Schuldsprüche gegen Rumpold, Fischer, Hochegger bestätigt
WIEN. Telekom-Affären: Ex-FP-Werber, Ex-Manager und Lobbyist blitzen beim OGH ab.
Gleich zwei Korruptionsaffären um die Telekom Austria (TA) beschäftigten gestern den Obersten Gerichtshof (OGH). Die Höchstinstanz verfügte einige überraschende Korrekturen. Für die prominentesten Verurteilten, den Lobbyisten Peter Hochegger und Ex-FP-Werber Gernot Rumpold, gab es dabei kaum Grund zum Feiern. Die Schuldsprüche gegen beide wurden im Kern bestätigt und sind damit rechtskräftig.
Der OGH bestätigte den Schuldspruch gegen Hochegger, der wegen eines Burnouts ärztlich entschuldigt war. Das Wiener Straflandesgericht hatte den Lobbyisten im September 2013 als Beitragstäter zur Untreue und wegen falscher Zeugenaussage für schuldig befunden. Hochegger (66), der in Wien und Brasilien lebt, spielte bei der Zahlung illegaler Parteispenden an das BZÖ (siehe Kasten) eine zentrale Rolle.
Die unbedingte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren könnte allerdings noch teilweise reduziert werden. Der OGH hat die Strafe mit der Verurteilung für eine Falschaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss aufgehoben. Begründung: Hochegger wäre vom Erstgericht ein möglicher Aussagenotstand zugutezuhalten gewesen. Am Ende des neu zu verhandelnden Falschaussage-Verfahrens muss die Erstinstanz wieder ein Gesamtstrafmaß festlegen.
Gute Nachrichten gab es für das BZÖ, das erstinstanzlich noch zur Rückzahlung des Großteils der Schadenssumme (knapp 940.000 Euro, Anm.) verurteilt worden war. Obwohl ein Großteil des Geldes von der TA im orangen Wahlkampf landete, hob der OGH diese Entscheidung aus formalen Gründen auf. Denn die Zahlungen hätten direkt an die Partei gehen müssen, seien aber an Mitarbeiter von BZÖ-nahen Werbeagenturen gegangen. Sehr wohl an die TA zurückzahlen muss nun ein enger Mitarbeiter von Ex-Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ), der 240.000 Euro für deren Persönlichkeitswahlkampf im Jahr 2006 erhalten hat.
Ganz ähnlich fiel die Revision bei Rumpold (58) aus. Der Ex-FP-Werber wurde im August 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er 2004 über Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer 600.000 Euro erhalten hatte. Geld, das Rumpold danach mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnet hat.
Rumpold muss zurückzahlen
Der OGH bestätigte bei Rumpold die Verurteilung. Zudem muss er die 600.000 Euro an die FPÖ zurückzahlen. Bei Fischer sind Schuldspruch und Strafmaß (30 Monate, davon sechs Monate bedingt) rechtskräftig.
Ähnlich wie bei Hochegger hob das Höchstgericht bei Rumpold eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss mit dem Hinweis auf möglichen Aussagenotstand auf.
"Ich hätte eine Haftstrafe sofort angetreten", bedauerte Rumpold, dass er 2016 neuerlich vor Gericht muss. Dass er binnen 14 Tagen 600.000 Euro an die FPÖ zahlen muss, quittierte Rumpold mit dem Hinweis auf seinen Privatkonkurs: "Man hat mir alles genommen."
Die Korruptionsaffären
Insgesamt 960.000 Euro hat die Telekom Austria (TA) über Intervention des Ex-Vorstandes Gernot Schieszler dem BZÖ im Wahljahr 2006 als illegale Parteispenden zukommen lassen. Gezahlt wurde über Peter Hochegger, Lobbyist in Diensten der TA. Abgewickelt über Scheinrechnungen, floss das Geld zunächst an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen, dann an die Partei. Einfädler war der Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer.
Um 600.000 Euro ging es im Prozess gegen Ex-TA-Finanzvorstand Rudolf Fischer und Gernot Rumpold. So viel hat der ehemalige FP-Werber im Frühjahr 2004 auf Geheiß von Fischer und über einen weiteren Telekom-Manager für, wie die Erstinstanz im August 2013 befand, „wertlose“ Konzepte erhalten. Der Impuls für die verdeckte Parteispende soll vom verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gekommen sein.
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