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Strafrechtsreform mit breit aufgestellter  Expertengruppe 

Von nachrichten.at/apa, 08. Februar 2018, 10:36 Uhr
Die VP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, stößt mit ihren Plänen, zwei Jahre nach der letzten Novelle erneut das Strafrecht zu reformieren, vor allem bei Experten auf wenig Begeisterung.  Bild: APA

WIEN. Die Reformvorhaben sollen gut ein Jahr in Anspruch nehmen, erste Ergebnisse sollen noch vor dem Sommer vorliegen. 

Das Strafrecht wird bei Gewalt- und Sexualdelikten in jedem Fall verschärft. Das steht schon vor Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Expertengruppe fest. In welchen Bereichen allerdings nachgeschärft wird, soll von den Fachleuten erarbeitet werden, erklärte Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Erste Ergebnisse noch vor dem Sommer

"Die Punkte im Regierungsprogramm werden umzusetzen sein", stellte die von der Regierung mit der Umsetzung beauftragte Staatssekretärin klar, allerdings werde es nicht automatisch bei jedem Delikt Veränderungen geben müssen. In gut einem Jahr soll der Endbericht der Task Force vorliegen, die die drei Themenbereiche Strafrecht, Opferschutz und Täterarbeit behandeln wird. Erste Ergebnisse erwartet die Staatssekretärin noch vor dem Sommer.

Höhere Mindeststrafen geplant

Edtstadler betont, dass ÖVP und FPÖ schon im Regierungsprogramm festgelegt haben, bei Sexualstraftaten bzw. Gewaltdelikten höhere Strafen vorzusehen. In erster Linie denkt Edtstadler dabei an höhere Mindeststrafen und zusätzliche Erschwernisgründe.

Um zu sehen, wo genau angesetzt werden kann, wird eben die Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll möglichst breit aufgestellt werden. Experten aus Justiz-, Innen- und Frauenministerium sowie Wissenschafter werden darin ebenso repräsentiert sein wie Vertreter der Berufsgruppen, also Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizisten, Opferschützer sowie Bewährungshelfer.

Dass eine Evaluierung angesichts der erst 2016 in Kraft getretenen letzten Verschärfungen zu früh kommt, wie das viele Fachleute meinen, findet die Staatssekretärin nicht: "Nach gut zwei Jahren in Geltung kann man auch hinschauen, wo man noch nachschärfen kann." Jetzt sollte bereits ablesbar sein, ob die höhere Strafandrohung auch tatsächlich Änderungen in der Spruchpraxis gebracht habe.

Edtstadler argumentiert die anstehende Reform ja damit, dass es etliche Urteile gegeben habe, die der Bevölkerung schlicht schwer erklärbar seien. Ob die Richter sich also von der Bevölkerung ein wenig entkoppelt hätten, will die Staatssekretärin nicht beurteilen: "Das ist eine soziologische Frage, auf die ich mich nicht einlassen möchte."

2016 wurde der "Po-Grapsch-Paragraph" eingeführt

Richter, Rechtsanwälte, Wissenschafter und Oppositionspolitiker halten wenig bis nichts von einer weiteren Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten. Sie fordern, erst einmal zu untersuchen, wie sich die große Strafrechtsreform 2016 ausgewirkt hat. Denn diese brachte bereits strengere Strafen für Gewaltdelikte, um die Balance zu den Vermögensdelikten ausgewogen zu gestalten. Seither müssen Straftäter mit deutlich schärferen Strafen rechnen, wenn sie Leib und Leben ihres Opfers gefährdet haben - während gegen Vermögensdelikte erst bei einem höheren Schaden mit voller Härte vorgegangen wird. So wurde die Strafdrohung für Körperverletzung verdoppelt; als "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" wurden auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren (Strafdrohung bis zu zwei Jahren Haft). Bis zu sechs Monate Haft drohen für entwürdigende Berührungen an Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar sind - der sogenannte "Po-Grapsch-Paragraf".

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20  Kommentare
20  Kommentare
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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 09.02.2018 11:17

Härtere Strafen für Pädophile!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 09.02.2018 11:23

Kennst du den Strafrahmen?
Kann mich lebhaft an den Henker im Glöckner erinnern, der um Delinquenten zum Hängen winselte… so schaut mir das bei euch aus.

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 09.02.2018 10:33

"wo man noch nachschärfen kann". Also es geht um Strafe als Selbstzweck (= um des Strafens willen).
Ich denke, wir brauchen einen tiefgehenden Diskurs darüber, was Sinn & Zweck des Strafrechts sein soll, BEVOR wir über neue Strafen bzw Erschwernisgründe nachdenken.

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jack_candy (7.728 Kommentare)
am 08.02.2018 16:34

Das ist nicht als blödes populistisches Geschwafel, bei dem allen nicht-türkisblauen Rechtsexperten die Grausbirnen aufsteigen.

Als ob höhere Strafen jemals auf Dauer abschreckend wirken.

Wenn das stimmen würde, müsste die Mordrate in den USA gegen Null tendieren - die haben ja die Todesstrafe.

Wollen die wirklich amerikanische Verhältnisse beim Sexualstrafrecht?
Dort kann es passieren, dass z.B. eine 15-Jährige und ein 17-Jähriger ein Pärchen sind, das natürlich (wie die meisten Teenager in diesem Alter) Sex hat. Wenn das ihren Eltern nicht passt, kann der Junge, sobald er 18 ist, wegen Unzucht mit Minderjährigen angezeigt werden. Für etwas, das ein paar Tage vorher noch komplett legal war.
Da kann wegen einer völlig normalen Sache ein Leben zerstört werden.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 08.02.2018 15:04

Innenministerium verschmilzt mit Justizministerium, das ist nicht sauber und peinlich für den Justizminister Moser, entspricht nicht dem Wunsch von BP Van der Bellen, das hat er eindeutig gesagt, dass er diese Trennung unbedingt wollte! Auch die Präsidentin der Richtervereinigung übt Kritik und die neue, messerscharf - denkende Staatssekretärin schießt nur so mit Worten und rudert, weil sie genau als ehemalige Richterin die Situation kennt und beiden Herren dienen will und zwischen den Stühlen sitzt. Diese gnadenlose Richterin möchte ich nicht im Gerichtssaal erleben, das Gespräch im Plus TV war nicht eine Sekunde freundlich, sie war nur auf Angriff gestellt, eine Atmosphäre die zur Umschaltung zwingt, so kalt, es fröstelte mich, von Prävention keine Spur und was die Gefängnisse für einen Häftling pro Tag kosten, wurde nicht gesprochen! Frauen können viel härter als Männer sein, da fürchtet man sich ja förmlich.Hoffentlich überträgt sich dieser Stil nicht auch noch auf den Opernball!

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.02.2018 22:46

Das ist die Angelegenheit der Legislative, den Kurz und die Regierung anrennen zu lassen.

Wenn die Abgeordneten die Verfassung präzise definieren, dann können die obersten Richter Mandl machen und zickzack hupfm: Die Regierenden haben den Gesetzen aus der Legislative zu gehorchen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.02.2018 14:37

mir scheint die Dame als Staatsekretärin will nur die Frauen mehr schützen (was ja nicht falsch wäre ) aber vergisst die ausländischen EU Verbrecher aus dem Balkan und ex Oststaaten die TAG TÄGLICH geschnappt werden und NUR auf freien Fuß angezeigt werden RICHTIG zu bestrafen .

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weiden1 (384 Kommentare)
am 08.02.2018 13:45

Es sollte egal sein, von welcher Seite höhere Strafandrohungen
initiiert werden. Zumindest die potentiellen Opfer haben was davon, wenn ein Sexualtäter länger sitzt, denn in dieser Zeit kann er nicht rückfällig werden. Das Gemaule aus gewissen Kreisen läßt den Verdacht aufkommen, dass die Suderer womöglich in dieser Richtung anfällig sein könnten !

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 09.02.2018 11:08

(1) Wenn die Mindeststrafsätze erhöht werden, bedeutet das nicht, dass die ausgesprochenen Strafen durch die Bank höher ausfallen werden.
(2) Manchmal haben auch niedrigere Strafrahmen einen positiven Effekt. Solange die Mindeststrafen bei NS-Wiederbetätigung hoch waren, wurden die meisten Angeklagten freigesprochen. Mit der Senkung der Mindeststrafen stieg die Zahl der Verurteilungen.
Was ich damit sagen will: Man sollte zuerst denken, dann handeln. Das gilt auch für eine Staatssekretärin & Ex-Richterin.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 08.02.2018 13:28

ob aus der Dame noch eine Politikerin wird ? Wenn sie sich nach postings richtet sicher nicht. Maximal eine Populismushandlangerin.

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 09.02.2018 11:14

Die Postings müssen mE als Staffage herhalten, ebenso die Situation der Opfer. Der Dame dürfte es grundsätzlich ums Strafen gehen.
Es gibt nämlich keinen adäquaten Schadenersatz für erlittene Verletzungen, va wenn sie seelischer Natur sind. Daher kann es auch keine adäquaten Strafen für die Zufügung solcher Verletzungen geben. Wie sagte doch ein Entführungsopfer (dem körperlich kein Schaden zugefügt worden war) zu einem anderen in einer Talkshow: Egal, welche Strafe die Täter bekommen; wir haben lebenslang.

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tatwaffe (883 Kommentare)
am 08.02.2018 12:21

Es muss erhöht werden, da sie ja soviel Unmut über zu geringe Strafen in den sozialen Medien gelesen hat.

Wenn das kein Grund ist.

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Superruss (1.085 Kommentare)
am 08.02.2018 12:05

Erhöhte Strafen.Wahrscheinlich für die Exekutivorgane welche für jeden Zugriff von der Gutti-NGOS Meute gefilmt und gehindert wird.

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.02.2018 12:13

Na sowieso!
Damit die US-Verhältnisse im Keim erstickt werden.
Nedwoahr! grinsen

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 08.02.2018 12:49

Schon blöd das mit den Handys, gell. Damit lassen sich Straftaten so wunderbar dokumentieren.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 08.02.2018 13:45

Beweise für die Behinderung der Staatssgewalt? Wann, Wo, Wer ?

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.02.2018 11:43

Für mich ist das unerträglich, dass die Strafrechtsreform aus der Exekutive kommen soll. Von einer Ministerialen.

Der Kurz hat von einer Veränderung geschwafelt traurig

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rmach (14.913 Kommentare)
am 08.02.2018 15:10

Der Kurz versucht doch wirklich alles zu verändern. Angeblich hat er sogar ein Model zum Opernball eingeladen. Obwohl sich viele fragen, welche Linie Kurz hat, so glaube ich seine Vision zu kennen: Es muss sich alles ändern, damit alles beim alten Zustand bleiben kann.

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 08.02.2018 11:06

mich gruselts immer wenn ich Experten höre noch dazu in ein Gruppe brrrr

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rmach (14.913 Kommentare)
am 08.02.2018 15:14

Das ist die alt bekannte Beschäftigungspolitik. Es geht ja nur um Geld.

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