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Geschworene weisen Millionenklage von Jackson-Hinterbliebenen ab

Von nachrichten.at/apa, 03. Oktober 2013, 07:13 Uhr
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Der King of Pop, Michael Jackson, bei seiner letzten Pressekonferenz. Bild: EPA

HOLLYWOOD. Im Prozess um eine millionenschwere Entschädigung für die Hinterbliebenen des verstorbenen US-Popstars Michael Jackson haben die Geschworenen die Klage abgewiesen.

Die Konzertagentur AEG sei für Jacksons Tod nicht verantwortlich, entschied die zwölfköpfige Jury am Mittwoch in Los Angeles. Es treffe nicht zu, dass der von AEG engagierte Leibarzt Conrad Murray unqualifiziert gewesen sei. Die Klage hatte einen Umfang von hunderten Millionen Dollar.

Jackson war am 25. Juni 2009 inmitten der Vorbereitungen für eine Konzerttournee im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol gestorben, das ihm Murray wegen Schlaflosigkeit verabreicht hatte. Jacksons Mutter Katherine warf AEG daraufhin vor, in Murray fahrlässig einen ungeeigneten Arzt für ihren Sohn engagiert und deutliche Hinweise auf labilen Gesundheitszustand kurz vor seinem Tod ignoriert zu haben.

Die Familie des "Kind of Pop" forderte von AEG, die Jacksons geplante Comebacktour "This is it" organisierte, jeweils 85 Millionen Dollar (knapp 63 Millionen Euro) für die drei Kinder des Sängers und 35 Millionen Dollar für seine Mutter als so genannte nicht wirtschaftliche Entschädigung. Zudem wurde die Begleichung wirtschaftlicher Schäden in ungenannter Höhe verlangt. Murray selbst war wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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