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Prüfplan: Pro Jahr drei Gemeinden
LINZ. Ab 1. Jänner wird der Landesrechnungshof (LRH) drei Gemeinden pro Jahr selbstständig prüfen dürfen, die entsprechende Landes-Verfassungsänderung wird kommenden Donnerstag beschlossen.
Zwar sei er mit der Einschränkung „nicht ganz glücklich“, sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer. Doch sehe er die Regelung „pragmatisch“: Die LRH-Prüfpläne würden danach abgestimmt, es biete sich erstmals die Möglichkeit für vernetzte Prüfung bei Landes- und Gemeindefinanzierungen. Ohne die Beschränkung auf drei Prüfungen wäre die nötige Verfassungsmehrheit nicht möglich gewesen, begründet Landtagspräsident Viktor Sigl (VP). Er sei aber froh, dass der LRH „grundsätzlich die zusätzliche Kompetenz bekommt“. Der LRH muss auch mit seinen bisherigen Ressourcen auskommen.
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Der kann einem Brückner nicht einmal das "Nachttopferl" reichen, der ist von Anfanf an ein Vasall Pühringers.
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