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Fußfessel für Ex-Abgeordneten Otto Gumpinger

Von nachrichten.at/apa (tn), 18. Mai 2013, 10:23 Uhr
Ex-Abgeordneter Gumpinger muss für 16 Monate ins Gefängnis
Gumpinger Bild: APA

LINZ. Der ehemalige oberösterreichische ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger trägt seit 14. Mai eine Fußfessel. Gumpinger war vergangenen November wegen Schlepperei und Veruntreuung zu 16 Monaten Haft verurteilt worden.

Gumpinger sei Ersttäter, könne eine fixe Arbeit nachweisen und sei kranken- sowie sozialversichert, erklärte Josef Pühringer, Leiter der Justizanstalt Linz. Daher könne er die restliche Freiheitsstrafe in Form eines elektrisch überwachten Hausarrests verbüßen. Der Ex-Politiker darf sich nur zwischen zu Hause und dem Arbeitsplatz bewegen. Wie lange die Haftstrafe tatsächlich dauern wird, ist Sache des Vollzugsgerichts.

Gumpinger hat als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Geschlepptem 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut hat. Gumpinger, der die Vorwürfe stets bestritt, legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück.

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28  Kommentare
28  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
netmitmir (12.413 Kommentare)
am 31.07.2013 21:56

Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit der Generalprävention, die eine bedingte Nachsicht ausschließe.[6]

UND DANN BEKOMMT ER FUSSFESSELN VON WEGEN DER GENERALPRÄVENTION 1
Die lachen ja die Hühner!

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ichbinich... (177 Kommentare)
am 21.05.2013 11:14

Ich verstehe sie nicht, diese Missgunst. Viel schlimmere Verbrecher, Vergewaltiger und Co, bekommen eine Fußfessel, wieso dann nicht der Herr Gumpinger? Und was genau hat das mit einer Partei zu tun, die Vergewaltiger werden doch wohl kaum vorher um ihre Parteizugehörigkeit befragt werden, damit dann pro oder contra Fußfessel entschieden werden kann!

Klärt mich bitte auf!

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franzmichael (1.654 Kommentare)
am 20.05.2013 15:00

schützt auch ihr abgetakeltes klientel.

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behoerdenfreund (146 Kommentare)
am 20.05.2013 13:59

Erstaunlich, was der CV für seine Brüder leistet!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 18.05.2013 23:33

wird's Mundgerecht serviert...

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am 19.05.2013 09:01

herummarschieren dürfen, dann erst recht solche, die weit weniger schwere Delikte begangen haben. Die blauen Politiker im Parlament sind trotz Verurteilung akzeptabel? Mich würde wirklich interessieren, welcher Fraktion der zuständige Richter nahe steht! Ob da nicht etwas eingeflossen ist?
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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observer (22.129 Kommentare)
am 18.05.2013 19:21

keine umfassenden Details, wie viel der Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, wie viel davon abgesessen wurde und ob und wie lange der Verurteilte in Haft war. Ohne diese Informationen kann man sich kein gerechtes Bild machen, ob ein Poltiker bevorzugt behandelt wurde oder eben nicht. Klassenjustiz weder im einen noch im anderen Sinne sollte es nämlich nicht geben. Vom konkreten Fall mal abgesehen, bin ich aber der Meinung, dass die Entscheidung Fussfessel oder nicht nicht in die Hände irgendeiner Gefängnisleitung gehört, sondern in die des Gerichtes, das bereits bei der Bemessung der Strafe festlegen soll, ob eine Fussfessel in Frage kommt oder nicht und frühesten nach welchem Ausmass der abgesessenen Strafe. Das ist ein Teil der Strafe bzw. eine Erleichterung und gehört nicht in das Wohlwollen eines Beamten bzw. der Gefängnisanstaltsleitung transferiert. Sonst wird es bei solchen Fussfesellösungen immer einen üblen Beigeschmack geben. Das Parlament sollte dies bald reparieren.

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oblio (24.735 Kommentare)
am 18.05.2013 21:06

einen Teil seiner Strafe abgesessen,
jetzt hat das Gericht die Fußfessel
genehmigt!
Es ist so, wie du vermutest, bzw
gefordert hast.

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( Kommentare)
am 18.05.2013 18:39

.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 18.05.2013 23:31

"plamierst dich"-das schaffen sie ganz alleine-und zwar in Permanenz...
grinsen

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wilderer (3.053 Kommentare)
am 18.05.2013 14:23

..den ständigen Aufenthalt des Asylantenotto mittels Liveticker der OÖN erfahren? Eine Qualitätszeitung diesen journaliistischen Zuschnitts wäre dazu verpfloichtet.

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oblio (24.735 Kommentare)
am 18.05.2013 21:08

Wozu?
Möchtest ihn besuchen?

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am 18.05.2013 13:22

mit persönlichen Aversionen im Internet kannst vielleicht punkten, aber im wahren Leben bist wohl eher eine Niete und ein Sozialschmarotzer übelster Sorte, bleib mir doch vom Leib.

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am 18.05.2013 13:59

Ich hab sicher mehr geleistet als Du, das wahre Leben spielt sich parteifrei ab, Leute wie Du, die auf Staats - Gnaden dahinschmöckern, sind mir höchst zuwider.

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am 18.05.2013 12:28

und wieviel Unheil hat "Bruno" angerichtet?

Lieber mehr Schulden als Arbeitslose hieß es seinerzeit, da warst wohl auf beiden Augen rosablind.

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milli34 (3.636 Kommentare)
am 18.05.2013 11:41

de gleicheren von schwarz und rot traurig

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musiker (4.075 Kommentare)
am 18.05.2013 11:12

1. Frage: "Welche Partei befehligt das Justizministerium in Österreich"? Antwort: "ÖVP" - richtig = 100 Punkte!
2. Frage: "Welcher Partei ist Gumpinger zugehörig"? Antwort: "ÖVP" - richtig = nochmals 100 Punkte!

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am 18.05.2013 11:57

Seit die Justiz in ÖVP-Hand ist, die unfähige Karl am Ruder, können es sich die ÖVP-Gauner richten.
Ein Hendldieb würde die Strafe absitzen müssen, ein Gumpinger, der auch noch eine Riesenpension aus öffentlichen Mitteln bezieht, geniesst Narrenfreiheit.

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( Kommentare)
am 18.05.2013 14:51

für einen schlechten Buchhalter, denn seine Ausgabenrechnungen waren nie ordentlich abgelegt, was ihm letztendlich diese Veruntreuungsgeschichte einbrachte. Andererseits hat eine erwischte menschenhandelnde Moldavierin gegen ihn ausgesagt, um selber besser dazustehen. Das Urteil ist weit überzogen. Wenns bei den Vergewaltigern ebenfalls mit Fußfessel und weniger Strafe urteilen, dann frag ich mich schon, was das hier soll! Die Landlergeschichte ist ein Klacks dagegen! Der Richter hat ein Exempel festlegen wollen, da gehen andere Politiker mit erwiesenen Straftaten im Parlament ein und aus mit dem weit überhöhten Politikerlohn.

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feguri (1 Kommentare)
am 20.05.2013 12:24

Ich finde das nicht richtig, wenn einer hinfällt, dass man ihm noch mit angezogenen Stiefeln ins Gesicht steigt! Ich habe ihm kennengelernt durch die Landlerhilfe, wie er rumänische Kinder auch zu uns nach St. Martin - Ried gebracht hat, er hat da für diese Kinder was Gutes getan, und wenn einer einmal über seine Grenzen hinausgeht, wird er von unserer kranken Gesellschaft als großer Verbrecher hergestellt, dafür haben wir ja ein Gericht; man sieht immer nur das schlechte eines Menschen, aber nie das Gute!

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behoerdenfreund (146 Kommentare)
am 20.05.2013 13:53

Verbrechen sind etwas schlechtes, somit ist ein Verbrecher kein Guter. Beispiel: Ein Mörder wird nicht besser, wenn er zehn andere Leben rettet. Ein Mörder bleibt ein Mörder! Ist zwar ein hartes Beispiel, aber die Realität. Gumpinger ist ein verurteilter Verbrecher, das kann und darf man nicht schön reden!

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thaizahn (212 Kommentare)
am 18.05.2013 11:05

Mich würde interessieren, wieviel Politikerpension er bekommt. Müsstet den OÖN vorliegen, ist doch einer von Euch!

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( Kommentare)
am 18.05.2013 14:53

wurde ihm aberkannt. Bist jetzt beruhigt?

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rotkraut (4.028 Kommentare)
am 18.05.2013 10:58

Weidezaun oder Funktechnologie, aber Hauptsache es funktioniert.

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mandi1230 (773 Kommentare)
am 18.05.2013 10:41

edlen oder elendigen?!?

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fanatiker (6.114 Kommentare)
am 18.05.2013 10:33

bis für diesen "edlen" Politiker eine milde Fußfessel möglich wurde!

Es gibt in unserem Staat doch Gleiche und Gleichere!

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( Kommentare)
am 18.05.2013 14:56

waren die Berufungen, die jedem Bürger in diesem "Rechtsstaat" zustehen, schuld. Wenn Vergewaltiger und Bankster dies dürfen, warum der G. nicht?

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behoerdenfreund (146 Kommentare)
am 20.05.2013 08:48

Wenigstens ist der Vergleich richtig. "Vergewaltiger, Bankster, Gumpinger" Alle haben das gleiche Recht. Wer´s glaubt!

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