Ackerl präzisierte am Dienstag Nachmittag seine Aussage: Er halte schon am Ziel 1. September 2010 fest, aber angesichts der erforderlichen Fristen und Vorgänge wolle er "ehrlicherweise" nur eine Garantie für den 1. Jänner 2011 abgeben, was nicht einen früheren Zeitpunkt ausschließe.
Für den Zeitraum von 1. September und dem tatsächlichen Inkrafttreten denkt man an Regelungen, die einen adäquaten Übergang von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung gewährleisten sollen. In Oberösterreich soll künftig der jeweilige Richtsatz der Mindestsicherung 14 mal ausbezahlt werden.
Wiener "sind startbereit"
In Wien wird am termingerechten Beginn für die Mindestsicherung nicht gezweifelt. "Wir sind startbereit", versicherte Sozialstadträtin Sonja Wehsely (S). "Bundesländer, die immer wieder Zweifel am Zeitplan äußern, sollten im Sinne der Menschen in ihrem Land das eigene Engagement ein wenig steigern", appellierte die SP-Politikerin. Im Ressort-Büro verwies man überdies darauf, dass die 14-malige Ausbezahlung der "Dauerleistung" als eine Art Ersatzpension aufrecht bleiben soll. Auf diese haben Männer über 65 Jahre und Frauen über 60 Jahre mit keinem oder zu geringem Einkommen Anspruch.
Im Burgenland wird der Fristenlauf durch die Landtagswahl am 30. Mai verkompliziert, man plant einen rückwirkenden Beschluss im September. Der zuständige Landesrat Peter Rezar (S) rechnet mit einem Begutachtungsentwurf bis Ende März. Eingebracht werden könnte die Materie im Landtag Ende Juni bei der konstituierenden Sitzung, der Beschluss bei der September-Sitzung erfolgen. Mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) sei akkordiert, dass der Bund seinen Beitrag rückwirkend leiste, so Rezar. An Zusatzleistungen zur Mindestsicherung sei derzeit seitens des Burgenlandes nicht gedacht, sagte der Soziallandesrat.
Auch in Niederösterreich ab 1. September
In Niederösterreich wird der 1. September "auf jeden Fall" halten, bekräftigte Landesrätin Johanna Mikl-Leitner (V). Mikl-Leitner erinnerte daran, dass sich das Land Niederösterreich klar für die zwölfmalige Auszahlung der Mindestsicherung ausgesprochen habe. Es könne nämlich nicht sein, dass ein Mindestpensionist, der sein Leben lang gearbeitet habe, genauso viel bekommt wie ein Mindestsicherungsempfänger. Weiters verwies die Landesrätin auf ein "zentrales Anliegen": Empfänger von Mindestsicherung müssten so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
Bravo Versager-Soziallandesrat Ackerl !
Du Super-Sozialist !
Aber Austeilen kannst du wenigstens, wenn auch sonst gar nichts !
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