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Wie funktioniert ein EU-Austritt?

Von apa/nachrichten.at, 24. Juni 2016, 12:25 Uhr
Abschiedskuss: Großbritannien verlässt die EU Bild: Reuters

BRÜSSEL. In einem historischen Referendum haben die Briten für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Wie funktioniert das aber?

  • Das Votum für einen Austritt ist für die britische Regierung rechtlich nicht bindend.
  • Artikel 50 des Lissabon-Vertrags kommt erst ins Spiel, wenn das zum Austritt bereite Land selbst einen entsprechenden Antrag an die EU stellt. Das müsste die Regierung in London tun. Dafür wiederum gibt es aber im EU-Recht keinen Zeitplan.
  • Großbritannien bleibt trotz eines Ja zum "Brexit" weiterhin in der EU, bis der Austritt tatsächlich erfolgt.
  • Für Großbritannien kommt dazu, dass Schottland unverhohlen bei der EU bleiben möchte und deswegen ein zweites Unabhängigkeitsreferendum plant.

Der EU-Austritt wurde erstmals mit dem Lissabon-Vertrag klar geregelt, aber angewendet wurde der betreffende Artikel 50 bisher noch nie. Politisch, rechtlich und auch sonst in jeder Hinsicht ist der EU-Austritt Großbritanniens also Neuland. 

So funktioniert ein EU-Austritt

  1. Grundsätzlich kann jedes EU-Mitgliedsland gemäß seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der EU auszutreten.
  2. Artikel 50 des EU-Vertrags sieht für den Austritt ein geregeltes Verfahren vor, das für die Brexit-Verhandlungen auch einen gewissen Spielraum bietet. Die EU-Austrittsverhandlungen werden durch eine förmliche Mitteilung Großbritanniens an den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs ausgelöst. Verhandelt wird dann zwischen der EU und Großbritannien ein "Abkommen über die Einzelheiten des Austritts", der Rahmen für die künftigen Beziehungen Londons zur EU muss dabei berücksichtigt werden. Für die EU verhandeln würde nach Meinung von Experten die EU-Kommission.
  3. Der EU-Ministerrat - voraussichtlich als Rat für Allgemeine Angelegenheiten - müsste das Verhandlungsmandat und das Ergebnis beschließen. Dabei gilt keine Einstimmigkeit, sondern eine besonders hoch angesetzte qualifizierte Mehrheit, die mindestens 72 Prozent der EU-Staaten umfasst, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen.
  4. Vor der Abstimmung im Rat müsste auch noch das EU-Parlament zustimmen. Großbritannien selbst würde weder an den Beratungen noch an den Beschlussfassungen im EU-Rat teilnehmen.
  5. Für den Austritt kann ein bestimmter Tag festgesetzt werden, andernfalls gilt laut Artikel 50 ab der Austrittsmitteilung eine Zweijahresfrist, ab dem die EU-Verträge für Großbritannien keine Anwendung mehr finden. In den Austrittsverhandlungen müssten viele Übergangsregelungen vereinbart werden, etwa für die Personenfreizügigkeit, die es Briten erlaubt, im EU-Ausland zu arbeiten. Die Zweijahresfrist kann einstimmig und im Einvernehmen mit dem austretenden Land vom EU-Gipfel verlängert werden.
  6. Zu regeln wäre auch, was mit britischen EU-Beamten und Europaabgeordneten weiter passiert. In der EU-Kommission sind derzeit 1.128 Briten beschäftigt, das sind 3,5 Prozent aller EU-Kommissionsbeamte. Das Mandat der britischen EU-Parlamentarier läuft - so wie für alle EU-Volksvertreter - Mitte 2019 zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode ab. Derzeit stellt Großbritannien 73 EU-Abgeordnete.

"Out ist out"

Die "Vote Leave"-Kampagne der EU-Austrittsbefürworter argumentierte, dass ihr Sieg beim Referendum nicht automatisch zu Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 des EU-Vertrags führen würde, sondern den Weg für neue EU-Vereinbarungen mit Großbritannien ebnen würde. Dem hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zuletzt widersprochen. "Wer den Tisch verlässt, darf nicht mehr an diesem Tisch essen", sagte er. Am vergangenen Mittwoch bekräftigte Juncker bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Christian Kern seine Position: "Out ist out! Wer raus ist, ist raus!"

Der Fall Grönland

Eine Analogie zum EU-Austritt bietet noch am ehesten das Ausscheiden Grönlands aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1985.

Im Gegensatz zu Großbritannien handelte es sich bei Grönland um kein eigenständiges EU-Mitgliedsland. Die zu Dänemark gehörende Insel wurde mit dem Beitritt Kopenhagens 1973 auch Mitglied der Gemeinschaft. In einer Volksabstimmung sprach sich 1982 eine Mehrheit von 53 Prozent der Grönländer für den Austritt aus der EG aus. Die Verhandlungen bis zum Austritt dauerten drei Jahre. Anders als beim Brexit ging es bei Grönland fast nur um ein Thema, nämlich um den Fischfang.

Artikel 50 im Wortlaut

Der Austritt eines EU-Staates aus der Europäischen Union ist erstmals durch den 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag geregelt - wenn auch nicht bis ins letzte Detail ausformuliert. Im Folgenden der entsprechende Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union.

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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Analphabet (15.374 Kommentare)
am 27.06.2016 14:24

Was bleibt über? Die Brüsseler Hilflosen sind sich selber überlassen. Niemand hilft Ihnen mehr.

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Turbo-Ahmed (347 Kommentare)
am 24.06.2016 18:53

....... """ "Das Votum der Briten stellt Europa auf eine harte Probe.
Francois Hollande" ....... """

Dürfen die Netto-(Steuer) Zahler Europas, die, die jeden Tag arbeiten gehen, 5-12 Stunden, mehr oder weniger, auch mal was Anders hören??

Seit Beginn der EU für Österreich gibt es für arbeitende Österreicherinnen und Österreicher nur "harte Proben" und Einschnitte!! Massive Einschnitte.

Worin liegt der Vorteil der EU, für die 8h (pauschalisiert) arbeitenden Menschen.
Vor Eintritt war der Einkauf günstiger, der Urlaub billiger, die Gehaltsverhandlung einfacher uvm, udgl.....
Dass ein Großhändler seine Ware in der EU billiger erhält und dann gleich teuer an das Volk abgibt, ergibt für mich, billig gesagt, keinen Vorteil für das VOLK. KLAR!?

Ihr Turbo-Ahmed

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Turbo-Ahmed (347 Kommentare)
am 24.06.2016 18:37

"".......... "Es gibt nichts drumherum zu reden, der heutige Tag ist ein Einschnitt für Europa, er ist ein Einschnitt für den europäischen Einigungsprozess. (...) Die Europäische Union ist stark genug, um die richtigen Antworten auf den heutigen Tag zu geben."

Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin ..........""

..............
Die EU ist laut Ihrer Meinung nach wer, personalisiert?
Sie und die gezwungenen (leider - aber selber "eingetunkten")
Franzosen?
Also Ihre Zusagen und Aussagen sind lächerlich, nein, direkt peinlich.
Welche herrschende Meinung wird es geben, wenn Sie abgewählt sind??
Unglaublich wie hier gemutmaßt wird, seitens unserer "politische Größen" und "wirtschaftlichen Entscheidungsträgern"

Ihr Turbo-Ahmed

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Turbo-Ahmed (347 Kommentare)
am 24.06.2016 17:38

""....... Für Österreich seien aber keine großen wirtschaftlichen Folgen zu erwarten, so Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ). .......""
Was macht die EU aus?
Einer der biggest "Member" geht ex - und dann diese Aussage von Ihnen!
Wenn wir keine Auswirkung verspüren, hatten wir auch zuvor nichts davon! Logo?
Volkswirtschaftlich wird die EU immer fragwürdiger (und eigenartiger) für mich, sorry!

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Turbo-Ahmed (347 Kommentare)
am 24.06.2016 17:14

Mitterlesner sagt im Interview: Die Wirtschaftsbeziehungen zu GB werden nicht abbrechen.
Ebenso aus DE kommen Aussagen wie: Es wird in jedem Bereich spezielle "neue" Abkommen geben.
D. Tusk. ist sowieso der größte Optimist hier. Quasi bleibt eh alles beim Alten...
"Puh" ... Also da haben viele die Klappe wieder massiv weit offen, traue ich mir hier zu sagen.

Frage: Warum geht das für Österreich nicht ? - Wenn eh alles "gleich" bleibt. Ausser die unglaublichen Zahlungen an Brüssel bleiben aus und man muss sich nicht mehr an die idiotenhaften Reglementierungen halten. Also anhand der Aussagen der "Wichtigen" bis dato: Draussen zu sein existiert nur am Papier und bringt die Vorteile fürs lLand selber und die Nachteile für die Idioten, die drinnen sind. Sprich AUT +280Mio im Jahr mehr Beitrag + SZ 175Mip usw udgl... Das spart sich GB in Zukunft, bei lt. Mitterlehner keiner Änderung der Wirtschaftsbeziehungen von AUT zu GB.
Warum gibt es dann die EU, wenn es eh egal ist ob IN or OUT!?

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Turbo-Ahmed (347 Kommentare)
am 24.06.2016 17:15

Meine nat. Mitterlehner... RS Automatik...

SORRY an die Gemeinschaft.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 24.06.2016 14:20

Wie auch immer der Austritt vor sich gehen und wie lange es dauern wird, die EU darf nicht den Fehler machen GB zu leichten Bedingungen zu stellen um die Wirtschaftskooperation aufrechtzuhalten , denn sonst werden Andere EU Mitglieder die Chance nützen um Vorteilhaft auszutreten und das darf NICHT sein !
Auch wenn die EU selber nicht NUR Vorteile daraus zieht .
GB muss zu spüren bekommen dass SIE selber ausgetreten sind , und nicht von der EU hinauskomplimentiert wurden !

GB MUSS LEIDEN AM FEHLER DEN SIE UNS AUFGEBÜRDERT HAT !

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magicroy (2.783 Kommentare)
am 24.06.2016 14:42

Da finde ich den Schweizer Weg noch akzeptabel. Aber zuerst dabeisein wollen und nachher draufkommen, dass die Nettozahlungen doch nicht so prickelnd sind, geht gar nicht. Weil es auch den restlichen EU-Ländern gegenüber nicht fair ist, dass das Wirtschaftsimperium EU gegenüber den "Mitbewerber-Kontinenten" dadurch geschwächt wird.

GB wird es hoffentlich handelsbeziehungsmäßig zu spüren bekommen!

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Austrianer (816 Kommentare)
am 24.06.2016 19:23

Hoffentlich.
Danach kommt bestimmt wieder ein EU Beitritts Angebot seitens GB

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Austrianer (816 Kommentare)
am 24.06.2016 19:22

Da stimme ich ihnen zu

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