Schulterschluss bei Schulautonomie: "Dieses Paket wird jetzt durchgezogen"

Von Jasmin Bürger   18.März 2017

Die Eckpunkte der Reform für mehr Schulautonomie sind OÖNachrichten-Lesern bereits bekannt (siehe auch Grafik). Bei der gestrigen Präsentation im Bildungsministerium ging es um die Signalwirkung: Ministerin Sonja Hammerschmid (SP) holte sich VP-Staatssekretär Harald Mahrer und je einen roten wie schwarzen Landeshauptmann an die Seite.

Die Botschaft des Quartetts: Die Grundlinien des in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurfs sind "nicht verhandelbar", wie Hammerschmid sagte. Schließlich sei das Papier von Bund und Ländern abgesegnet und "dieses Paket wird jetzt durchgezogen".

Zieht Gewerkschaft mit?

Ihre Worte richteten sich vor allem an die Lehrergewerkschaft: Die hatte am Vorabend zwar ihren Sanktus zur Begutachtung gegeben, aber auch Nachverhandlungen gefordert. Vor allem ein Punkt missfällt Paul Kimberger, Chef der Pflichtschullehrergewerkschaft: Cluster – Zusammenschlüsse mehrerer Schulen – können künftig in bestimmten Fällen verordnet werden. Das widerspreche Hammerschmids Zusagen, "das muss raus", so Kimberger. Ansonsten könnte aus Gewerkschaftssicht das Paket "noch platzen".

Davon will aber auch die VP-Seite nichts wissen: Staatssekretär Mahrer wie auch Oberösterreichs LH-Stv. Thomas Stelzer verwiesen auf die Bund-Länder-Einigung.

Worum geht es nun beim Zankapfel mit dem englischen Namen? Schulen sollen Cluster bilden, um der Clusterleitung mehr Flexibilität bei der Lehrerzuteilung und die Möglichkeit zur Entwicklung gemeinsamer pädagogischer Konzepte in einer Region zu geben, so der Plan. Die Lehrergewerkschaft fürchtet den Jobverlust für Direktoren an bisherigen eigenen Schulen – der freilich, wie berichtet, finanziell abgegolten wird, und das Schließen von Kleinschulen.

Zwang zum Cluster

Laut Bildungsministerium haben mehr als drei Viertel der Pflichtschulen weniger als 200 Schüler, in Oberösterreich ist der Anteil noch höher. Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen einem Zusammenschluss zustimmen müssen. Allerdings können "pädagogische und organisatorische Gründe" eine Verordnung durch die Schulbehörde erlauben. Bei Pflichtschulen etwa, wenn ein Standort weniger als 100 Schüler hat und die Schulen nicht mehr als fünf Kilometer voneinander entfernt sind, für Bundesschulen gelten 200 Schüler als Minimalgrenze.

Von Zwang will Hammerschmid dennoch nicht sprechen: Entscheidungen würden jedenfalls im Gespräch mit den Betroffenen fallen. Erste Clusterschulen sollen ab 2018/19 entstehen, die Autonomie für Direktoren schrittweise ab kommendem Schuljahr starten.

 

Ausbau der Schulautonomie (PDF):

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