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Wahlanfechtung: VfGH hörte Parteienvertreter

Von Annette Gantner, 29. Juni 2016, 16:09 Uhr
Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger, und die Verfassungsrichter Helmut Hörtenhuber, Rudolf Müller und Georg Lienbacher Bild: (APA/GEORG HOCHMUTH)

WIEN. Die Verfassungsgerichtshof beendete am Mittwoch nach zweieinhalb Stunden die Befragung der Parteienvertreter. Eine Entscheidung in der Verhandlung zur Wahlanfechtung soll es binnen vier Wochen geben.

Um 13.00 Uhr setzte der Verfassungsgerichtshof die Verhandlung zur Wahlanfechtung fort. Allen Parteienvertretern wurden 30 Minuten zur Stellungnahme eingeräumt, die einzig von der FPÖ voll ausgeschöpft wurden. Als Erster war FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer am Wort, der mit angeschlagener Stimme sprach und schließlich auch an seinen Kollegen übergeben musste.

Böhmdorfer verwahrte sich dagegen, dass es sich bei der Anfechtung um ein lang vorbereitetes Verfahren handelt. Man habe keinen Staatsstreich geplant, wie manche unterstellen. Eine erste Kontaktnahme habe es erst zwei Tage nach dem Wahlgang am 24. Mai 2016 gegeben. „Im Zentrum der Beschwerde steht das demokratische Prinzip“, setzte er an. Wahlen müssen frei, geheim und persönlich sein. Die Wahlgesetzgebung sei sehr sensibel und deshalb sehr streng auszulegen. „Wir sind der Meinung, dass diese Wahlgesetze verletzt wurden“, sagte Böhmdorfer.

Alle Phasen des Geschehens hätten gezeigt, dass Briefwahlen sensibel und manipulationsanfällig sind. Möglicherweise habe es eine Überforderung der Behörden gegeben, sagte Böhmdorfer. „Wir glauben, dass die Bundesbehörde sich besser darauf einstellen hätte können. Unser Anfechtungsgegner heißt nicht Alexander Van der Bellen, sondern Bundeswahlbehörde.“

Mehrere Punkte wurden vorgebracht: Etwa, dass die rund 60.000 Besachwalteten in Österreich nicht persönlich Anträge auf Wahlkarten stellen müssen. Kritisiert wurde auch, dass die Wahlkarten nicht entsprechend verschlossen wurden, oft wurden sie zu früh aussortiert und geöffnet, oftmals vor 9.00 Uhr. „Alles unzulässig“, sagte Böhmdorfer.“Es gibt keine Kategorie der Wahlrechtsverletzung, bei der nicht die Zahl 30.000 unterschritten wurde.“

"Spektakulärstes Wahlanfechtungsverfahren"

Böhmdorfers Stimme versagte, er übergab deshalb das Wort an seinen Kollegen Michael Rohregger, der eloquent die Positionen vortrug. „Es ist ganz sicher das spektakulärste Wahlanfechtungsverfahren“, setzte er an. Es gehe darum, alles auf rechtlicher Ebene zu klären und die politische Ebene auszuklammern. Zwei Punkte seien zu prüfen: Liegen Fehler vor und sind sie für das Ergebnis relevant?

Für Rohregger ist eindeutig geklärt, dass Fehler passiert sind. Und zwar in einem Umfang, der in einem Rechtsstaat nicht mehr tolerabel sei. Es liege ein Organisationsverschulden des Staates vor.

Rohregger strich abermals die Mängel der Briefwahl hervor. Der Gesetzgeber wisse, dass diese manipulationsanfällig sei, weshalb er Vorschriften eingeführt habe, sie zu verhindern. Wenn am Boden eine Leiche liege, ist sie da. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wies daraufhin, dass die Zeit abläuft, die halbe Stunde bald vorbei sei. Das Innenministerium sei sofort nach dem Auftreten eines Verdachts allem lückenlos nachgegangen, um hier Klarheit zu schaffen. Auch im Innenministerium sei man erstaunt gewesen über „das fehlende Unrechtsbewusstsein“. Es habe sich aber auch gezeigt, das Gesetz ist vollziehbar. Hunderte Wahlbehörden hätten die Aufgabe bewältigt. „Ich möchte widersprechen, dass das eine Überforderung war.“

Die Vertreterin von Alexander Van der Bellen, Maria Windhager, erläuterte, wieso ihrer Ansicht nach von der Anfechtung kaum etwas übergeblieben sei. Die gesetzlichen Bestimmungen der Briefwahl seien nicht per se anfechtungswidrig. Es blieben noch 30 Seiten der Anfechtung über. „Es werden Zweifel erweckt, dass manipuliert wurde. Das ist nachweislich falsch. Auch statistisch.“ Die Ergebnisse in allen umstrittenen Bezirken lägen exakt im statistischen Briefwahltrend. 30 Stunden lang seien 67 Zeugen gehört worden. Kein Einziger habe einen Verdacht in Richtung Missbrauch geäußert. Windhager bedankte sich auch bei den 50.000 Laien, die an der Wahl mitgewirkt haben. „Sie verdienen unseren Respekt. Sie sollen weder lächerlich gemacht werden noch kriminalisiert. Sie haben in diesem Verfahren zur Entscheidungsfindung beigetragen. Dem VfGH ist für die respektvolle Befragung zu danken.“

"Haben keine Leiche"

Der Grüne Anwalt Georg Bürstmayr ging auf die Judikatur des VfGH ein. „Wir sind der Überzeugung, dass der VfGH diese beibehalten soll. Wir sind auch der Meinung, dass der VfGH die vorliegende Anfechtung abweisen muss. Ein genaues Ermittlungsverfahren hat erbracht, dass in keinem einzigen Fall eine Manipulation von Stimmzettel gefunden worden ist. Wir haben keine Leiche, es riecht nicht einmal im entferntesten nach einer.“

Es wurden nur bestimmte Stimmkuverts und Zettel verwendet, deren Farbe nicht nachgemacht werden kann. Eine Manipulation würde voraussetzen, dass Täter zu Maschinen Zugang oder alle 67 Zeugen kollektiv gelogen haben. „Es scheint uns geradezu offensichtlich, dass ein solches Szenario weit entfernt von bisherigen Erfahrungen liegt“, sagte Bürstmayr. Und er kam zum Schluss: „Wir bleiben deshalb bei unserer Anregung, die Anfechtung abzuweisen.“

Knapp eine Stunde dauerten die Darstellungen, im Anschluss stellten die Höchstrichter nochmals intensive Fragen. „Es gibt keine Fragen mehr aus dem Gerichtshof“, sagte Holzinger nach zweieinhalb Stunden. Der VfGH wird seine Verhandlungen intern fortsetzen. Wann die Entscheidung getroffen wird, konnte er nicht sagen. Aber er versprach: „Ich kann nur betonen, dass der Verfassungsgerichtshof alles tun wird, um die Entscheidung innerhalb der Vier-Wochenfrist zu erledigen.“

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Superheld (13.118 Kommentare)
am 30.06.2016 10:18

Beisitzer ist ein unangenehmer Job,
Beischläfer wäre da schon besser. grinsen

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am 30.06.2016 09:36

Wahlhelfer – Beisitzer

Bei den kommenden Wahlen werden sich die Parteien schwer tun auf freiwilliger Basis, wie bisher, Beisitzer zu finden. Zudem, sofern es zu einer Wahlwiederholung kommen sollte, haben Nichtwähler (der beiden Großparteien) die den ersten Urnengang „gespritzt“ haben die Möglichkeit für klare pro Europa Verhältnisse zu Voten. Den letzten Satz hätte wohl besser nicht geschrieben – kann seitens der FP bei der nächsten (mit Sicherheit auf uns zu kommenden Anfechtung der BP Wahl) als mediale Wahlmanipulation ausgelegt werden.

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spacer (1.511 Kommentare)
am 29.06.2016 17:35

Zusammengefaßt würde mich alles andere wie eine Bestätigung daß die Wahl gültig ist, wundern.

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am 29.06.2016 18:18

Später siehe Till-Eulenspiegel (4528) · 29.06.2016 16:51 Uhr auf dieser Seite.

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am 29.06.2016 17:18

Vieldeutige Anschuldigungen
Wenig konkret äusserten sich die FPÖ-Kandidaten darüber, ob hinter den Manipulationen Absicht stand, wie dies zahlreiche Parteiexponenten immer wieder insinuiert hatten. «Ich will niemandem Absicht unterstellen», sagte Strache zu einer entsprechenden Journalistenfrage. Wenn man mutwillig das Gesetz breche, könne dies aus Dummheit, Unwissenheit oder «anderen Gründen» geschehen, erklärte er vielsagend. Der FPÖ-Rechtsberater Böhmdorfer erklärte, das Verfassungsgericht setze sehr hohe Ansprüche, wenn es um den Verdacht einer Wahlmanipulation gehe, und im Gesetz stehe, dass man auch nur dem «Anschein» von Manipulationen entgegentreten müsse.
Nix vom 8. Juni16

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am 29.06.2016 16:51

Kommt mir irgendwie immer das gleiche Prozedere bei den Populisten vor.

- Zuerst fest Gas geben,
- dann einmal richtig und ordentlich draufhauen,
- zum nachdenken beginnen
- und zuletzt auf einmal klein bei geben

Beim Brexit war es so!
Böhmdorfer spricht jetzt auch so kleinlaut von der Absicht ihrer Wahlanfechtung! Und der Pöbel glaubt es ihnen!

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am 29.06.2016 16:59

Böhmdorfer


sprach er nicht zuerst explizit von erfolgter Manipulation?

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