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Mehr Schubhaft, Strenge bei Asylanträgen

Das Fremdenrechts-Paket soll am 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Die Regierung will damit Asylverfahren beschleunigen und Missbrauch eindämmen. Die Details:

Schubhaft: Künftig sollen alle Asylwerber, für deren Verfahren eigentlich ein anderer Staat zuständig ist, in Schubhaft genommen werden. Österreich ist dann unzuständig, wenn der Asylwerber über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, wohin er zurückgewiesen wird. Pauschal wird die Schubhaft dennoch nicht verhängt, liegen „subjektive Gründe“ vor, gibt es keine Schubhaft.

Folgeanträge: Bisher gab es keine Möglichkeit, Fremde, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde, abzuschieben, wenn sie einen weiteren Asylantrag stellten. Dieser Abschiebeschutz wird deutlich eingeschränkt: Weniger als 18 Tage vor geplanter Abschiebung können Flüchtlinge die Behandlung ihres Folgeantrags nur in Österreich abwarten, wenn sich im Vergleich zum Erstantrag neue wichtige Gründe ergeben haben. Ab zwei Tagen vor der Abschiebung geht das überhaupt nur, wenn es im Herkunftsland „tiefgreifende Veränderungen“ gab.

Alters- und DNA-Analyse: Grundsätzlich besteht für Asylwerber Mitwirkungspflicht im Verfahren – etwa beim Nachweis von Minderjährigkeit. Bei Zweifel soll das Alter künftig mittels „körperlicher Beschau“, Prüfung des Zahnstatus und Röntgen der Handwurzel überprüft werden. Dazu gezwungen werden können Asylwerber nicht.

Ebenfalls freiwillig ist eine DNA-Analyse, die behauptete Verwandtschaftsverhältnisse – es gibt eigene Familienverfahren im Asylrecht – überprüfen soll.

Aufenthalt: Bis das Bundesasylamt über die Zulassung eines Asylantrags entschieden hat, dürfen sich Asylwerber künftig nur in einem politischen Bezirk aufhalten. Bisher galt diese Beschränkung nur in den ersten 20 Tagen.

Straffälligkeit: Wird ein Asylwerber straffällig, kann sein Asylverfahren beschleunigt werden. Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn kein Asyl gewährt wird. Der Asylstatus kann künftig auch nach fünf Jahren noch aberkannt werden, wenn mehrere Verurteilungen wegen einer Vorsatztat vorliegen.

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Artikel 22. Oktober 2009 - 00:04 Uhr
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