Nach dreitägigen Beratungen hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, gestern den Maßnahmenkatalog präsentiert, mit dem die römisch-katholische Kirche in Österreich auf die Missbrauchsfälle reagieren will (Details siehe Grafik).
Hauptziel sei, den Opfern „Gerechtigkeit und Hilfe zukommen zu lassen“, sagte Schönborn. Dies wird auch in finanzieller Form geschehen: Aus der neu gegründeten „Stiftung Opferschutz“ soll Schmerzensgeld und Schadenersatz gezahlt, aber auch Kosten für Therapien ersetzt werden. Wie hoch der Opferfonds dotiert ist, wollte Schönborn nicht sagen. Allerdings stellte er klar, dass die Mittel nicht aus Kirchenbeiträgen kommen sollen.
Das Geld werde „beim Täter oder den betroffenen Institutionen eingefordert“, sagte Schönborn. Vorerst sollen Diözesen und Orden jeweils die Hälfte übernehmen.
Über die Höhe der Zahlungen wird die vom Kardinal eingesetzte Opferschutzkommission unter Leitung von Waltraud Klasnic entscheiden, an die sich auch die Rechtsvertretung der Betroffenen von sexuellem Missbrauch und Gewalt in der Kirche wenden solle. Die Zahlungen sollten „rasch, unbürokratisch, menschlich und angemessen erfolgen“, so Schönborn.
Keine genauen Opferzahlen
Wie viele Opfer letztlich Anspruch haben werden, steht noch nicht fest: Bei den kirchlichen Ombudsstellen gab es heuer bisher 910 Meldungen, darunter seien aber auch Doppelmeldungen, sagte der Leiter der Wiener Ombudsstelle, Johannes Wancata. In der Diözese Linz wurden heuer, wie berichtet, rund 130 Fälle gemeldet. Wancata rechnet allerdings damit, dass nur rund drei Prozent der Fälle nicht verjährt sind.
Missbrauch soll künftig durch strengere Regeln für die Aufnahme in den Kirchendienst vermieden werden. Ein neues Procedere wird aber auch für neue Verdachtsfälle fixiert: Zuständig für eine Erstprüfung sind die Ombudsstellen, ist der Verdacht begründet, wird der mutmaßliche Täter dienstfrei gestellt. Die Kirche rät den Opfern jedenfalls zur Anzeige, die Täter sollen Selbstanzeige erstatten, sagte Schönborn.
Automatisch zur Anzeige bringen will die Kirche nur Fälle, in denen angenommen wird, dass „durch den mutmaßlichen Täter weitere Personen zu schaden kommen“, wie es im Maßnahmenkatalog heißt, der mit 1. Juli in Kraft tritt.
Kostenlose Rechtsvertretung
Kritik an der „fehlenden Anzeigepflicht“ übte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser.
Die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ warnt Opfer, „voreilig Vergleiche oder Stillschweigeabkommen zu unterzeichnen“. Stattdessen sollten sich Betroffene an die Plattform als kostenlose, außergerichtliche Rechtsvertretung wenden.
soll das Geld zu verfügung stellen und nicht die Krichensteuer zahler. Warum sollten gläubigen für das Vergnügung von Perverse Priester bezahlen?
Letzlich ist es immer das Geld der Leute (Kirchensteuerzahler und ller anderen) weil auch ROM vom Peterspfennig (Abgabe der Nationalkirchen) lebt. die ungeheuren Reichtümer der Kirche (mehr als 200.000 hektar Wald) sind nicht einmal ausreichend besteuert, z.B. weit weniger als im Verhältnis das bei Lohnsteuern der Fall ist. Die Kriche bekommt Rückzahlungen aus den Steuerabsetzbeträgen (Kirchnsteueräquivalent)
Sie stellt das anders dar und lässt wie immer den blöden ganz unten bluten. Allein in Deutschland wurden vom SPIEGEL Milliraden werte aufgedeckt, die dem staatlichen Zugriff entzogen werden, offenbar macht sich die Kirche auch eigene Steuergesetze - beim Strafgesetz führt sie das gerade vor!
bis zur Auszahlung an Mißbrauchsopfer ist das Geld steuerschonend untergebracht.
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