Allzu viel schlauer dürften FPÖ, Grüne und BZÖ jetzt auch nicht sein, denn wesentlich Neues gab es vom Vizekanzler nicht zu hören. Pröll ersucht um Verständnis dafür, "dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben zu einzelnen Maßnahmen gemacht werden können".
Klare Auskünfte bei den Steuern
Einzig in der Steuerdebatte gibt der Finanzminister einige klarere Auskünfte. So schließt er neuerlich eine höhere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes aus. Die von der SPÖ forcierten Änderungen bei der Gruppensteuerungen dürften auf Widerstand des Koalitionspartners stoßen. Pröll listet eine ganze Reihe von Vorteilen aus der Gruppenbesteuerung auf und folgert: "Aus diesen Gründen sind von meiner Seite diesbezüglich keine Änderungen geplant."
Dagegen wirbt Pröll einmal mehr für eine Ökologisierung des Steuersystems: "Ziel ist, die Umweltschädlichkeit bestimmter (fossiler) Energieträger in die Berechnung der Steuer einzubeziehen." Die so erzielten Mittel sollten jedoch nicht ausschließlich zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden. Ein Teil solle auch zur Förderung neuer Technologien herangezogen werden.
Kreditschutzgebühr soll abgeschafft werden
Abschaffen will der Finanzminister die Kreditschutzgebühr im Gegenzug zur Einführung einer Bankenabgabe. Bei der Finanztransaktionssteuer bekennt sich Pröll zu einer europäischen Etablierung. Ein nationaler Alleingang könnte hingegen negative Auswirkungen auf den Standort nach sich ziehen, meint Pröll. Die SPÖ plädiert dagegen für eine national wirksame Börsenumsatzsteuer, sollte eine internationale Finanztransaktionssteuer nicht zustande kommen.
Was es z.B. an Einschnitten im Pensions- oder Gesundheitsbereich geben könnte, sagt Pröll in der Beantwortung nicht. Allgemein hält der Finanzminister fest: "Der erforderliche Sparkurs wird nicht schmerzfrei ablaufen. Jeder einzelne wird - selbstverständlich entsprechend seiner Leistungsfähigkeit - seinen Beitrag leisten müssen." Die Priorität liege aber zunächst beim Sparen.
Pröll sieht kein "verfassungswidriges Vorgehen"
Dass die Verschiebung der Budget-Vorlage von Mitte Oktober auf Anfang Dezember der Verfassung widerspricht, glaubt der Vizekanzler nicht: "Ein verfassungswidriges Vorgehen der Bundesregierung vermag ich nicht zu erkennen."
Begründet wird die Verlegung von ihm unter anderem damit, dass es nur bei Vorliegen der aktuellst verfügbaren Konjunktur-Zahlen für das kommende Jahr möglich sei, über den erforderlichen Maßnahmenmix zu entscheiden. "Die Verantwortung für Österreich" gebiete es, den ganz besonderen Umständen bei der Budgeterstellung Rechnung zu tragen.
Eine Kommentierung einzelner Vorschläge wäre ohne Bewertung eines ausverhandelten Gesamtpaketes nicht nur verfrüht und auch unseriös, sondern könnte obendrein zu einer Verunsicherung der heimischen Wirtschaft sowie ganzer Bevölkerungsgruppen und somit einer Gefährdung der weiteren Entwicklung der Wirtschaftslage führen, argumentiert der Vizekanzler.
"Viel an Vorarbeit geleistet"
Ohnehin glaubt der Finanzminister, dass - etwa durch den schon präsentierten Finanzrahmen - bereits viel an Vorarbeit geleistet worden sei: "Es gab zu keinem vergleichbaren Zeitpunkt in der Geschichte der Zweiten Republik eine derart gute Informationsqualität für das Parlament und die Öffentlichkeit über die zukünftige Budgetgestaltung", schreibt Pröll.
Nun hat die Opposition zu entscheiden, ob ihr die Antworten des VP-Obmanns genügen. FPÖ, Grüne und BZÖ haben bereits die Einberufung einer neuerlichen Sondersitzung des Nationalrats angekündigt, sollten die Ausführungen Prölls sie nicht überzeugen. Beim Plenum am 25. August hatte der Vizekanzler die Fragen inhaltlich nicht beantwortet, unter anderem mit dem Argument, dass dies in 20 Minuten Redezeit nicht machbar sei.
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