Land will Gemeinden in Bauverfahren die Berufungsinstanz entziehen

Von nachrichten.at   31.August 2017

Ab 1. Jänner 2018 soll die Berufungsinstanz in Bauverfahren nicht mehr bei den Gemeinderäten liegen sondern gleich beim Landesverwaltungsgericht. Beim Bau von Forststraßen sollen Naturschutzverfahren weitgehend entfallen.

Schon ab 1. September soll eine innerbetriebliche Veränderung greifen, wie Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner am Donnerstag ankündigten: Alle Bezirkshauptmannschaften sollen ihre Verwaltungsverfahren gegen straffällige ausländische Autolenker an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach abtreten. Die Exekutive wird ihre Anzeigen gleich nach Rohrbach schicken.

Bislang fielen in Oberösterreich rund 190.000 solcher Verfahren an; weil die einschlägige EU-Richtlinie künftig in weiteren Ländern angewandt wird, werden es bald rund 350.000 Behördenakte im Jahr sein. Die Rohrbacher Beamten werden sich auf die Materie spezialisieren. Eine Personalaufstockung sei nicht nötig, sagte Stelzer. Das sei auch ein Musterbeispiel dafür, dezentrale Regionen zu stärken.

Die Vereinfachung im Bauverfahren muss erst in Gesetz gegossen werden und wird frühestens mit Jahreswechsel in Kraft treten. Alle Berufungen in Bauangelegenheiten werden künftig nicht mehr in der Gemeinde abgewickelt, sondern beim Verwaltungsgericht. Baubehörde erster Instanz bleibt der Bürgermeister.

Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner erhofft sich, viele Verfahren einzusparen, wenn der Bau, die Verbreiterung und Verlegung von Forststraßen künftig nur noch ein forstrechtliches Verfahren erfordern wird. Im sogenannten Wirtschaftswald, der 80 Prozent der Waldfläche ausmacht, hält er ein Naturschutzverfahren nicht für notwendig.

In sensiblen Bergregionen werde weiter der Naturschutz mitreden. Die Änderung soll im ersten Quartal 2018 umgesetzt werden. Vereinfachungen soll es auch bei Verfahren in Schutzzonen von Seen und Flüssen geben. 

Video: