U-Ausschuss: Minderheitenrecht auch im Landtag?
LINZ. FPÖ und SPÖ fordern Umsetzung der Bundesregelung auch im Land, ÖVP und Grüne sehen keine Eile.
Im Bund ist die Sache bereits fixiert: Durch die Reform der Untersuchungsausschüsse kann künftig ein Viertel der Nationalratsabgeordneten ein solches Kontrollgremium einsetzen.
"Genau diese Regelung brauchen wir auch in Oberösterreich. Denn demokratiepolitisch sind wir ohnehin weit hinten", sagt FP-Klubobmann Günther Steinkellner. Bei seinem Kollegen von der SPÖ, Christian Makor, stößt er mit dieser Forderung auf offene Ohren. "Wir haben immer schon gesagt, dass wir die U-Ausschuss-Frage analog zur Bundesregelung umsetzen sollten", sagt Makor. Schließlich würde damit der Landtag in seiner Kontrollfunktion gestärkt.
"Keinen unmittelbaren Änderungsbedarf" sieht hingegen VP-Klubchef Thomas Stelzer. Zum einen sei die derzeitige Regelung für U-Ausschüsse (Details siehe Kasten) eine gute, zum anderen "hat bei uns ohnehin jede Partei, die Kontrolle ausüben will, Zugang zu allen Unterlagen. Denn bei uns sind im Gegensatz zum Bund alle Landtagsfraktionen in der Regierung vertreten", sagt Stelzer. Ähnlich sieht das Grünen-Klubchef Gottfried Hirz. "Offen" und "gesprächsbereit" für Änderungen sind Hirz und Stelzer aber trotzdem.
Erst ein U-Ausschuss im Landtag
Doch während FPÖ und SPÖ die Sache zügig durchziehen wollen und einen Beschluss des U-Ausschuss-Minderheitenrechts bis Mitte 2015 fordern, sehen Hirz und Stelzer keinen Zeitdruck. "Wir müssen uns das ganz genau ansehen und viele Punkte klären. Etwa die Frage, ob auch kleine Fraktionen den Vorsitz führen dürfen", sagt Hirz.
In der Geschichte des Landtags wurde übrigens erst einmal eine Untersuchungskommission eingesetzt: zur Aufklärung des Freistädter Spitalskandals im Jahr 2000.
Derzeitige Regelung
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (im Land wird der Begriff Untersuchungskommission verwendet) ist in der Landesverfassung geregelt, kann also nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.
Um in Oberösterreich eine U-Kommission einzusetzen, braucht man normalerweise eine Mehrheit im Landtag. Aktuell reicht allerdings ein Drittel der Stimmen. Dies aufgrund einer Ausnahmebestimmung, die greift, wenn eine Partei (wie zurzeit die ÖVP) zumindest die Hälfte der Sitze im Landtag hat.
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