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Linzer Swap: Stadt zahlt Ex-Amtsinhabern keine Anwaltskosten

28. Oktober 2014, 12:31 Uhr
Swap: Vergleichsgespräche "auf Eis"
Klaus Luger Bild: Weihbold

LINZ/WIEN. Linz will Ex-Bürgermeister Franz Dobusch, Ex-Stadtrat Johann Mayr (beide SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn ihre Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Swap-Affäre - insgesamt kolportierte 380.000 Euro - nicht ersetzen. Das kündigte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Dienstag an.

Er, Luger, werde dem Gemeinderat keinen dementsprechenden Antrag vorlegen, weil sich keine Mehrheit dafür finde. Mayr und Penn wurden im Strafverfahren wegen Untreue rechtskräftig freigesprochen, gegen Dobusch wurde gar keine Anklage erhoben. Er und Mayr waren aber mit Privatklagen der BAWAG konfrontiert, die im Sand verliefen. Dass die drei ihre Anwaltskosten von der Stadt ersetzt haben wollten, stieß bei allen anderen Fraktionen außer der SPÖ auf starken Widerstand.

Da sich "keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien finden werden", will Luger die Anträge dem Gemeinderat gar nicht erst vorlegen. Er betonte allerdings, dass sich die Forderungen nur auf rechtskräftig abgeschlossene Verfahren und nicht auf das anhängige Zivilverfahren zwischen Stadt und BAWAG beziehen würden. Ein Gutachten des Linzer Uni-Professors Peter Jabornegg komme aber zum Schluss, dass eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schlagend werde und sich daraus eine Zahlungsverpflichtung der Stadt ableiten lasse. Man müsse daher nun etwaige Rechtsschritte der Betroffenen abwarten.

Zeugnisverweigerungsrecht?

Im Sonderkontrollausschuss zur Causa Swap stand indes am Dienstag die Frage im Zentrum, ob Penn vor diesem Gremium ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Der ehemalige Finanzdirektor hat sich bisher jeder Aussage vor dem Ausschuss - ebenso wie vor dem Zivilgericht - entschlagen und begründete das mit dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren.

Die ÖVP beantragte, Penn per Weisung zur Aussage im Ausschuss zu zwingen. Der Antrag wurde aber von der SPÖ zu Fall gebracht. In einer Aussendung der Stadt hieß es, Penn stehe gemäß einem Gutachten des Linzer Staatsrechtlers Andreas Janko ein Aussageverweigerungsrecht zu, solange das Disziplinarverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das Disziplinarverfahren hatte am 30. September in erster Instanz mit einem Schuldspruch geendet, Penn kann innerhalb von vier Wochen kann dagegen berufen. Inhaltlich darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft darüber geben.

Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten Swap 4175, abgeschlossen. Mit dem Höhenflug des Franken rutschte er aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut BAWAG bereits bei über 530 Mio. Euro.

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33  Kommentare
33  Kommentare
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Analphabet (15.374 Kommentare)
am 04.11.2014 01:50

Es Waren IMMER die Linzer STEUERZAHLER. Das vergessen diese Herrschaften allzu gerne.

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Ktmmyroon (37 Kommentare)
am 29.10.2014 13:00

Die Sache ist ja noch längst nicht ausgestanden. Zunächst bleibt abzuwarten, ob Dobusch, Mayr und Penn die Kaltschnäutzigkeit haben werden, die Linzer Steuerzahler zu klagen. Dann bleibt abzuwarten, ob Bgm. Luger die Ansprüche der Linzer Steuerzahler von Dobusch, Mayr und Penn einklagen wird. Dann wäre Punkt 1 automatisch erledigt, weil die Ansprüche der Stadt an Dobusch, Mayr und Penn mit Sicherheit ungleich höher sind als deren eingeforderte Anwaltskosten. Für Unterhaltung ist also weiter gesorgt.

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alexius001 (2.214 Kommentare)
am 29.10.2014 11:02

WARSCHEINLICH BEKOMMEN DIE DREI OBERTAUGENICHTSE AUCH NOCH EINEN ORDEN FÜR IHRE UNFÄHIGKEIT VERLIEHEN;
UND DIE ROTKOMMUNISTEN STELLEN SICH ZUM GRATULIEREN AUF!

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smile4711 (423 Kommentare)
am 29.10.2014 01:20

sind sie wirklich so geistig unterbemittelt, dass Sie glauben irgendjemand wird Ihnen die Rechtsanwaltkosten bezahlen? Möglicherweise glauben Sie, dass zahlt ohnehin der Linzer Bürger. So waren Sie es eben gewohnt, während ihrer politischen Verantwortlichkeit.

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( Kommentare)
am 29.10.2014 22:24

wie ist die Rechtslage, haben sich im Forum schon mehr als zwei Gedanken gemacht?

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lester (11.380 Kommentare)
am 28.10.2014 21:18

Gaben siekeine Provision kassiert, die müßte eigentlich locker für die Rechtsanwaltskosten reichen.

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lester (11.380 Kommentare)
am 28.10.2014 21:19

Haben

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 28.10.2014 21:23

es wird doch wohl die Unschuldsvermutung gelten!

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friedrich.ramesberger@liwest.at (1.192 Kommentare)
am 28.10.2014 20:58

Haben die Drei SWAP ler keine Rechtsschutz Versicherung

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 28.10.2014 20:29

Die SPÖ würde ja sooo gerne die Anwaltskosten durch die Stadt ersetzen lassen, aber die bösen bösen Schwarzen, Blauen ...

Die Roten haben offenbar den Schuss immer noch nicht gehört. traurig

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oneo (19.368 Kommentare)
am 28.10.2014 18:18

und diesen 3 wapplern die stirn gezeigt. hoffentlich bleiben die 3 auf ihren kosten selbst sitzen. bei soviel unverfrorenheit würd es ihnen jeder wünschen.

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lester (11.380 Kommentare)
am 30.10.2014 13:46

Nach eigenen Aussagen hat sich Luger schon dreimal die Anwaltskosten von der Stadt bezahlen lassn. Nur erfuhr keiner etwas davon da die Kosten jewweils unter 100000Euro waren wurde der Gemeinderat damit nicht befasst.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 28.10.2014 17:57

Vieleicht diesmal ohne Zensur.Die LinzerInnen haben Ihre Stadt nicht in so eine aussichtslose finanzielle Situation gebracht.
Für die genannten Anwaltskosten könnte die Weihnachtsbeleuchtung
wahrscheinlich bis in den Sommer hinein brennen,für die ist nämlich auch kein Geld mehr vorhanden.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 28.10.2014 17:14

ZItat:
Da sich "keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien finden werden", will Luger die Anträge dem Gemeinderat gar nicht erst vorlegen.

Hallo? Selbst wenn sich eine Mehrheit dafür finden würde, sollte es einem schon alleine der Anstand gebieten, dies nicht zu tun. Zwischen den zeilen könnte dies folgendes heissen: "Liebe Genossen, es tut mir schrecklich leid, aber die böse Opposition will nicht, dass wir euch die Anwälte bezahlen, ich täts euch ja schon geben"

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alexius001 (2.214 Kommentare)
am 28.10.2014 16:20

ein gauner hilft dem anderen!
die gaunerehre gebietet das!!!
und die deppen sind die linzer!

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Oberfranzl (5.404 Kommentare)
am 28.10.2014 15:41

Rechtlich ist die Sache leider doch sehr eindeutig, auch wenn die drei Politclowns beim SWAP völlig versagt haben und eher hinter Gitter gehörten. Wie konnte ein windiger Typ wie Luger Bürgermeister werden? Wie schlecht muss es um die LInzer SPÖ stehen damit so eine Witzfigur an die Spitze gekommen ist? Wer von den Magistartsbediensteten hält Luger für fähig?

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( Kommentare)
am 29.10.2014 22:20

Du wärst sicher der beste Bürgermeister für Linz, gell ? Ein ganz grosser Experte mit dem absoluten Durchblick - schade dass dich keiner wählt ! Noch dazu ehrlich, treu, makellos, unbestechlich , na was will man mehr !

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( Kommentare)
am 28.10.2014 15:32

werd will und wer nicht?

Solange nicht alle wollen, gibt's nur eines: weitere Honorare.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 28.10.2014 15:18

man sollte das geltende Arbeitsrecht nicht außer acht lassen. Und demnach müsste die Stadt Linz zahlen, das ist ziemlich sicher. Klagen die Beteiligten, wird es wieder teuer für die Stadt Linz, denn die Gerichts- und Anwaltskosten kommen wieder einmal dazu.

Kann denn der Gemeinderat nur mehr Parteipolitik fabrizieren und keine vernünftige Entscheidung mehr treffen?

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 28.10.2014 15:52

Dobusch, Mayr, Penn sympathisch findet oder nicht, ob man ihren SWAP-Wahnsinn erträglich findet oder nicht, wenn das Recht sagt, ihnen gehören die Anwaltskosten (oder ein Teil davon) ersetzt, dann hat der Gemeinderat dies zu exekutieren.

Er kann ja danach Druck auf jenen Gesetzgeber machen, der solche Gesetze erlassen hat.

Aber in Linz wird dummdreist agiert und dann prozessiert, denn die Zeche zahlen immer die Bürger.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 28.10.2014 16:09

Es ist ärgerlich, wie extrem unsere Politik die Ungleichbehandlung praktiziert, obwohl sie auf der anderen Seite das Gegenteil predigt und sogar mittels Quoten mit der Brechstange zu praktizieren probiert. Das Parteibuch sollte keine Vorteile bringen, aber ebenso wenig Nachteile.

Als Führungskraft lernt man als erstes, das Umfeld nicht in "sympathisch" oder "unsympathisch" einzuteilen und dementsprechend Entscheidungen zu treffen, wenn man sich nicht von Anfang an disqualifizieren will. In den Schulen und Ämtern ist das leider wenig verbreitet.

Der Gemeinderat scheint aber auf die miese öffentliche Stimmung zu horchen und nutzt diesen Rückenwind. Reiner Opportunismus.

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( Kommentare)
am 28.10.2014 16:33

aber leider nicht nur die,
die Dobusch & Co.
mit Mehrheit gewählt haben.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.10.2014 15:08

es stellt sich die Frage wer diese Anwaltskosten trägt !

Sollte die Stadt Linz für schuldig gesprochen werden kann sie die Kosten auf Basis der Schuldzuweisung verweigern nehme ich an ...oder ?

sollte ein Vergleich zwischen der Stadt Linz und die Bawag abgeschlossen werden wie wird dann verfahren ?
gibt es einen Schuldigen beim Vergleich-Abschluss ?
muss dann Linz die Kosten übernehmen ?
oder kann sie sie verweigern ?

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 28.10.2014 14:54

Müssen sie denn überall ihren "Senf" dazugeben?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.10.2014 14:48

Das Disziplinarverfahren hatte am 30. September in erster Instanz mit einem Schuldspruch geendet, Penn kann innerhalb von vier Wochen kann dagegen berufen. Inhaltlich darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft darüber geben.

sollte eigentlich kein Problem für die nächsten Gerichtstermine darstellen ... einfach das Ende des Disziplinarverfahren abwarten und dann kann sich Penn NICHT MEHR verweigern ...

bezüglich der Anwaltskosten hatte ich meine Meinung schon geschrieben ... und ich bleibe dabei ... zwinkern

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( Kommentare)
am 28.10.2014 20:57

ben ein Recht darauf?

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bergere (3.190 Kommentare)
am 28.10.2014 13:30

Das sagt einiges über den Charakter dieser Politbonzen aus,schicken die Stadt in ein Finanzdebakel (für die Anwaltskosten könnte die Weihnachtbeleuchtung wahrscheinlich bis in den Sommer hinein leuchten).das würde einem "Ottonormalverbraucher" nicht einmal im Schlaf einfallen.
Aber es ist leicht möglich das Sie über die Gerichte wieder recht bekommen.

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Oberfranzl (5.404 Kommentare)
am 28.10.2014 15:53

Politiker werden wie Topmanager bezahlt, für beide Berufsgruppen gilt dass sie nicht für ihr Versagen haften sondern bei Fehlleistungen mit hohen Abfertigungen entsorgt werden. Wer verdient am besten am Linzer SWAP, die Rechtsverdreher!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 28.10.2014 13:21

in weiser Voraussicht zur Überschrift das Wort: "vorläufig" hinzugefügt.

Denn ich vermute: Die Anwaltkosten für die bisherigen Verfahren wird Linz dann zahlen, wenn es von Dobusch, Mayr und Penn geklagt wurde und den Prozess verliert.

Sodann wird Linz diese Anwaltskosten zahlen und auch noch jene, die anfallen, wenn Mayr, Penn und Dobusch klagen. Und die Gerichtskosten dazu!

Luger wird dann sagen: "Der Gemeinderat hat so entschieden" (wider das Rechtsgutachten)

(und danach mit Dobusch, Mayr und Penn auf einen Kaffee ins Cup und Cino in die Landstrasse Nr. 36 gehen, wo auch die Stiftung L36 der SPÖ O.Ö. residiert, die Mayr nun als hochbezahlten "Manager" beschäftigt....)

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felixh (4.876 Kommentare)
am 28.10.2014 13:08

Wer wurde angeklagt? Linz die die "Herren"

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 28.10.2014 12:59

der gegendruck wird mit Parteiwerbung zugedeckt. Die Medien werden mit Inseraten als Gegengeschäft mundtot gemacht. Nicht vergessen:
In einem Jahr sind in OÖ Wahlen, die Plakate sind in der Landschaft verteilt, die Zeitungen werden auch bald bedient... wir haben es nicht anders verddient!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.10.2014 14:54

Luger steht erstmals nicht als Buhmann da, weil er den SWAP´lern die Anwaltskosten nachschmeissen (läßt).

ER selber würde es sicher liebend gerne tun , hat aber KEINE andere Chance ...siehe unten was im Artikel steht :

Da sich "keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien finden werden", will Luger die Anträge dem Gemeinderat gar nicht erst vorlegen.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 28.10.2014 15:17

sein.

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