Wen das Ende der Notstandshilfe trifft: Männlich, Inländer, älter als 50

Von Annette Gantner   09.Jänner 2018

Die Volkshilfe griff zum Superlativ, um vor der geplanten Reform der Arbeitslosen zu warnen: Das sei der "größte Sozialabbau in der Geschichte unseres Sozialstaats", sagte Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger.

Anlass ist die von der Regierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe. Rund 160.000 Betroffene beziehen derzeit die Versicherungsleistung. Sie würden längerfristig in die Mindestsicherung kippen, für die strenge Regeln gelten: Bezieher dürfen nur ein Vermögen von 4200 Euro besitzen.

Konkret ausformuliert sind die schwarz-blauen Pläne ohnehin noch nicht. "Wir müssen prüfen, was realistisch ist und dann eine Lösung finden", hieß es dazu gestern aus dem Sozialministerium.

Sozialrechtler Wolfgang Mazal weist darauf hin, dass es für Notstandshilfebezieher unmittelbar keine Auswirkungen geben kann. "Klar ist, dass ein kurzfristiges Inkrafttreten für Personen, die derzeit Leistungen beziehen, verfassungsrechtlich unzulässig ist. Hier muss man ein Übergangsrecht machen, sagt Mazal.

Anteil in Oberösterreich gering

Wer ist nun der klassische Notstandshilfebezieher? Er lebt in Wien, ist Inländer, männlich und älter. Laut Arbeitsmarktservice erhielten zwischen Jänner und September 2017 in der Bundeshauptstadt knapp 70.000 Personen Notstandshilfe, in Oberösterreich waren es 16.000.

Der Großteil der Bezieher (rund 60.000) Personen ist älter als 50 Jahre. Jeder Vierte, der Notstandshilfe bezieht, ist zwischen 40 und 49 Jahren beziehungsweise zwischen 30 und 39 Jahren alt. Hinsichtlich der Nationalität ist auffallend, dass rund drei Viertel der Betroffenen Inländer sind. Durchschnittlich wurden monatlich 882 Euro Notstandshilfe bezogen.

"Von jenen, die rund fünf Jahre arbeitslos waren, schaffen es etwa zehn Prozent wieder in eine stabile Beschäftigung", sagt WIFO-Experte Helmut Mahringer. Wer länger die Notstandshilfe bezieht, ist meist gering qualifiziert und gesundheitlich eingeschränkt.

Laut einer WIFO-Studie habe der finanzielle Druck auf die Betroffenen weniger Effekt, sagt Mahringer. Wichtiger bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt sei die Vermittlung und die Qualifizierung durch das AMS.

 

Arbeitslose und Notstand

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung: Nur wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen einbezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslose.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich 55 Prozent des Nettoeinkommens, maximal knapp 1600 Euro im Monat. Die Bezugsdauer hängt von Alter und vorangegangener Beschäftigung ab und wird maximal ein Jahr ausbezahlt.

Im Anschluss erhält der Betroffene, sofern er noch immer keinen Job gefunden hat, Notstandshilfe, die 92 Prozent des zuvor bezogenen Arbeitslosengelds ausmacht. Hier wurden vor der Wahl mit Zustimmung der FPÖ noch Verbesserungen beschlossen: Ab heuer soll das Partnereinkommen für den Bezug der Notstandshilfe nicht mehr einbezogen werden.

Sollte die Notstandshilfe abgeschafft werden, dann würden die Betroffenen ab einer gewissen Zeit keine Versicherungsleistung mehr beziehen. Sie würden stattdessen Mindestsicherung (840 Euro) erhalten und dürften nur noch über ein geringes Vermögen verfügen. Die Kosten würden die Länder zu tragen haben, die Arbeitslosenversicherung würde entlastet.

Eine Reform war immer wieder angedacht worden, denn im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in Österreich die Arbeitslose anfangs relativ niedrig ist, während es kaum Länder gibt, die die Leistung unbegrenzt auszahlen.