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Google gewann Milliarden-Streit um Android-Urheberrechte

Von nachrichten.at/apa, 27. Mai 2016, 08:29 Uhr

SAN FRANCISCO / MOUNTAIN VIEW. Google geht als Sieger aus dem jahrelangen und milliardenschweren Urheberrechtsstreit mit Oracle über sein Handy-Betriebssystem Android hervor.

Die Geschworenen des Bundesbezirksgerichts in San Francisco sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Suchmaschinenbetreiber die Rechte von Oracle an der Programmiersprache Java nicht verletzt hat, als er sie für Android benutzte.

Oracle hatte neun Milliarden Dollar (acht Milliarden Euro) Entschädigung gefordert. Der Ausgang der Klage war in der Branche mit Spannung erwartet worden. Einige Software-Entwickler hatten befürchtet, dass es bei einem Sieg von Oracle zu einem sprunghaften Anstieg von Urheberrechtsklagen kommen könnte.

Trotz der großen Aufmerksamkeit für den Ausgang des Verfahrens gab es an der Börse zunächst nur verhaltene Reaktionen. Aktien beider Unternehmen notierten in den Stunden nach der Urteilsverkündung kaum verändert.

Oracle kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dazu sehe man eine gute Grundlage, denn Google habe Android nur mithilfe illegalen Kopierens von Java entwickeln können, erkläre das Unternehmen. Google sprach dagegen von einem Sieg für Android, die Java-Programmiergemeinde und für alle Entwickler von Software, denn diese seien auf frei zugängliche Programmiersprachen angewiesen, um innovative Konsumgüter entwickeln zu können.

Oracle hatte die Rechte an Java 2010 im Zuge der Übernahme von Sun Microsystems erworben. Noch im selben Jahr verklagte Oracle Google. Er machte dabei unter anderem geltend, dass die Verwendung gewisser Programmierschnittstellen von Java - von Fachleuten APIs genannt - eine Verletzung seiner Rechte darstelle. Google erklärte dagegen, die Verwendung falle unter die Klausel für faire Nutzung (englisch: fair use) im amerikanischen US-Urheberrecht, weil Android als Ganzes auf umfangreiche eigene Innovationen beruhe. Um diesen Punkt ging es in dem jetzigen Verfahren.

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