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U-Ausschüsse: Startmöglichkeit für drei Parteien

18. Oktober 2017, 00:04 Uhr

WIEN. Die Nationalratswahl hat auch Auswirkungen auf künftige Untersuchungsausschüsse: Wer aus dem Trio ÖVP, SPÖ und FPÖ nicht der kommenden Regierung angehört, wird sie alleine einsetzen können.

Möglich ist dies, weil aufgrund des Minderheitenrechts schon ein Viertel der Mandatare, also 46 Abgeordnete, tätig werden können. Diese Hürde nehmen ÖVP, SPÖ und FPÖ locker, die Neos hingegen nicht.

Der pinken Partei könnte in der kommenden Legislaturperiode hingegen entscheidende Bedeutung bei Verfassungsmehrheiten zukommen. Denn eine mögliche schwarz-blaue Koalition käme nur auf 113 Mandate, womit auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit neun fehlen würden. Die Neos mit ihren zehn Abgeordneten wären daher potenzielle Mehrheitsbeschaffer, falls die Regierungsparteien mit der SPÖ auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.

Für eine rot-blaue Koalition wäre die Lage noch schwieriger: Sie hätte selbst mit Unterstützung der Neos und der Liste Pilz keine Verfassungsmehrheit und wäre daher auf die Hilfe der Volkspartei angewiesen.

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