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Freund erstochen: 18-Jähriger bekannte sich schuldig

Von nachrichten.at/apa, 16. Mai 2012, 12:36 Uhr
Freund erstochen Mord Braunau
Bild: Scharinger

RIED/ INNKREIS. Jener 18-Jährige, der im November seinen Schulfreund erstochen haben soll, muss sich am Mittwoch vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Ried im Innkreis verantworten. Der Schüler hat sich schuldig bekannt, ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Der Schüler soll im November - damals war er 17 - in Braunau seinen 16-jährigen Schulfreund mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.

Der Angeklagte, der vor kurzem 18 Jahre alt geworden ist, wurde im Gerichtssaal von einem Großaufgebot an Medienvertretern und Fotografen empfangen. Er versteckte sich hinter einem Ordner vor dem Blitzlichtgewitter. Der Schüler wirkte in sich gekehrt. Sein Verteidiger redete ihm gut zu und versuchte, ihn zu beruhigen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

"Ich glaube nicht, dass ich so gefährlich bin, wie es im Gutachten steht", sagte der Bursch nach der Verlesung der Anklage. Aufgrund der Expertise will die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt. Der Verteidiger stellte die Tat als erweiterten Selbstmordversuch dar. Das schilderte auch der Angeklagte so. Aber: "Irgendetwas ist schiefgegangen", so der 18-Jährige.

Jugendlicher wollte sich selbst richten

Die beiden Burschen hatten am Abend des 20. November 2011 gemeinsam gelernt. Sie waren dabei allein in der Wohnung der Großmutter des Beschuldigten. Der 17-Jährige soll den anderen mit zwei größeren Messern und einem Hammer attackiert, niedergeschlagen und ihm dann 20 bis 30 Stich- und Schnittverletzungen am gesamten Körper zugefügt haben. Dann versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Um 19.30 Uhr rief der 17-Jährige die Polizei, weil er sich verletzt habe. Die Beamten fanden in der Wohnung die blutüberströmte Leiche des Opfers.

Verschmähte Liebe

Er habe seinem Freund mehrere Monate vor der Tat mitgeteilt, dass er in ihn verliebt sei, schilderte der Angeklagte. "Er hat gesagt, dass er nicht so empfindet, aber dass das nichts an unserer Freundschaft ändert. Ich war sehr froh, dass er so offen war." Später habe sich der andere aber zurückgezogen. Daher habe er beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen, sagte der 18-Jährige in seiner entgegen den Erwartungen öffentlichen Einvernahme.

"Für mich ist das so schlimm, dass das alles passiert ist, dass ich mich eigentlich gar nicht erinnern möchte", sagte er nach der Schilderung des Tatablaufs. Der Angeklagte gab auch zu, im Vorfeld Internetrecherchen durchgeführt zu haben. Worüber genau wisse er aber nicht mehr. Die Staatsanwältin zitierte aus Internet-Protokollen, dass er unter anderem nach Begriffen wie Mord, aber auch dem dafür vorgesehene Strafmaß in Österreich gesucht habe.

"Introvertiert und depressiv"

Die Anklägerin berichtete von zahlreichen Versuchen des Beschuldigten, Störungen während der Tat zu verhindern. Er habe u.a. seiner Großmutter und seiner Mutter gesagt, dass er Ruhe haben wolle. Für den Verteidiger zeigt das, dass sein Mandant es ernst gemeint habe mit einem erweiterten Selbstmord. Er beschrieb ihn als introvertiert und depressiv. Der Schüler habe zu dem Opfer eine "symbiotische Beziehung" gehabt. Von ihm gehe kein Gefährdungspotenzial aus, wenn er entsprechend medizinisch behandelt werde, betonte der Anwalt.

Am Nachmittag standen Zeugeneinvernahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf dem Programm. Ob es am selben Tag ein Urteil geben wird, ist offen.

Bis zu 15 Jahre Haft

Dem Jugendlichen drohen bei einem Schuldspruch bis zu 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, neben der Bestrafung eine Einweisung des 18-Jährigen in eine Anstalt zu beantragen. Der Verteidiger will das bekämpfen, wie er vor der Verhandlung sagte. Er plant den psychiatrischen Gutachter mit zahlreichen Fragen traktieren: Die Persönlichkeitsstörung seines Mandanten sei viel zu sehr in den Vordergrund gerückt worden, seine Depressionen hingegen zu wenig. "Wenn man ihn konsequent medizinisch behandelt hätte, wäre das nicht passiert."

"Realitätsverlust erlitten"

Der Bursch sei mit 15 Jahren einige Monate in stationärer Behandlung gewesen und seither laufend ambulant bzw. auch teilweise erneut stationär. Grund seien immer die Depressionen des Schülers gewesen. Darauf will sich der Anwalt bei seiner Verteidigung stützen. Zeugen wurden von ihm keine beantragt. Sein Mandant habe bei der Tat "sicherlich einen Realitätsverlust erlitten". Der Bursch hatte immer wieder ausgesagt, er könne sich nicht erinnern. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das.

Eine Blutanalyse ergab, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt weder alkohol- noch suchtmittelbeeinträchtigt war. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er zurechnungsfähig. Allerdings wird ihm in der Expertise auch eine erhebliche Persönlichkeitsstörungen attestiert. Dadurch sei eine Gefährlichkeit für Dritte gegeben und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher indiziert.

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