Die Tücken der Mandatsverteilung
WIEN/LINZ. In drei Stufen wird ermittelt, wer auf den 183 Nationalratssitzen Platz nehmen darf.
Exakt 6,401.304 Wahlberechtigte, so viele wie noch nie, sind aufgerufen, die 183 Nationalratsmandate zu vergeben. Eine einfache Rechnung ist das für die Wahlbehörden nicht: Es braucht ein dreistufiges Verfahren, um die Mandate den Parteien zuzuordnen.
Von "unten" nach "oben"
Entsprechend der Bevölkerungszahl stünden Oberösterreich 32 Mandate in fünf Wahlkreisen, österreichweit gibt es 39 Wahlkreise, zu. Zunächst sind also die Landes-Wahlbehörden am Zug.
1. Die Direktmandate: Als erstes wird errechnet, welche Parteien auf Wahlkreisebene ein Grundmandat erhalten bzw. ob sie überhaupt eines schaffen. Grundlage dafür ist die erste Maßeinheit, die Wahlzahl auf Landesebene. Dazu wird die Anzahl der gültigen Stimmen in einem Bundesland durch die Zahl der Wahlkreis-Mandate dividiert. Das Ergebnis ist, wie viele Stimmen ein Grundmandat "kostet". 2013 waren dies in Oberösterreich 26.232 Stimmen.
Auf dieser Basis werden dann die ersten Mandate auf Ebene der Wahlkreise vergeben. Beispiel: Die SPÖ hatte 2013 im Wahlkreis Linz und Umgebung 59.874 Stimmen. Das bedeutete für sie in Linz und Umgebung zwei Grundmandate. Insgesamt 19 Mandate konnten 2013 in Oberösterreich so fix vergeben werden. Die "Reststimmen" wandern in die nächste Stufe des Ermittlungsverfahrens.
2. Die Landes-Mandate: Ab jetzt kommt die Vier-Prozent-Hürde ins Spiel. Denn Voraussetzung, Mandate auf Landesebene zugeteilt zu bekommen, ist: entweder man hat schon in einem oder mehreren Wahlkreisen in ganz Österreich ein Grundmandat geschafft oder den Sprung über bundesweit vier Prozent der gültigen Stimmen. Die Stimmen für diese Parteien im Land, geteilt durch die Landes-Mandate, ergibt die zweite Wahlzahl. Jede Partei erhält so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in ihren Stimmen auf Landesebene enthalten ist, abzüglich der Mandate, die sie schon in der ersten Stufe schaffte. Damit wurden in Oberöstererich 2013 acht weitere Mandate vergeben.
3. Das Bundesergebnis: Bleiben in der Regel immer noch nicht vergebene Mandate, diese werden auf Bundesebene verteilt. Es gibt eine dritte Wahlzahl: Rechnerisch werden alle 183 Mandate den Parteien (die ein Grundmandat oder die Vier-Prozent-Hürde schafften) entsprechend ihrer Stimmenanzahl in ganz Österreich zugeteilt. Davon werden wiederum jene Mandate abgezogen, die schon zuvor vergeben wurden: Die letzten Mandate werden über die Bundeslisten der Parteien besetzt.
Verteilung der Mandate (PDF):