappo, wer hats gemacht ? Richtig die ....

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oneo (19.368 Kommentare)
am 02.10.2014 21:38

islamgesetze? wo kommen wir den noch hin? sollen sich jetzt die eigenen landsleute nach denen richten? wem es bei uns wegen der gesetze nicht gefällt, sollte sofort abhauen, mitsamt seiner ganzen sippe.

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( Kommentare)
am 02.10.2014 21:08

1. Tragen von modischen Schals im Sommer.
2. Trage von modischen Brillen wenn keine Fehlsichtigkeit vorhanden ist.
3. Tragen von Hosenträgern wenn die Hose nicht runter rutscht.
4. Tragen von Winterhauben bei Temperaturen über 20 Grad.
etc...

Jeder kann bei uns rumlaufen wie er will. Aber dieses Kopftuch lässt so manchem keine Ruhe. Das Manifest des rechten Pöbels...

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.10.2014 21:10

was rechter Pöbel? Wir sollten den LINKEN PÖBEL nicht unterschätzen !

FPÖ

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lituk (1.138 Kommentare)
am 02.10.2014 21:35

muslimischer Frauen ist ein religiöses Symbol für patriarchalische Unterdrückung!

- Und hat rein gar nichts mit der Meinung einer pol. Gruppierung zu tun.

Sogar die Grünen in Deutschland haben sich gegen das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen mehrfach ausgesprochen, und mögen in Ihren Augen vielleicht Pöbel sein, aber diese sind wohl kaum pol. rechts anzuordnen.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.10.2014 21:36

auch ich als Mann trage kopftuch !

SPÖ

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lituk (1.138 Kommentare)
am 02.10.2014 21:42

religiöser Doktrin folgend zwinkern

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honoridefix (2.064 Kommentare)
am 03.10.2014 12:43

Das Tragen islamischen Kopftuches bedeutet nichts anderes als die Unterwerfung und Anerkennung der buchstäblichen Auslegung des Koran und der entsprechenden Schariagesetze, die zwangsläufig mit Frauendiskriminierung in gesellschaftlicher Stellung der Frau oder auch Erbrecht u. a. verbunden sind!

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 02.10.2014 20:51

in Attnang-Puchheim: Jetzt darf er sicher ein Schächtbetrieb einrichten.

***Der Anwalt vertritt auch eine türkische Familie, die neben Grubers Betrieb wohnt. Für deren Kinder wurde ein psychiatrisches Gutachten angefertigt. Durch den Schlachtbetrieb drohten Kindern, auch wenn sie sonst an das Schlachten von Lämmern gewöhnt seien, schwere traumatische Störungen. Obendrein würden sie als Muslime "Blut und Fleisch von Schweinen als unrein sehen“, heißt es im Gutachten***.

Finanzministerin Maria Fekter kämpft in ihrer Heimatstadt verbissen gegen einen benachbarten Fleischhauer - mit seltsamen Methoden.
http://www.profil.at/articles/1123/560/298731/fekter-schlachtplaene

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.10.2014 21:09

sind sie etwa ausländern nicht wohlgesonnen ?

FPÖ

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lituk (1.138 Kommentare)
am 02.10.2014 19:52

das Kopftuchverbot geschrieben?

Ich habe folgendes heute schon zu einem anderen Artikel kund getan:

"Wann erreicht die mittelmäßige Menschheit je das Niveau ..." Siehe: http://www.nachrichten.at/nachrichten/web/Ein-Selfie-fuer-Allah;art122,1513365

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 02.10.2014 20:33

die Zeit mit guter Musik...
http://www.youtube.com/watch?v=qaVJlWj7U0A

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 02.10.2014 19:13

Ich dachte, mit dem Gesetzesentwurf wird dem "Islam" bzw. dessen religiöser Radikalität endlich ein Riegel vorgeschoben.
Falsch gedacht!
Bitte um Aufklärung der Hintergründe? Der Hintergründe, warum "Tür und Tor" geöffnet werden?

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 02.10.2014 20:36

das klassische Beispiel dafür ist die katholische Amtskirche.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.10.2014 21:11

wie ,was erkär es uns !

FPÖ

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oblio (24.764 Kommentare)
am 03.10.2014 10:30

Kannst net endlich amoi "SELBER" nachdenken?
Du hast ständig eine Erklärungsnot!!! traurig

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jack1959 (314 Kommentare)
am 02.10.2014 19:02

Sind wir nicht lieb in Österreich ?? Wir tun doch alles, damit man uns mag. Tierschutz, geh bitte, brauch wir doch eh nicht. Da haben wir sowieso übertrieben Na und erst so kleine operative Eingrifferl, macht doch nix, die Nummer vom Notarzt habts ja eh, na dann passts. Brauchts dann nur mehr dem Herrn Bundeskanzler schon freundlich immer, sagen das die postive Grundeinstellung eh vorhanden ist. In den KH kehrt auch gesundes Essen ein. War eh zu Fett. Beim Heer, machen wir statt drei verschieden Menüs, sechs, die wissen ja eh nicht wohin mit dem Geld. Und im Ramadan, keine starke Arbeit anschaffen, da fehlt nämlich die Kraft. Passt und unterschrieben.

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 02.10.2014 21:00

wenn man die jungen österreichischen Staatsbürger muslimischen Glaubens einfach vom Wehrdienst befreit, anstatt extra für sie zu kochen?

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jack1959 (314 Kommentare)
am 02.10.2014 21:07

Solltest nicht mir sagen, sondern Regierung anschreiben, könnte mir aber vorstellen, damit wir ja nirgends anecken, das der Vorschlag angenommen wird.

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 02.10.2014 18:42

Das Mittelalter läßt grüßen traurig

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 02.10.2014 21:12

wir stehen erst am anfang !

FPÖ

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