Landesverwaltungsgericht lässt Mindestsicherung prüfen

20.Dezember 2017

Die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret geht es um die Frage, für wen die im Juli 2016 beschlossene Novelle gilt.

Das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass Asylberechtigte mit befristetem Aufenthalt und subsidiär Schutzberechtigte nur 560 Euro beziehen. Asylberechtigte mit unbefristetem Aufenthalt sind von dieser Kürzung nicht betroffen.

Eine asylberechtigte Familie legte Beschwerde ein mit der Begründung, man könne befristet und unbefristet Aufenthältige nicht unterschiedlich behandeln. Der Landesverwaltungsgerichtshof (LVG) legt diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof vor. Denn während die Status-Richtlinie der EU erlaubt, Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte einzuschränken, ist dies für befristeten Aufenthalt nicht eindeutig definiert.

Der Unterschied: Subsidiär Schutzberechtigte müssen jährlich um Verlängerung ihres Aufenthalts ansuchen. Hingegen wird ein befristetes Asylrecht nach drei Jahren zu einem unbefristeten, sofern es keinen Aberkennungsgrund gibt. Wer unbefristeten Aufenthalt bekommt, muss einem Staatsbürger laut EU-Recht bei Sozialleistungen gleichgestellt werden.

"Die Status-Richtlinie ist in Bezug auf befristet und unbefristet nicht eindeutig. Deshalb haben wir die Frage, ob man diese beiden Aufenthaltstitel unterschiedlich behandeln kann, dem EuGH zur Klärung vorgelegt", sagt Stefan Herdega, Pressesprecher des LVG. Mit einer Entscheidung sei im kommenden Jahr zu rechnen.

Auf diese Entscheidung wird auch die Bundesregierung ein genaues Auge haben. Denn das Regierungsprogramm sieht vor, dass das oberösterreichische Modell durch ein Grundgesetz in ganz Österreich gelten soll.

"Das ist ein schwerer Rückschlag für ÖVP und FPÖ, die diese rechtlichen Problematiken bis zuletzt nicht wahrhaben wollten", sagt Birgit Gerstorfer (SP), als Soziallandesrätin zuständig für die Mindestsicherung – und Kritikerin: "Ein Gesetz, das von Anfang an die Gerichte beschäftigt, kann kein Vorbild für eine bundesweite Ausrollung sein." Auch die Grünen sind nicht überrascht: "Wir haben konsequent darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht halten wird und Rückzahlungen drohen", sagt Sozialsprecher Stefan Kaineder. Die ÖVP Oberösterreich rechnet mit einer Bestätigung der Novelle. "Es gibt bereits eine entsprechende Entscheidung der Höchstrichter für Großbritannien, dass Sozialleistungen nach Herkunft der Bezieher differenziert werden dürfen", sagt VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer. Nun gelte es, "zügig eine nationale Umsetzung auf den Weg zu bringen."

Auch das niederösterreichische Modell wird derzeit verhandelt. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Wartefrist von fünf Jahren rechtmäßig ist. (eiba)

Mindestsicherung in Oberösterreich

Bezieher insgesamt: 14.948

davon:

unbefristete Asylberechtigte: 4829

befristete Asylberechtigte: 177

subsidiär Schutzberechtigte: 494

(Stand Oktober 2017)