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Kleinpensionen vor dem europäischen Höchstgericht

Der Rechtsstreit um die für rund 400.000 Personen magere Pensionserhöhung von 2008 hat bereits alle österreichischen Gerichtsinstanzen beschäftigt – und landet nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der soll jetzt entscheiden, ob die „Pensionsanpassung“ vor zwei Jahren eine Frauen-Diskriminierung war. Denn die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen, die unerwartet wenig dazubekamen, sind Frauen.

Worum geht es: Mit 1. Jänner 2008 wurden die Pensionen grundsätzlich um 1,7 Prozent (brutto) angehoben. Kleinpensionisten gestand die damalige rot-schwarze Regierungskoalition eine gestaffelt stärkere Erhöhung, um bis zu 2,8 Prozent, zu.

Doch weitaus nicht allen. Denn obwohl ihre Pension unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz lag, bekamen besagte ca. 400.000 Personen auch nur 1,7 Prozent mehr.

Umstrittene Berechnung

Denn: Für die Berechnung wurde auch das Partnereinkommen herangezogen. Lag das gemeinsame Einkommen über dem Ausgleichszulagen-Richtsatz für Paare, wurde die Einzelpension eben nur um 1,7 Prozent erhöht. Kleine Pensionen von Alleinstehenden bis 1050 Euro stiegen dagegen um den Fixbetrag von 21 Euro (2,8 Prozent). Diskriminierung oder nicht, das muss der EuGH entscheiden. Denn an ihn hat sich der Oberste Gerichtshof jetzt zur Klärung gewandt. Er rechne mit einem Erkenntnis des EuGH „innerhalb von zwei Jahren“, nennt der Linzer Rechtsanwalt Johannes Winkler, der knapp 50 Betroffene vertritt, einen Zeithorizont.

„Ich sehe das Vorgehen des OGH positiv“, zeigt sich Winkler optimistisch. Schon das Landesgericht Linz habe in seinem erst- instanzlichen Urteil von „indirekter Frauendiskriminierung“ gesprochen und dabei auf EU-Recht hingewiesen (siehe Kasten rechts). Die Arbeiterkammer, die im Namen von 120 Betroffenen klagte, sieht einen „Etappensieg“. „Wenn sich der EuGH der Meinung anschließt, dass es sich um einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot handelte, wird es zu Pensionsnachzahlungen kommen müssen“, sagt Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer.

Noch ein Verfahren

Eine Frage ist allerdings noch beim österreichischen OGH anhängig: Ob alle 400.000 Betroffenen profitieren könnten oder nur jene, die geklagt haben, sagt Winkler. Er rät jedenfalls allen, Anträge für Nachzahlungen für 2010 bis Ende des Jahres bei der Pensionsversicherung zu stellen. (bock)

Kommentare
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Artikel 10. März 2010 - 00:04 Uhr
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Klagen wegen magerer Pensionserhöhung  Bild: rubra

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