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St. Wolfgang: Sonderprüfung des Rechnungshofs

Von nachrichten.at, 04. April 2016, 15:16 Uhr
Landesrechnungshof
(Symbolbild) Bild: Weihbold

LINZ. Die Landesregierung hat dem Rechnungshof den Auftrag erteilt, die Affäre in St. Wolfgang rund um die jahrelang nicht abgeschlossenen Bauverfahren zu prüfen.

„Wir haben das Prüfverlangen diskutiert und unsere Prüfungsplanung adaptiert“, sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer Montag Nachmittag. Er stellt in Aussicht, dass die Prüfungsaktivitäten noch im April beginnen werden. #

Unterdessen nimmt auch der Druck auf Hannes Peinsteiner (VP), den Ex-Bürgermeister von St. Wolfgang, zu. Aus Landesrechnungshof-Prüfberichten von 2004 und 2009 geht klar hervor, dass er mehrfach auf Mängel in der Verwaltung hingewiesen wurde. Erledigungen würden „seit Jahren äußerst schleppend vollzogen“, hieß es 2004. Im Vergleich zu anderen Gemeinden hätte St. Wolfgang in der Verwaltung um drei Personaleinheiten zu wenig.

2009 konnten die Beamten keine Verbesserungen feststellen. Sie drohten offen mit „strafrechtlichen und disziplinären“ Folgen. Peinsteiner trat allerdings 2015 zurück. Auslöser war ein neuerlicher katastrophaler Prüfbericht.

Wie exklusiv beerichtet, wurden bis zu 974 Bauverfahren in der Gemeinde nicht abgeschlossen.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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( Kommentare)
am 05.04.2016 13:52

Das ist nur eine kleine Winzigkeit - die ÖPV hat viel viel mehr "Dreck am Stecken" - was immer nur heuchlerisch vom betenden Lopatka dementiert wird!

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( Kommentare)
am 04.04.2016 18:20

...ich würde vorschlagen, von den 442 gemeinden die sich das land noch immer leistet, besonders jene von der "övp-regierten" gemeinden in oberösterreich vom rechnungshof, aber auch von der baurechtsabteilung des landes oö intensiv "auf herz und nieren" kontrollieren zu lassen !!! ...ich glaube, da würde es so manchen "glatzerten" die haare noch aufstellen !!!

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registrierkasseoberrolandsax (405 Kommentare)
am 04.04.2016 17:23

da wird die ÖVP vertuschen was nur geht !!!

lg

Gerhard Friedl aus Linz

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 04.04.2016 15:58

Unser 500 Jahre altes Haus grenzt an einer Felswand der Bundesforste! Nun will es das neue Gesetz, dass man 3 Meter Abstand zum Nachbar haben muss. Nun müssen wir zum 500 Jahre alten Haus, erbaut noch aus Steinen, einen Streifen "Felswand" von den Bundesforsten kaufen, die es damals, als unser Haus gebaut wurde noch gar nicht gab. Die Gesetze sind so unlogisch und undurchführbar geworden und das verzögert natürlich vieles und St. Wolfgang hat mit dem Berg und der Landschaft und See mit den behördlichen Auflagen auch viele Probleme! Wenn wir schon die EU Gesetz erfüllen, so möchte ich auch in Athen ein Behinderten WC finden, aber es gibt keines und alle einfachen, ganz engen WCs sind entweder im 1. Stock oder im Keller! Meiner Betreuungsperson blieb nichts anderes über, als hinter der Kirche im absoluten Zentrum das kleine Geschäft zu machen! Wir sollten nicht päpstlicher als der Papst werden! Mit St. Wolfgang verbinden mich so schöne Erlebnisse, macht diesen schönen Ort nicht kaputt!

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trollpower (784 Kommentare)
am 04.04.2016 18:24

Oder die Bundesforste verklagen, weil sie die Felswand viel zu nah an das Haus gebaut haben grinsen

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holzilein (123 Kommentare)
am 04.04.2016 15:41

Konsequenz?
Wozu wird geprüft, wenn es keine Konsequenzen gibt oder nicht durchgesetzt werden?
Es gäbe 2 Möglichkeiten:
1. Entweder den Landesrechnungshof abschaffen,damit nichts mehr an die Öffentlichkeit dringt, oder aber
2. noch besser wäre es, solche "Dorfkaiser" für Fehler haftbar zu machen; jeder Selbständige haftet ja auch mit einem Grossteil seines Vermögens für Fehler, nicht der Steuerzahler.
Also müssen wieder einmal jene die Konsequenzen daraus tragen, deren Bauten plötzlich "illegal" geworden sind.

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