Linzer Swap – ein erstes Urteil ist in Reichweite

Von Wolfgang Braun   02.Jänner 2018

Doch nun dürfte nach rund einem Jahr wieder Bewegung in die Causa kommen – ein erstes Urteil scheint heuer in Reichweite. Am 29. Dezember haben die von Richter Andreas Pablik bestellten Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt eine 70-seitige Ergänzung zu ihrem ursprünglichen Expertengutachten rund um den umstrittenen Swap 4175 an das Handelsgericht Wien übermittelt. Auch Linz und Bawag haben diese Ergänzungen bereits erhalten und können bis 12. Februar dazu Stellung nehmen. Vor allem aber wird nun möglicherweise der Weg frei für ein Zwischenurteil in der entscheidenden Frage, ob das Swap-Geschäft zwischen Linz und der Bawag rechtsgültig zustande gekommen ist. Dieses Zwischenurteil kann es laut Handelsgericht geben, wenn eine der beiden Streitparteien einen entsprechenden Antrag einbringt.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2016 hatte Swap-Richter Andreas Pablik nach Vorliegen des Expertengutachtens die Gültigkeit des Geschäfts massiv angezweifelt und damit seine Einschätzung aus der Anfangsphase des Prozesses – dieser läuft seit Mai 2013 – revidiert. Ist der Swap nicht rechtsgültig zustande gekommen, stützt das eine Schlüssel-Argumentation der Stadt. Bleibt der Richter bei seiner Einschätzung und kommt es zu einem Zwischenurteil in dieser Frage, dürfte Linz in erster Instanz wohl gewinnen. Dann ginge es weiter bis zum Obersten Gerichtshof.

Der Swap-Streit