- Was ist die Mindestsicherung eigentlich?
Im Wesentlichen bringt die Mindestsicherung ein Mindestniveau für Sozial- und Notstandshilfe in der Höhe der Ausgleichszulage, also der so genannten Mindestpension.
- Startet die Mindestsicherung nach zahllosen Verschiebungen tatsächlich mit 1. September?
Ja, allerdings nicht überall. Einzig in Wien, Niederösterreich und Salzburg wird der Starttermin eingehalten. Dazu kommen noch jene Anspruchsberechtigten, die in den Bereich des Bundes fallen. Das sind Notstandshilfebezieher mit sehr niedrigem Einkommen und Kinder von Ausgleichszulagebeziehern.
- Was passiert mit den Sozialhilfe-Beziehern aus den anderen Bundesländern?
Für sie heißt es warten, wohl im Regelfall bis Anfang Jänner. Spätestens dann sollte die Einführung überall beschlossene Sache sein. Nur in der Steiermark gibt es noch ein Fragezeichen, ob man wenigstens bis Jahresende die nötigen Beschlüsse erzielen kann. Das Burgenland will die Mindestsicherung rückwirkend einführen, das zusätzliche Geld wird also im Nachhinein überwiesen. Andere Länder überlegen das noch.
- Wie hoch ist die Mindestsicherung?
Grundsätzlich ist vorgesehen, die Mindestsicherung an den Ausgleichszulagensatz für Pensionisten zu koppeln, der derzeit bei 744 Euro liegt, für Paare bei 1.116. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro, ab dem vierten Kind wird der Satz auf 112 Euro gesenkt. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt bzw. etwa bei Verwandten kostenlos lebt.
- Ist die Mindestsicherung in allen Bundesländern gleich hoch?
Nein, auch wenn eine bundesweit vereinheitlichte Sozialhilfe eigentlich das Grundprinzip der Mindestsicherung sein sollte. Es bleibt aber den Bundesländern überlassen, allfällig höhere Zahlungen zu tätigen. In Oberösterreich ist dies fix eingeplant, möglicherweise wird die Leistung 13 mal ausgeschüttet. In anderen Bundesländern wie in Niederösterreich soll es bei Bedarf Zusatzzahlungen geben, die allerdings nur individuell gewährt werden.
- Kann man durch die Einführung der Mindestsicherung auch finanzielle Einbußen erleiden?
Nein, Bund und Länder haben ein Verschlechterungsverbot vereinbart. Wenn man also bisher durch Sozialhilfe und sonstige Hilfsleistungen über die 744 Euro gekommen ist, muss auch die Mindestsicherung wenigstens dieser Summe entsprechen.
- Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Das sind neben Österreichern auch EU-Bürger (mit Ausnahmen bei den neuen Mitgliedstaaten), EWR-Bürger, wenn sie sich in Österreich als Arbeitnehmer befinden und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben.
- Muss eigenes Vermögen verwertet werden?
Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden, bevor die Unterstützung bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher u.a. ihre Wohnung, sofern diese angemessen ist. Wer in einem Palais wohnt, wird dieses verkaufen müssen. Ein Auto darf man nur behalten, wenn man es berufs- oder behinderungsbedingt braucht. Eine Rückzahlung der Mindestsicherung durch die Bezieher ist nicht vorgesehen. Der in einigen Bundesländern bei der Sozialhilfe übliche Rückgriff auf das Vermögen von Familienangehörigen wird bei der Mindestsicherung gekippt.
- Wie viele Bezieher der Mindestsicherung wird es geben?
Hier gibt es nur Schätzwerte. Angenommen wird, dass sich bei der Sozialhilfe vor allem im ländlichen Bereich ein Plus von etwa 20 Prozent ergeben wird. Vermutlich werden etwa 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher, 90.000 Notstandshilfeempfänger und 15.000 Kinder von Ausgleichszulagebeziehern, die Mindestsicherung beziehen.
- Kann die Mindestsicherung auch wieder gestrichen werden?
Um die Leistung beziehen zu können, ist Arbeitswilligkeit vorgeschrieben. Ausgenommen sind nur Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Pflegefälle oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr. Bei allen anderen kann es zu einer Kürzung bzw. Streichung kommen.
- Wo beantragt man die Mindestsicherung? Ab wann ist ein Antrag möglich?
Der Antrag auf Mindestsicherung kann ab 1.9.2010 in den Ländern Niederösterreich und Salzburg bei den Bezirksverwaltungsbehörden, den Gemeinden oder dem Arbeitsmarktservice abgegeben werden, in Wien bei den Sozialzentren oder dem AMS. In den anderen Ländern wird erst endgültig festgelegt, an welchen Stellen ein Antrag abgegeben werden kann.
- Ist ein Antrag auf Mindestsicherung notwendig oder werden Sozialhilfe/Notstandshilfe-Bezieher automatisch auf Mindestsicherung umgestellt, wenn sie anspruchsberechtigt sind?
In Niederösterreich und Wien werden laufende Leistungen automatisch neu berechnet. Die meisten anderen Länder planen die selbe Vorgangsweise. In Salzburg werden die laufenden Zahlungen nur bis zu einem Neuantrag weitergewährt, alte Bescheide treten aber spätestens mit 1.9.2011 außer Kraft.
- Wie funktioniert eine rückwirkende Einführung der Mindestsicherung, wie sie einzelne Länder planen, technisch? Wird sie einfach nachgezahlt?
Dies bleibt so lange offen, bis die entsprechenden Landesgesetze erlassen sind.
- Werden Bezieher der Mindestsicherung einer speziellen Betreuung durch das Arbeitsmarktservice unterzogen?
Während Notstandshilfe-Bezieher bereits AMS-Kunden sind, ergibt sich für Sozialhilfe-Bezieher eine Änderung. Sie werden vom Land zum Arbeitsmarktservice geschickt, um sich dort als arbeitsuchend vormerken zu lassen. Die Betreuung durch das AMS beginnt mit dem Zeitpunkt der Vormerkung. Angeboten werden Beratungs- und Betreuungsangebote, wie sie etwa für langzeitarbeitslose Bezieher einer Arbeitslosenunterstützung vorgesehen sind.
- Welche Vorteile bringt die Mindestsicherung mit Ausnahme der finanziellen?
Die Bezieher werden normal krankenversichert und erhalten eine E-Card. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich unkomplizierter verfügbaren Leistungen der jeweiligen Gebietskrankenkasse zurückgreifen. Die E-Cards stehen den Empfängen in den Ländern, die die Mindestsetzung zeitgerecht umsetzen, ab 1.9. zur Verfügung.
mit "bürgerarbeit" (siehe unsere nachbarn in D)wäre auch hierzulande erstrebenswert.
erste pilotprojekte dazu sind sehr zufriedenstellend ausgefallen !
wäre eine ideale ergänzung z.b. zum neuen ordungsdienst/stadtwache in linz:
* papierl klauben
* straßen kehren
* caritative arbeit
* usw., usf...
Polizei befürchtet Ausschreitungen rund um Linzer Burschenbundball
Grasser-Freund Muhr will Dachstein-Quelle vermarkten
Rieds größter Vorteil: „Heuer ist die Angst vor dem Titel weg“
Regierung packt im Endspurt noch Überraschungen ins Sparpaket