Land entzieht Gemeinderäten und Naturschutz Kompetenzen

01.September 2017

Ab heute, 1. September, werden die Verfahren gegen alle ausländischen Autofahrer, die in Oberösterreich Verkehrssünden begehen, bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach abgewickelt. Während die Politik für diese Effizienzmaßnahme in der Landesverwaltung Applaus erhalten wird, dürfte sie in zwei anderen Bereichen auch Kritik ernten.

Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) und Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) wollen nämlich den Gemeinden die Berufungsinstanz in Bauverfahren entziehen, wie sie gestern, Donnerstag, in Linz bekannt gaben. Baubehörde erster Instanz bleibt der Bürgermeister. Die zweite Instanz, die bisher beim Gemeinderat liegt, fällt weg. Berufungen gehen gleich an die dritte Instanz, das Landesverwaltungsgericht. Stelzer begründet das: "Wir haben beim Land ausschließlich zweistufige Verfahren, nur bei den Gemeinden sind sie noch dreistufig." Bauwerber erhalten künftig rascher ihre Bewilligung.

Berufung ohne Politik

Außerdem steige die Qualität. Die Spruchpraxis des Verwaltungsgerichts werde Klarheit in Baufragen bringen. Haimbuchner sieht als weitere Verbesserung: "Bei Berufungen meinen Gemeinderäte, das sei eine politische Entscheidung. Das ist aber ein Behördenverfahren." Weil Änderungen von 24 Gesetzen in einem Anpassungsgesetz zusammengefasst werden müssen, wird die Maßnahme frühestens zu Neujahr in Kraft treten.

Ab erstem Quartal 2018 soll auch eine Vereinfachung beim Bau von Forststraßen gelten: Im Wirtschaftswald wird ein forstrechtliches Verfahren reichen, das naturschutzrechtliche fällt weg. "Es ist laut unseren Naturschutzbeamten nicht notwendig", sagt Haimbuchner. Nur in heiklen Berglagen wird es weiter Naturschutzverfahren geben. Gelockert werden auch Vorschriften bei Bauten in den Schutzzonen von Seen und Flüssen.

350.000 Verkehrssünder

Dass alle Verkehrsstrafen gegen Ausländer künftig von der BH Rohrbach bearbeitet werden, ist für Stelzer auch Beispiel für die Stärkung einer dezentralen Region. Die Zahl der Verfahren alleine in Oberösterreich wird von derzeit 190.000 auf 350.000 im Jahr steigen, weil weitere Länder die EU-Bestimmungen anwenden werden. Computereinsatz ermöglicht es, die Aufgabe ohne zusätzliche Mitarbeiter zu erledigen. (le)