Die Staatsanwaltschaft (StA) am Landesgericht im obersteirischen Leoben ermittelt gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und deren Kabinettschef Georg Krakow wegen Amtsmissbrauch. Staatsanwalt Gunther Kirschenhofer bestätigte am Samstag gegenüber der APA eine entsprechende Vorausmeldung des Nachrichtenmagazins „profil“ (Montag-Ausgabe). Die Angelegenheit sei nach einer Anzeige von der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft Mitte 2009 an die Oberstaatsanwaltschaft Graz und im Herbst an Leoben weitergegeben worden, so der Sprecher.
Die Erhebungen gegen die Justizministerin und frühere Richterin im BAWAG-Prozess, Claudia Bandion-Ortner, sowie deren Kabinettschef und Ex-BAWAG-Chefankläger Georg Krakow und die Untersuchungsrichterin Gerda Krausam - ebenfalls in der Causa BAWAG tätig - waren wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs im Fall Helmut Elsner eingeleitet worden. Auslöser waren Sachverhaltsdarstellungen, die Elsners Anwälte Mitte 2009 eingebracht hatten. Elsner beklagte darin laut „profil“ die Begleitumstände seiner Verhaftung, die angebliche Unterdrückung entlastender Beweismittel, die Behandlung von Investmentberater Wolfgang Flöttl vor und während des Prozesses, vor allem aber das Desinteresse von Ankläger und Richterin, den Verbleib des BAWAG-Vermögens zu untersuchen.
Kirschenhofer zufolge sei die Angelegenheit in Leoben, um jeden Anschein einer Befangenheit der Justizbehörden zu vermeiden. Bandion-Ortner und Krakow haben der zuständigen Leobener Staatsanwältin Christina Jilek Ende Dezember schriftliche Stellungnahmen zu den Vorwürfen abgeben. Darin würden laut dem Magazin zufolge jegliche Verfehlungen bestritten, es gelte die Unschuldsvermutung. Dass dabei von der StA Druck ausgeübt werden musste, bestätigte Kirschenhofer nicht. Es sei um die Stellungnahmen ersucht worden, mehr nicht. Er rechne mit einem Vorliegen einer Entscheidung bis zum Herbst.
Ich weiss natürlich nicht, was genau an der Sache dran ist, aber es wird sich jedenfalls ein Staatsanwalt finden, der der Frau Justizminister im schlimmsten Fall attestiert, sie sei sich als juristisch nur ein wenig gebildete der Tragweite ihrer Entscheidungen NICHT bewusst gewesen und deshalb sei kein Amtsmissbrauch gegeben. Das hat ja auch beim Kärtner Landeshauptmann Dörfler gezogen, das kann man im Notfall auch auf eine ausgebildete Juristin anwenden. Der Staatsanwalt macht´t möglich. Ein Staatsanwalt hat ja auch beim St. Pöltener Polizistenprozess nicht einmal auf Vorsatz angeklagt, sonder auf blosse Fahrläßigkeit. Und dann wurde auch noch auf "fälschliche Annahme einer Notwehrsituation" hingetrickst und der Richter hat nichts dagegen getan. Also bei unseren Staatsanwälten ist schlicht ALLES möglich, wir sind juristisch wirklich eine Bananenreplubik und Frau Minister Bandion-Ortner verschlimmert die Situation eher (ihre bunten Brillen helfen da nicht sehr).
Wir bräuchten anscheinend wieder ordentlich arbeitende Untersuchungsrichter und nicht diese merkwürdigen Staatsanwälte, die im Vorhinein schon Landeshautpleute, Polizisten und andere "Liebkinder" schonen und das mit dubiosesten Begründungen und in anderen Fällen die Akten verjähren lassen, ohne etwas zu tun. Diese Leute gehen den angenehmsten Weg und vermeiden es, auf irgend einen Widerstand zu stossen. Nur bei hilflosen armen Bürgern wird noch seriös angeklagt, die können sich ja nicht wehren und haben keine einflussreichen Freunde...
Richter nicht. Man wird den Ständestaat nicht alleine mit weisungsfreien Richtern wiederrichtern können, daher die Staatsanwälte.
So viele willige Richter sind ja nicht leicht zu orten, und nicht jeder will Mimister werden.
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