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Telekom-Prozess: Haftstrafen für Hochegger und Rumpold verringert

Von Jasmin Bürger   24.August 2016

Für beide in der Telekom-Affäre rechtskräftig Verurteilten ging es vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Etl nach zurückgewiesenen Einsprüchen um die Neufestsetzung des Strafmaßes. In beiden Fällen wurde die ursprüngliche Strafe reduziert: Für Hochegger von zweieinhalb Jahren unbedingter Haft auf zwei Jahre, davon nur noch acht Monate unbedingt, für Rumpold von drei Jahren Haft auf 33 Monate, davon elf Monate unbedingt.

Eine "angemessene Strafe", wie der trotz finanzieller Notlage beinahe gut gelaunte Rumpold im Anschluss frohlockte (siehe Box).

Hochegger, der seit 16. August wegen Fluchtgefahr in U-Haft sitzt und von drei Justizwachebeamten in Handschellen vorgeführt wurde, blieb dagegen wortkarg. "Danke, es geht", sagte er auf Etls Eingangsfrage nach seinem Befinden. Unrasiert, blass, eingefallene Wangen: Sein Erscheinungsbild hatte wenig mit dem des einst findigen Netzwerkers mit besten Drähten zur Politik und florierendem Beratungsunternehmen gemein.

Keine Depression

Von einer "depressiven Erkrankung inklusive Suizidgefahr", wie sie sein Anwalt Karl Schön als Begründung für Hocheggers Schwänzen des ersten Verhandlungstermins vorgebracht hatte, könne aber keine Rede sein, wie die von Etl beauftragte psychiatrische Sachverständige Sigrun Roßmanith erklärte. Eine solche "schwere Depression liegt ganz dezidiert nicht vor", sagte sie.

Auf die Frage des Richters, warum ihm ein Schweizer Arzt in einem "Gefälligkeitsgutachten" anderes bescheinigt habe, schwieg Hochegger. Ebenfalls nicht beantworten wollte der Ex-Lobbyist mit neuerdings Schweizer Wohnsitz die Frage nach seinem Vermögen. Seine Pension werde bis auf 960 Euro monatlich gepfändet, gab der 67-Jährige an, seine Schulden betragen 3,7 Millionen Euro.

Seinen "sozialen und wirtschaftlichen Abstieg" infolge des Strafverfahrens, das lange Zurückliegen der Tat und Hocheggers seitheriges "Wohlverhalten" nannte der Richter als Milderungsgründe. Auch das Wegfallen eines weiteren Anklagegrunds, der Falschaussage vor dem U-Ausschuss, ist verantwortlich für die Strafmilderung.

Das Erstgericht hatte bereits entschieden, dass der Ex-Lobbyist 2006 mit der Weiterleitung von 960.000 Euro von der Telekom Austria an das BZÖ via Scheinrechnung einen Beitrag zur Untreue geleistet habe. Etl sah sogar eine "wesentliche Rolle" Hocheggers, dennoch blieb das Strafmaß weit unter der Höchststrafe von zehn Jahren, und mit unter einem Jahr unbedingt könnten Hochegger wie Rumpold einen Antrag auf Hausarrest mit Fußfessel stellen.

Rumpold akzeptierte die Strafe. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht, auch Schön erbat Bedenkzeit, womit die Strafen nicht rechtskräftig sind. Auf einen Enthaftungsantrag verzichtete Hocheggers Anwalt, weshalb der Ex-Berater, nachdem er sich bei Staatsanwalt, Richter und Schöffen per Handschlag verabschiedet hatte, zurück in die Justizanstalt Josefstadt überführt wurde. Für ihn könnte das nahende Buwog-Verfahren, in dem er unter Unschuldsvermutung angeklagt ist, doppelt ungemütlich werden: Die Bewährungszeit für die jetzige Strafe beträgt drei Jahre.

 

Rumpold Einsichtig und arbeitslos

Im Verfahren gegen Gernot Rumpold war es um eine 2004 erfolgte Zahlung von 600.000 Euro der Telekom Austria an Rumpolds Werbeagentur „media connection“ gegangen. Er hatte dafür keine Leistung erbracht. Die Zahlung erfolgte auf Basis einer Scheinrechnung und als Abgeltung einer offenen Rechnungsschuld, die die FPÖ damals bei ihrem Ex-Bundesgeschäftsführer hatte. Die Partei habe ihn damals „erpresst“, diese Lösung zu akzeptieren, so Rumpolds Anwalt.
Rumpold selbst zeigte sich gestern einsichtig: Aus heutiger Sicht „stehe ich zu meiner Schuld“, sagte er. „Ich habe mich wegen zwei Rechnungen meiner Existenz beraubt, meine Familie und meine noch verbliebenen Freunde leiden darunter“.

Finanziell steht Rumpold mit drei Millionen Euro Schulden nach eigenen Angaben vor dem Nichts: Seit 1. August ist er beim AMS gemeldet. Er gab an, die Mindestsicherung beantragt zu haben.

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29. März 2024