EU-Saatgutverordnung - Brüssel betont Ausnahmen für Kleinunternehmen

Von nachrichten.at/apa   06.Mai 2013

Der zuständige Konsumentenschutz-Kommissar Tonio Borg sagte am Montag in Brüssel, für althergebrachte Sorten würden weiter abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten, die Erfordernis nach Tests entfalle für sie.

Sogenanntes "für Nischenmärkte bestimmtes Material" müsse überhaupt nicht registriert werden, sagte Borg. Mikrounternehmen bräuchten zudem keine Registrierungsgebühren zu bezahlen. Konkret sieht die EU-Kommission vor, dass Unternehmen bis zu zehn Angestellten und einem jährlichen Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro das für Nischenmärkte bestimmte Saatgut ohne Registrierung auf den Markt bringen können. Borg sprach von "Missverständnissen" im Zusammenhang mit bisheriger Kritik an Plänen der EU-Kommission in Hinblick auf traditionelle Sorten von Saatgut.

Hobbygärtner von Verordnung nicht betroffen

Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der Verordnung ist nach Angaben der EU-Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. Hobbygärtner könnten weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen, erklärte die Kommission.

Insgesamt stellte die EU-Kommission ein Gesetzespaket bestehend aus fünf Rechtsakten für die Tier- und Pflanzengesundheit vor. Bevor es in Kraft treten kann, müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament darüber entscheiden.

Borg begründete den Vorstoß der Brüsseler Behörde mit einer angestrebten Vereinfachung und Modernisierung der geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wolle damit auch die Lehren aus dem jüngsten Pferdefleischskandal ziehen, sagte er. So könne die EU-Kommission künftig den EU-Staaten entsprechende DNA-Tests vorschreiben, nicht nur empfehlen.

Zu der von Österreich und anderen EU-Staaten verlangten Herkunftskennzeichnung von verarbeitetem Fleisch zeigte sich Borg zurückhaltend. Bis Sommer werde die EU-Kommission eine Folgenabschätzung vornehmen, und dann entscheiden, ob die Kennzeichnung erweitert werden soll. "Ich bin offen in dieser Frage", sagte der EU-Kommissar. Er betonte aber, dass auch ein System von Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch den jüngsten Skandal nicht verhindert hätte, weil es sich dabei um Betrug gehandelt habe.

Europaabgeordnete wollen Vielfalt erhalten

Österreichische Europaabgeordnete haben versichert, sich im Zuge der geplanten EU-Saatgutverordnung für den Erhalt von Artenvielfalt einsetzen zu wollen. "Der Tausch und Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten an die Endnutzer muss auch weiterhin frei erfolgen können", forderten die ÖVP-Parlamentarier Elisabeth Köstinger und Richard Seeber. Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach betonte, biologische Artenvielfalt sichere Konsumenten eine Vielfalt an Lebensmitteln und schaffe auch die Voraussetzung zum Überleben der Bestäuberinsekten.

Die Abgeordneten betonten, der Gesetzgebungsprozess stehe mit dem Entwurf der EU-Kommission erst am Anfang. Die Verordnung muss vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament gemeinsam beschlossen werden, damit sie in Kraft treten kann.

Der FPÖ-Europaabgeordnete Andreas Mölzer beklagte vor Veröffentlichung des Entwurfs, die internationalen Agrarriesen wären die Profiteure der geplanten Neuregelung. "Sie sollen den Markt völlig beherrschen, und Kleinbauern, wie sie in Österreich häufig anzutreffen sind, sollen in eine Abhängigkeit getrieben werden. Außerdem zeigt die Saatgut-Verordnung, dass sich Brüssel in immer mehr Lebensbereiche der Menschen einmischen will", kritisierte Mölzer.

Berlakovich: "Widerstand hat sich gelohnt"

Zufrieden hat Umweltminister Nikolaus Berlakovich am Montag den Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Saatgutverordung kommentiert. "Unser Widerstand hat sich gelohnt." Man habe "Verbesserungen im Sinne Österreichs durchgesetzt", so Berlakovich. Er wolle nun weiter für den Erhalt der Biodiversität bei Saat- und Pflanzgut kämpfen, bestehende Allianzen mit anderen Ländern sollen vertieft werden.

"Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der genetischen Vielfalt dienen", betonte der Umweltminister. Sorten, wie Sieglinde (Erdäpfel), Ritzlhofer (Winterweizen) oder Kaiser Alexander (Gurken) könnten dann auch weiterhin getauscht und gehandelt werden.

 

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