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Swap: Linz zahlt Anwaltskosten nicht

Von Anneliese Edlinger, 29. Oktober 2014, 00:05 Uhr
Stadt Linz zahlt Anwaltskosten für Penn, Mayr und Dobusch vorerst nicht
Im Strafverfahren freigesprochen: Ex-Finanzdirektor Werner Penn und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr. Bild: Weihbold

LINZ. Keine Mehrheit im Gemeinderat absehbar – Penn-Anwalt rät seinem Klienten zur Klage.

Auf die Stadt Linz könnte in der Causa Swap ein weiterer Rechtsstreit zukommen. Denn entgegen ersten Ankündigungen wird Bürgermeister Klaus Luger (SP) im Gemeinderat keinen Antrag darauf einbringen, dass die Stadt Ex-Finanzdirektor Werner Penn, Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Bürgermeister Franz Dobusch (beide SP) die Anwaltskosten von insgesamt knapp 380.000 Euro rückerstatten soll. Als Reaktion darauf rät Penns Anwalt Oliver Plöckinger seinem Mandaten zu einer Klage gegen die Stadt Linz.

Warten auf eine Klage

"Nachdem weder FPÖ, ÖVP noch Grüne in dieser Frage mitziehen wollen, wäre es sinnlos, einen Antrag auf Rückerstattung der Anwaltskosten einzubringen. Also lasse ich es bleiben", sagt Luger. Denn für einen Mehrheitsbeschluss – ein solcher ist für Ausgaben über 100.000 Euro zwingend – braucht Lugers SP-Fraktion die Zustimmung einer weiteren Partei. "Weil aber auch die Grünen entgegen ersten Ankündigungen jetzt dazu nicht bereit sind, kann ich nichts anderes tun, als abzuwarten, ob es zu einer Klage gegen die Stadt kommt", sagt Luger.

"Ich werde meinem Klienten jedenfalls raten, den Klagsweg zu beschreiten", sagt Penns Anwalt Oliver Plöckinger. Immerhin sei Penn im Swap-Strafverfahren vom Vorwurf der Untreue rechtskräftig freigesprochen worden, "und es besteht ganz klar ein Rechtsanspruch" auf Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 254.458 Euro.

Untermauert wird dieser Anspruch von einem Gutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Peter Jabornegg, das die Stadt Linz eingeholt hat. Demnach sei die Stadt zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. "Ich gehe nicht davon aus, dass Jabornegg irrt", sagt Luger. Deshalb hätte eine Klage gegen die Stadt "wohl sehr gute Chancen auf Erfolg".

Anders sieht das FP-Klubchef Markus Hein. Für ihn ist Lugers Verzicht auf eine Abstimmung im Gemeinderat ein "erster Etappensieg, der ohne die Hartnäckigkeit der FPÖ nicht zustande gekommen wäre". Auch Jaborneggs Gutachten als rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Anwaltskosten sei alles andere als stabil.

"Natürlich muss Linz zahlen"

Entgegengesetzter Meinung ist Josef Weixelbaum, der Anwalt von Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr, der in der Causa Swap vom Vorwurf der Untreue ebenfalls rechtskräftig freigesprochen worden ist. "Natürlich muss die Stadt Linz meinem Klienten die Kosten ersetzen", sagt Weixelbaum. Was im konkreten Fall 98.724 Euro wären, die Mayr von seinem ehemaligen Arbeitgeber einfordert. Ob es zu einer Klage gegen die Stadt kommen wird, lässt Weixelbaum noch offen: "Das muss ich zuerst mit meinem Klienten besprechen."

Und ob auch Ex-Bürgermeister Franz Dobusch seine Anwaltskosten in Höhe von 24.563 Euro einklagen wird, konnten die OÖNachrichten gestern nicht erfahren: Dobusch war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Rückerstattung

Laut einem Gutachten des Arbeitsrechtlers Peter Jabornegg sei gegen die Ersatzansprüche von Penn, Mayr und Dobusch kaum etwas einzuwenden, da ihnen die Kosten in Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes für die Stadt Linz entstanden seien.

Und laut einer Prüfung der Magistratsdirektion „ist auch die Höhe der Forderungen plausibel“, sagt Bürgermeister Luger.

 

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8  Kommentare
8  Kommentare
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lester (11.380 Kommentare)
am 30.10.2014 14:02

Hätten sie die Kosten so gestaffelt das jeweils weniger als 100000Euro fällig geworden, wäre der Gemeinderat damit nicht befasst worden. Nach eigenen Aussagen (im Lenkungsausschuß zur Magistratsreform), hat sich Luger schon dreimal das Anwaltshonorar zahlen lassen und blieb jedesmal unter dieser Grenze, so daß nichts an die Öffentlichkeit drang.
mein Mitleid mit der Linzer SPÖ-Mafia hält sich sehr in Grenzen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 29.10.2014 23:23

angerichtet haben, müssen die Anwälte einfach genial, großartig, spitze gewesen sein! Dass sie die Unschuld für sie herausgeprügelt haben.

Da ist die Höhe des Honorars schon angemessen, finde ich.

Die Stadt Linz hat halt jetzt das Bummerl zusätzlich.

Mich wundert gar nichts mehr, wenns um Justiz geht traurig.

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( Kommentare)
am 29.10.2014 07:51

Anstand hat der keinen.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 29.10.2014 07:36

Printausgabe steht in der Überschrift schon das Wort "vorläufig" nach zahlt dabei, so wie ich es gestern in meinem Posting vorgeschlagen hatte.

Es wird kommen, wie es kommen muss: Penn, Dobusch und Mayr werden die Stadt klagen und recht bekommen. Der Gemeinderat der Stadt Linz wird wider besseren Wissens (es gibt ein Gutachten) die Anwaltskosten nicht ersetzen lassen haben und handelt damit fahrlässig.

Die Stadt Linz wird die eingeklagten Anwaltskosten der 3 zum Grossteil oder ganz zahlen müssen und zusätzlich den Prozess von Mayr, Dobusch und Penn.

Dem Gemeinderat wird das aber egal sein, denn für sein Versagen zahlen immer nur die Bürger. So geht Demokratie.

Was der Gemeinderat aber zu tun hätte, das macht er nicht, und das ist: Gegen Dobusch, Mayr und Penn Schadenersatzklagen wegen des SWAP-Schadens einbringen. Der Strafrichter im Untreueprozess gegen Mayr und Penn hat diese nämlich nicht nur freigesprochen, sondern klar zum Ausdruck gebracht, dass sie grob fahrläßig agiert

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 29.10.2014 07:41

haben.

Und mit Verlaub: Wenn der Chef der Finanzabteilung der Stadt Linz und der Finanz-SR grob fahrläßig Finanzgeschäfte abschliessen bzw. abschliessen lassen (wie der Strafrichter festgestellt hat), dann ist es im Interesse der Bürger unumgänglich, dass diese grob fahrläßig agiert habenden Personen für den potentiellen Schaden von rund 500 Mio. Euro auf Schadenersatz geklagt werden!

Natürlich sind von ihnen keine 500 Mio. zu holen, aber so viel wie möglich sollen sie zur Wiedergutmachung beitragen. Amtsträger haben wie vorsichtige Kaufleute mit dem Geld der Bürger umzugehen und keine Hochrisiko-Geschäfte abzuschliessen.

Bisher hat der Gemeinderat der Stadt Linz in dieser SWAP-Causa mehrmals völlig versagt:

1. Um 2005 herum erteilte er Penn eine Blankovollmacht für Finanzgeschäfte und hat damit seine eigene Kompetenz abgegeben. Das war fahrläßig und nicht gesetzeskonform.

2. Trotz Sonderkontrollausschuss wissen wir immer noch nicht, wie es um die Verantwortung der 3 steht.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 29.10.2014 09:15

3. Obwohl anscheinend ein Rechtsgutachten besagt, dass Dobusch, Mayr und Penn die Anwaltskosten (zumindest teilweise) zu ersetzen wären, weigern sich die Gemeinderäte und riskieren die Klagen und hohe Prozesskosten.

4. Obwohl der Strafrichter Mayr und Penn grobe Fahrläßigkeit beim SWAP-Geschäft attestiert hat, klagen die Gemeinderäte der Stadt Linz die beiden und Dobusch nicht auf Schadenersatz.

All das ist verheerend für die Stadt Linz und ihre Bürger. Demokratiepolitisch und natürlich auch finanziell.

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Oberfranzl (5.404 Kommentare)
am 29.10.2014 09:37

bei der Klage abkassieren. Es ist einfach unglaublich wieviel Geld bei solchen Prozessen an Rechtsverdreher verschwendet wird

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felixh (4.876 Kommentare)
am 29.10.2014 07:11

zuerst muss die Stadt Linz Geld durch die Fernwäreerhöhung einnehmen.......

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