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Westenthaler bleibt bis Ende August auf freiem Fuß

Von nachrichten.at/apa, 02. Mai 2018, 13:39 Uhr
Peter Westenthaler  Bild: APA

WIEN. Das Wiener Landesgericht will dem beruflichen Fortkommen des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs und späteren BZÖ-Obmanns Peter Westenthaler keine groben Hindernisse in den Weg legen.

Daher hat der rechtskräftig verurteilte Ex-Politiker am Mittwoch einen Strafaufschub bis zum 20. August bewilligt bekommen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einer Presseaussendung bekannt gab. 

An sich hätte Westenthaler spätestens morgen, Donnerstag, eine Zelle in der Justizanstalt Wien-Simmering beziehen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März bestätigt, dass der 50-Jährige zumindest vier Monate in Haft verbringen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann.

Zu zwei Jahren Haft verurteilt

Westenthaler war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. wenn der unbedingte Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe zwölf Monate nicht übersteigt, kann der Vollzug der Strafe grundsätzlich durch den elektronisch überwachten Hausarrest ersetzt werden. Bei Westenthaler wurde die Fußfessel-Regelung aufgrund seiner Sonderstellung als früherer Spitzenpolitiker seitens der Justiz allerdings ausgeschlossen.

Das Strafvollzugsgesetz sieht einen Strafaufschub dann vor, wenn das Ausmaß der zu vollziehenden Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt und der Aufschub für das spätere Fortkommen des Verurteilten, für den Wirtschaftsbetrieb, in dem der Verurteilte tätig ist, für den Unterhalt der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen oder für die Gutmachung des Schadens zweckmäßiger erscheint als der sofortige Vollzug. Das kam Westenthaler zugute. Er machte geltend, er benötige einen viermonatigen Aufschub, um seine berufliche Vertretung zu organisieren, um nach seiner Haftentlassung in sein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis zurückkehren zu können.

„Zweckmäßiger als der sofortige Vollzug“

"Da - in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Anklagebehörde - der beantragte Strafaufschub im gegenständlichen Fall zweckmäßiger als der sofortige Vollzug erscheint, zumal der Verurteilte nach der Art und dem Beweggrund der strafbaren Handlung, deretwegen er verurteilt worden ist, und nach seinem Lebenswandel weder für die Sicherheit des Staates noch für die Person oder das Eigentum besonders gefährlich ist, wurde der beantragte Aufschub gewährt", teilte Gerichtssprecherin Salzborn mit. 

In Verbindung damit wurde Westenthaler die Weisung erteilt, den aufrechten Bestand seines Beschäftigungsverhältnisses in Zeitabständen von zwei Monaten unaufgefordert dem Landesgericht nachzuweisen.

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19  Kommentare
19  Kommentare
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gutmensch (16.546 Kommentare)
am 02.05.2018 18:51

Erst Ende August ? Darf er vorher noch auf Urlaub fahren ?

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herberts (269 Kommentare)
am 02.05.2018 17:01

damit ist die Badesaison gerettet.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.05.2018 17:28

vielleicht wird sogar die Heuriger Saison gerettet werden grinsen

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Stand. (89 Kommentare)
am 02.05.2018 16:48

Ich bin wahrlich kein Freund von Herrn Westenthaler, aber Freunderl-Wirtschaft ist bei einem Haftaufschub nicht zu unterstellen. Gibt genügend Fälle, von arm bis reich, von welcher (un)politischen Richtung auch immer, bei denen ein Haftaufschub gewährt wird.

Und den (durchaus gerechtfertigten) Politiker-Malus (als Person der Öffentlichkeit und politischer Mandatar besonders zur Rechtschaffenheit verpflichtet)hat er schon wahrnehmen müssen. Ein "Normalbürger" wäre bei diesem Sachverhalt niemals zu einer derartigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 02.05.2018 18:53

.......und wenn man sich anschaut, welche Richterin auch Westenthaler hatte, dann liegt der Verdacht mehr als nahe, dass er einen FPÖ-Malus hatte. Frau Hohenecker kann ihre Gesinnung nicht ablegen. Die Diskussionen um ihre Person kamen ja nicht von ungefähr - zwar bei einem anderen Prozess, aber auch bei einem Expolitiker einer nichtlinken Partei.

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Stand. (89 Kommentare)
am 02.05.2018 19:29

Nun, ich kenne Frau Rat Hohenecker nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen eines Herrn Westenthaler ein(e) Richter(in) ihre überprüfbare Entscheidung nach allfälligen parteipolitischen Überlegungen richtet. Dazu ist unser Gerichtssystem zu transparent und wäre beim nur leisestes Verdacht ein "gefundenes Fressen" für die Verteidigung gewesen.
... und ich kenne manch Richter, die nicht gerade gut auf Ausländer zu sprechen sind und dennoch bedenkenlos ihrer Entscheidungsfindung bar jeder Befindlichkeiten vertraut werden kann. Glücklicher Weise haben viele der Poster keine derartige Position inne - unabhängig ihres politischen Colour!

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 02.05.2018 15:16

Es gibt ein oberstes Gebot: Vorm Gesetz sind alle gleich - Nur einige sind gleicher, die können frei herumlaufen, weil eine Hand wäscht die andere...

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 02.05.2018 14:37

...das kann man dem Westenthaler auch nicht zumuten, dass er in der schönen warmen Jahreszeit ins Gefängnis einrückt! Seine berufliche Zukunft hätte er auch nicht vor dem Urteil lösen können?!
Was wir er sich beim voraussichtlichen Haftantritt im August einfallen lassen?
Vor dem Gesetz sind alle gleich - nicht jedoch, wenn man die "richtigen Freunde" um sich hat!

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 02.05.2018 18:54

niveauloser geht's nimmer!

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 02.05.2018 19:24

Abwarten in 5 - 6 Jahren wenn die ersten Skandale der jetztigen Regierung auffliegen da es gibt keine Grenze mehr nach unten.
Unser ungelernten Hilfskräfte müssen sich mangels brauchbarer Berufsausbildung früh empfehlen. Die ersten "ertragreichen" Großprojekte kommen ja bald.

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linz2050 (6.481 Kommentare)
am 02.05.2018 14:32

Wartet er auf seine Spezi, KarlHeinz, Uwe und Peter?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.05.2018 14:51

grinsen grinsen grinsen i hau mi voi oooo....

moanst zum Pokern oda zum Schnapsen ? zwinkern

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linz2050 (6.481 Kommentare)
am 02.05.2018 15:21

Stripppockern .... sind ja fesche Männer 🍑💋

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.05.2018 16:32

linz2050

is es des mit da drehenden floschen am Tisch ?
durtn wo se hinzoagt muas se jemaund wos ausziehen .hahahahahhaahhaa

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linz2050 (6.481 Kommentare)
am 02.05.2018 17:39

Sozusagen liegen sie selbst am Tisch, Glas ist im Bau verboten

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vjeverica (4.295 Kommentare)
am 02.05.2018 14:26

Wos woa sei Leistung?

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Analphabet (15.374 Kommentare)
am 02.05.2018 20:53

Er hätte besser ein Mädchen vergewaltigt, da wäre Er frei gegangen. Es ist schon OK daß auch die Gesetzesmacher sich an die eigenen Gesetze halten müssen aber diese Gerechtigkeit versteht man schwer.

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bbcc (1.012 Kommentare)
am 02.05.2018 21:26

Ein geistreicher Kommentar vom Anal-pamphlet!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.05.2018 14:21

OHNE Kommentar !

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