Vertrauensleute als Mittel zur Terrorbekämpfung umstritten
WIEN. Grüne und Experten kritisieren die Pläne für ein neues Staatsschutzgesetz. Richterliche Kontrolle kommt später als geplant.
Künftig wird Österreichs Polizei im Kampf gegen Terrorismus auch Vertrauensleute engagieren dürfen: Das sieht das am Sonntag präsentierte, überarbeitete Staatsschutzgesetz vor.
Diese bezahlten Spitzel sind eine der umstrittensten Maßnahmen. Im Regierungspapier wird ihr Einsatz mit den bisherigen Problemen verdeckter Ermittler argumentiert: Diese einzuschleusen habe sich "aufgrund konspirativ agierender Personenkreise und vorhandener Sprachbarrieren als äußerst schwierig erwiesen", heißt es. Sogenannte V-Leute sollen künftig "im Rahmen der erweiterten Gefahrenforschung, zum vorbeugenden Schutz vor wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffen und zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen" vom zuständigen Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) unter Peter Gridling angeworben werden können, heißt es weiter.
Das geht Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz zu weit: Er fordert, dass V-Leute keinerlei Ermittlungsbefugnisse haben. Kritik kommt auch von Datenschützern: Der Verein AK Vorrat befürchtet, dass V-Leute "andere im Auftrag des Staates" zu Straftaten anstiften könnten. Im Regierungspapier heißt es dazu, dass sich Vertrauenspersonen an die Gesetze halten müssen, "es gibt keine Ausnahme".
Abwartend reagierte auf die Pläne gestern die FPÖ: Sicherheitssprecher Gernot Darmann sprach von einigen "interessanten Änderungen", der Rechtschutz für die Bürger müsse aber "stark ausgeprägt" sein.
Wie gestern bekannt wurde, wird der als Kontrollgremium vorgesehene Dreiersenat zu Beginn noch ohne Richter auskommen: Das Gesetz soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten, die Verträge des derzeitigen Rechtschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter bis Ende 2016 sollen aber aufrecht bleiben – und unter diesen ist derzeit kein Richter.