Schulautonomie-Paket: Weniger, aber mächtigere Direktoren

Von Jasmin Bürger   28.Februar 2017

Schuldirektoren sollen sich ihre Lehrer selbst aussuchen dürfen, Entscheidungen über Klassengröße, Dauer der Unterrichtseinheiten und Zusammenarbeit mit außerschulischem Personal direkt an den Standorten getroffen werden: Die Eckpunkte des Schulautonomie-Pakets, das die Regierung im Oktober 2016 vorlegte, kündigten große Umbrüche an (Details siehe Box).

Allein, der Weg dorthin gestaltete sich schwieriger, als von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SP) gedacht: Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter wandten sich vehement gegen verschiedenste Details, von Kritik aus den Bundesländern ganz zu schweigen. Und so wurde der Termin für die Präsentation des Gesetzesentwurfs immer wieder verschoben.

Bis jetzt: SPÖ und ÖVP haben das Paket koalitionsintern schon vor zwei Wochen festgezurrt, diese Woche soll es nun präsentiert werden. Doch noch immer gibt es Widerstände. In letzten Verhandlungen mit Lehrergewerkschaft und Ländervertretern will Hammerschmid dieser Tage neuerlich Überzeugungsarbeit leisten – gibt es keinen Konsens, soll das Paket dennoch in Begutachtung gehen.

Die OÖNachrichten haben sich umgehört, wo es sich noch spießt.

Klassenschülerhöchstzahl: Nicht nur, dass die bisher mit 25 Schülern festgelegte Grenze fallen soll, war auf breite Kritik gestoßen – hier drohe ein Sparpaket durch die Hintertür, so der Tenor. Auch dass die Schulpartner in pädagogischen Fragen wie diesen kein Mitspracherecht mehr haben sollen, brachte Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter auf die Barrikaden.

An der Abschaffung des Mitspracherechts will man im Ministerium festhalten, war aus Verhandlerkreisen zu hören. Die Höchstzahl von 25 soll aber als "Richtwert" erhalten bleiben, der Direktor dennoch mehr Flexibilität für die Gestaltung befristeter klassenübergreifender Großgruppen bekommen.

Schul-Cluster: Vor allem die Lehrergewerkschaft stellte sich gegen die Pläne zum Zusammenschluss mehrerer Schulen unter einer Leitung. Hier geht es wohl auch um finanzielle Aspekte: Denn ein Cluster-Leiter soll künftig mehr Verantwortung – und damit auch mehr Gehalt – bekommen, die bisherigen Direktoren von Cluster-Schulen als Standortleiter dafür, zumindest teilweise, wieder zurück in den Unterricht. Ein Kompromiss wurde zuletzt etwa hinsichtlich der Schulgröße, ab der Standortleiter freigestellt sind, gesucht. Hammerschmids ursprünglicher Plan, dass sich auch unterschiedliche Schultypen zusammenschließen, könnte noch wackeln. Dann wäre die Möglichkeit zur Cluster-Bildung recht eingeschränkt.

Bildungsdirektionen: Nach weitgehendem Konsens sieht es mittlerweile bei den Bildungsdirektionen, der neuen Steuerungsbehörde in den Ländern, aus. Diese ersetzen die Landesschulräte, an der Kompetenzverteilung für Pflichtschullehrer (Länder) und Lehrer an höheren Schulen (Bund) ändert sich aber nichts. Der Bund soll mehr Überblick über Kosten und mehr Möglichkeiten zur Qualitätskontrolle bekommen. Bestellt werden soll der Bildungsdirektor auf Vorschlag des Landeshauptmanns "im Einvernehmen mit dem Bund", wie es nun heißt. Findet der Landeskandidat im Bund keine Zustimmung, muss das Land interimsmäßig jemand anderen bestellen und einen neuen Konsenskandidaten suchen.

 

Das Autonomie-Paket

Mehr pädagogische Freiheit will Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SP) mit dem Autonomie-Paket den Schulen gewähren. Die Direktoren sollen dafür mehr Entscheidungsmacht bekommen. Etwa über die Auswahl ihrer Lehrer oder bei der Festlegung von Klassengrößen und der Dauer der Unterrichtseinheiten. Dafür müssen sich Schulleiter auch weiterbilden.

Die Bildungsdirektion als Steuerungsbehörde soll bei der Lehrerzuteilung nur noch dann tätig werden, wenn eine Schule keine Bewerber für offene Stellen findet.

In Schulclustern sollen sich künftig bis zu acht Standorte zusammenschließen können. Der Clusterleiter ist dann für die Lehrerzuteilung und alle wichtigen Entscheidungen an den Standorten zuständig. Einsparungen durch Sekretariate, die dann nicht mehr an jedem Standort notwendig sind, sollen für zusätzliche pädagogische Schwerpunkte frei werden.

Eine Pflicht zum Zusammenschluss soll es für Schulen nicht geben, gefeilt wurde bis zuletzt an Vorgaben, wann ein Cluster möglich ist und wann nicht (Entfernung der Standorte etc.).