18 Monate Haft für Tunnelunfall-Lenker
WELS. Ein 50-jähriger Autolenker, der Anfang August einen Unfall mit zwei Todesopfern auf der Salzkammergut Bundesstraße (B 145) verschuldet hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt worden.
Er erbat ob der 18 Monate Freiheitsstrafe - sechs Monate davon unbedingt - Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Er wisse noch, wie er ins Auto eingestiegen sei, dann nichts mehr, sagte der Angeklagte zum Unfallhergang. Er gab dennoch alles zu. Das Trauerschmerzensgeld und die Bestattungskosten habe er den Privatbeteiligten zum Teil schon bezahlt, insgesamt wurden ihnen vorerst über 120.000 Euro zugesprochen.
Nicht wieder gutzumachen
Der Angeklagte war an dem Augustabend mit 150 km/h im Bartlkreuztunnel am Traunsee gefahren, wo eine 70er-Beschränkung gilt und feuchte Fahrbahnverhältnisse herrschten. Das Heck seines Pkw ist nach rechts ausgebrochen, dann habe er mit dem Hinterrad den Randstein touchiert und in der Folge den entgegenkommenden Klein-Lkw, ergaben die Untersuchungen.
Der 67-jährige Lkw-Lenker und der 43-jährige Beifahrer des Unfalllenkers wurden getötet. Der 50-Jährige erlitt schwere Verletzungen und lag acht Tage auf der Intensivstation. Er sagte, es sei „eine Katastrophe, die man nicht wieder gut machen kann“. Er wisse, dass die Angehörigen das nicht vergessen können, aber er hoffe, dass sie „irgendwann drüber wegkommen“. In seinem Schlusswort sagte der 50-Jährige, er wolle das Gespräch mit ihnen suchen.
Alkoholpegel nicht thematisiert
Der Angeklagte habe zum Unfallzeitpunkt wohl einen geringen Alkoholpegel aufgewiesen, dies wurde aber nicht weiter thematisiert. Zeugen konnten anonyme Beschuldigungen, wonach der 50-Jährige stark alkoholisiert war, nicht bestätigen.
Die Staatsanwaltschaft sah in seiner riskanten Fahrweise fast schon einen bedingten Vorsatz und forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe. Der Verteidiger sagte, es sei glaubhaft, dass sich sein Mandant an nichts erinnere und eine unbedingte Freiheitsstrafe solle Alko-Lenkern vorbehalten bleiben. Der Führerschein wurde ihm für zwölf Monate entzogen.