Wer bekommt wie viel Unterstützung? Die Fakten zur Mindestsicherung

06.Februar 2016

2010 wurde die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" eingeführt, nun ist sie zum politischen Spielball geworden: ÖVP und FPÖ fordern bundesweit eine "Deckelung" und verschärfte Sanktionen bei Ablehnung von Arbeit. In Oberösterreich ist ein Gesetz zur Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte in Ausarbeitung. Wie sind die Voraussetzungen tatsächlich, Mindestsicherung zu bekommen? Und in welcher Höhe? Ein Überblick.

Wer kann Mindestsicherung beziehen?

Anspruch hat laut Gesetz grundsätzlich, wer "keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel" hat. Der Bezug ist an das Recht auf dauernden Aufenthalt in Österreich geknüpft. Ob damit Asylwerber mit befristetem Aufenthaltsrecht herausfallen, ist noch nicht ausjudiziert.

Wie hoch ist die Mindestsicherung?

Das ist in den Bundesländern unterschiedlich, weil die Mindestsicherung die ebenfalls in den Ländern unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt hat. Bundesweit sind Mindeststandards vorgeschrieben: für Alleinstehende 837,76 Euro monatlich, für Lebensgemeinschaften 1256,64 Euro und pro Kind 150,80 Euro monatlich. Die Länder können darübergehen, dürfen die Mindeststandards aber nicht unterschreiten ("Verschlechterungsverbot").

Gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Nein. Die Auszahlung ist zwölfmal jährlich.

Zahlt Oberösterreich mehr?

Ja. Hier beträgt der Satz für Alleinstehende 914 Euro. Für eine zweite erwachsene Person im Haushalt beträgt er 677,30 Euro. Für Kinder im Haushalt gibt es je 210,30 Euro bis zum dritten Kind, ab dem vierten Kind 184 Euro.

Wird die Mindestsicherung immer in dieser Höhe ausbezahlt?

Nein. Es handelt sich um Höchstwerte, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist. Bei niedrigeren Einkommen wird die Differenz bezahlt. In Oberösterreich war dies im Vorjahr bei rund 60 Prozent der Bezieher der Fall.

Werden Unterhaltszahlungen und Familienbeihilfe abgezogen?

Unterhalt ja, Familienbeihilfe nein, Pflegegeld ebenfalls nein. Ein Beispiel: Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern hat ein eigenes Einkommen von 600 Euro. Vom Vater der Kinder bekommt sie monatlich 400 Euro Unterhalt. Ohne Einkommen und Unterhalt hätte sie Anspruch auf 1334,60 Euro (914 Euro für alleinstehende Erwachsene, für jedes Kind 210,30 Euro). Die Mindestsicherung, die sie ausbezahlt bekommt, beträgt daher 334,60 Euro, da sie 1000 Euro an Einkommen und Unterhalt bezieht.

Ist die Mindestsicherung ein "arbeitsloses Einkommen"?

Wer arbeitsfähig ist, muss eine "zumutbare" angebotene Arbeit annehmen. Es gibt aber Ausnahmen: etwa bei Betreuungspflicht von Kindern unter drei Jahren, wenn es keine geeignete Betreuungsmöglichkeit (zum Beispiel Krabbelstube) gibt und Betroffene deshalb keiner Beschäftigung nachgehen können; oder wenn pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe drei "überwiegend" betreut werden; wenn man in einer Ausbildung ist, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (gilt nicht für ein Studium); oder wenn das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) erreicht ist.

Gibt es Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit?

Ja, die gibt es: Wird eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, kann die Leistung bis zur Hälfte, in Ausnahmefällen auch ganz gestrichen werden. Das liegt im Ermessen der Behörde. Die Intentionen der ÖVP gehen dahin, aus der "Kann-" eine "Muss"-Bestimmung zu machen.

Kann man Mindestsicherung beziehen und Vermögen haben?

Nur kleine Ersparnisse: Es gibt einen Freibetrag von 4188,79 Euro. Grundsätzlich muss alles, was darüber hinausgeht, verbraucht sein. Also müsste eine Eigentumswohnung oder das Auto verkauft werden, bevor Mindestsicherung gewährt wird. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Beim Auto dann, wenn es "berufs- oder behindertenbedingt oder mangels entsprechender Infrastruktur benötigt wird". Beim Haus oder bei einer Eigentumswohnung kann sich die öffentliche Hand – Auszahler sind die Sozialhilfeverbände – den Zugriff über das Grundbuch sichern. Dient es dem "eigenen Wohnbedürfnis", gibt es eine Schonfrist von sechs Monaten.

Die ÖVP fordert eine Obergrenze von 1500 Euro monatlich für Familien. Begründung: Viele bekämen eine Mindestsicherung von deutlich mehr als 2000 Euro. Gibt es diese Fälle?

Ja, die gibt es. Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern kann in Oberösterreich eine Mindestsicherung bis 2188,80 Euro bekommen, dazu die Familienbeihilfe. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Mindestsicherung um 184 Euro. Voraussetzung ist, dass es kein anderes Einkommen gibt.

Wie viel würde eine Deckelung auf 1500 Euro dem Staat sparen?

Laut Sozialministerium gab es in Österreich im Jahr 2014 15.289 Haushalte mit zumindest zwei Kindern, die Mindestsicherung bezogen, 74 Prozent davon müssten Verluste hinnehmen. Der Staat würde sich nach diesen Berechnungen 47 Millionen Euro jährlich sparen. Insgesamt lagen die Ausgaben für die Mindestsicherung 2014 bei 673 Millionen Euro. Eine Statistik, die zwischen In- und Ausländern unterscheidet, gibt es nicht.

ÖVP und FPÖ wollen in Oberösterreich die Mindestsicherung für Asylberechtigte auf das Niveau der Grundversorgung für Asylwerber (320 Euro) kürzen. Ist das rechtlich möglich?

SPÖ und Grüne sagen nein. Der Gesetzestext liegt noch nicht vor. Deshalb können das auch Verfassungsrechtsexperten noch nicht beurteilen.