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Mindestsicherung: Höchstgericht hebt Teile auf

02. Februar 2015, 00:04 Uhr

LINZ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Bestimmung der Mindestsicherungs-Verordnung in Oberösterreich aufgehoben, die nach Angaben der Arbeiterkammer nachteilig für Menschen mit Behinderung war.

Konkret sah die Verordnung bisher vor, dass der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung 642,70 Euro beträgt, für Menschen ohne Behinderung sind es 867,30 Euro. Das Land Oberösterreich hatte die Differenz damit erklärt, dass Menschen mit Behinderung eine erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Das akzeptierte der VfGH nicht, das Land wurde zur unverzüglichen Sanierung der Regelung aufgefordert.

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