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Samenspende für lesbische Paare und Eizellenspende erlaubt

Von nachrichten.at/apa, 13. November 2014, 13:17 Uhr
Künstliche Befruchtung In-Vitro-Fertilisation
Bild: EPA

WIEN. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) haben sich auf eine Reform der Fortpflanzungsmedizin geeinigt.

Der am Donnerstag in Begutachtung geschickte Entwurf geht über den VfGH-Auftrag, lesbischen Paaren die Samenspende zu erlauben, hinaus. Er erlaubt auch Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und beschränkt Präimplantationsdiagnostik.

Das rund 20 Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Unmittelbarer Anstoß dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Jänner, mit dem das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben wurde - und zwar per 31. Dezember 2014. Brandstetter und Oberhauser nahmen dies zum Anlass, um auch die vor zwei Jahren bekannt gegebenen Empfehlungen der Bioethikkommission weitgehend umzusetzen.

Verbote sollen fallen

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung wird zwar weiterhin nur bei medizinischer Notwendigkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit möglich sein - und mit einem dezidierten Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot soll kommerzielle Leihmutterschaft verhindert werden. Aber eine Reihe bisheriger Verbote sollen fallen, haben Brandstetter und Oberhauser in intensiven Verhandlungen vereinbart.

Weibliche homosexuelle Paare sollen sich, wie vom VfGH geboten, künftig mittels Samenspende fortpflanzen können. Auch für heterosexuelle Paare soll bei der In-Vitro-Fertilisation eine Samenspende Dritter - also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners - zulässig sein. Sie war bisher nur bei "Insemination" (Befruchtung einer im Körper der Frau befindlichen Eizelle) erlaubt. Aber künftig dürfen nur noch so viele Eizellen befruchtet und eingesetzt werden (grundsätzlich eine), wie nach dem Stand der Wissenschaft nötig ist, um eine Schwangerschaft zu erreichen. Dadurch sollen riskante Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden.

Mit Altersgrenzen

Außerdem soll - in Gleichstellung von Frauen - künftig nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellenspende erlaubt sein. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten und es wird Altersgrenzen geben: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt zwar grundsätzlich weiter verboten - aber es soll Ausnahmen in engen Grenzen geben. In zwei Fällen soll ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Mutter untersucht werden dürfen: Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen. Und PID soll auch zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten erlaubt werden - wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte oder nur mit intensiver medizinischer Unterstützung überleben würde.

Gesundheitsminister Oberhauser ist erfreut, dass mit diesem Entwurf "jahrzehntelange frauenpolitische Forderungen" endlich umgesetzt würden - indem die Diskriminierung lesbischer Paare gestrichen und die Eizellenspende für nicht fortpflanzungsfähige Frauen erlaubt wird. Mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik unter strengen Voraussetzungen schließe Österreich an internationale Standards an - und es werde verhindert, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Medizin zu erhalten.

"Gerade wenn es um den sehr persönlichen Bereich der Familienplanung geht, sollen Betroffene die vorhandenen Möglichkeiten so weit wie möglich ausschöpfen können", ist Justizminister Brandstetter überzeugt. Die Fortpflanzungsmedizin sei aber "selbstverständlich ein ethisch und gesellschaftspolitisch schwieriges Thema, gerade deshalb brauchen diese Neuerungen klare Rahmenbedingungen und sehr genaue Vorgaben".

Intensive Debatten - auch in den Reihen der ÖVP - sind allerdings zu erwarten. Schon die im Bundeskanzleramt eingerichtete Bioethikkommission war sich 2012 nicht hundertprozentig einig. Ein Teil der 25 Mitglieder votierte damals gegen die Mehrheits-Empfehlungen pro Eizellenspende, Samenspende für lesbische Paare oder PID unter Auflagen.

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56  Kommentare
56  Kommentare
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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 14.11.2014 20:13

Habe einen Stau, seit meine Liebste auf Rehab ist.
Nur Spenden!!!!!!
Keine ##in der Zoologie die Vereinigung zweier Individuen unterschiedlichen Geschlechts zum Zwecke sexueller Fortpflanzung, also ##den Geschlechtsakt bei Tieren zur Übertragung von Spermien in den Körper des Partners, siehe Begattung

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leser (2.219 Kommentare)
am 14.11.2014 14:51

Der behandelnde/leitende Arzt muss auf der Geburtsurkunde aufscheinen!

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leser (2.219 Kommentare)
am 14.11.2014 14:50

...wird der Darwinschen Lehre gehuldigt, auf der anderen der Degeneration.
Rumms - die Natur holt sich alles zurück.

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leser (2.219 Kommentare)
am 14.11.2014 14:42

Der behandelnde/leitende Arzt muss auf der Geburtsurkunde aufscheinen!

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 14.11.2014 13:08

Genau aus diesem Grund würdest du wahrscheinlich auch keine Medikamente nehmen wenn Krebs bei dir diagnostiziert werden würde!

Mein Mutter ist an Krebs in meinen Händen verstorben!
Lass dir gesagt sein, sofern der Krebs nicht durch einen Chirurgischen Eingriff entfernbar ist, ist es in der Regel aussichtslos. Es gab in der Familie meiner Gattin auch solchen Krebs und alle verliefen gleich. Zwischen 1 und 5 Jahre.
Meine Mutter vertraute mir an, hätte sie gewußt was alles auf sie zu gekommen wäre hätte sie diese Tortur nicht auf sich genommen.
Medizin ja bis zu einem gewissen Grad ab dann akzeptieren und genießen bis zum letzten Schnaufer.

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 14.11.2014 12:55

Und wieviele alleinerziehende Mütter (vereinzelt auch Väter) gibt es in Österreich ?
Das Problem dabei ist 2 Minuten Spaß zu haben, aber die Folgen, an die denkt keiner!
Den Spaß kann Mann und Frau mit der Hand erledigen.
Und es läuft immer auf das selbe hinaus.
Für Kinder braucht man :
Zeit
Geld
Liebe
Verantwortung
Platz
und, und und.
So etwas muss wohl überlegt sein.
Dann die Frage wie viele? 1-2 oder wie die Karnickel...
Armut kann schneller da sein als man glaubt.
Um nicht von den anderen Steuerzahler wieder zu schmarotzen.

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 14.11.2014 12:48

Aber wie kommen Schwule zu Babys?
Die haben nicht das was eine Frau hat!
Na ja, auf einer anderen Stelle, ist aber nicht das selbe. traurig

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lituk (1.138 Kommentare)
am 13.11.2014 23:21

natürliche Weise fortzupflanzen, der sollte auch selbst keine Kinder bekommen - basta!

Auch wenn jetzt so mache wieder aufschreien, aber die Natur "denkt" sich etwas dabei, wenn sie NEIN sagt!

Jede Art von künstlicher Befruchtung, ob hetero- oder homosexuell ist ein manipulativer Eingriff in unser menschliches Betriebssystem, und somit kurzsichtig und dumm.

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 13.11.2014 23:56

Warum sollte die "Natur" uns irgendwelche Normen vorgeben?
Warum ausgerechnet bei dem Thema?
Geht es da um Kontrolle?
Um die Machtausübung diverser katholischer Fundamentalisten? Noch immer?
Die "Natur" ist noch NIE auf der Seite des Menschen gestanden. Der Natur ist es scheissegal wer sich vermehrt und wer stirbt. Also ist mir die Natur scheissegal. Wir sollten uns lieber darum kümmern in unserer Umwelt keinen SCHADEN anzurichten. Wer Kinder bekommen kann oder wer nicht betrifft NIEMANDEN ausser die betreffenden Eltern!
Die Natur hätte vorgesehen, dass meine Großmutter nicht mehr gehen kann, sie hätte vorgesehen, dass die frühgeborenen Babys eines Freundes sterben. In beiden Fällen hat die moderne Medizin geholfen.
Wenn es "natürlich" ist, dass die Alkoholiker im Haus gegenüber das 4.Kind zamschustern, auch wenn Nr.1-3 vom Jugendamt betreut werden muss, dann soll es mir recht sein, dass jetzt Homosexuellen und anderen geholfen werden darf!!

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hbraun (47 Kommentare)
am 14.11.2014 09:56

Danke grinsen

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leser (2.219 Kommentare)
am 14.11.2014 15:02

...natürlich nur zum Wohl des ungezeugten Kindes. Ist das die Hilfe?

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silkro (1.257 Kommentare)
am 14.11.2014 00:09

Genau aus diesem Grund würdest du wahrscheinlich auch keine Medikamente nehmen wenn Krebs bei dir diagnostiziert werden würde und du würdest auch mit deinen Kindern nicht zum Arzt gehen - hat es ja in der Steinzeit auch nicht gegeben.
Wie vereinbarst du deine Internetnutzung mit der Natur ?

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.11.2014 23:06

wie auch moralische Grauzone bleiben.
Von den Folgen für die hilflosen Kinder gar nicht zu reden.
Was den "modernen"Zeitgeistern aber völlig wurscht ist...

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 13.11.2014 23:14

es ist zwar nicht gesagt, dass lesbeneltern schlechte sind, aber die Kombination aus Mann und Frau kann - wenn es beide elternteile ernst nehmen - einfach nicht ersetzt werden,auch wenn da viele besonders überschwänglich freigeistig und superaufgeklärt liberal denkende jetzt schockieren wird!

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 23:55

Und wieviele alleinerziehende Mütter (vereinzelt auch Väter) gibt es in Österreich ? Sollten die alle ihre Kinder abgeben ?
Ich brauch mir nur manche "normale" Familie anschauen und da wäre oft eine Tauglichkeitsprüfung angesagt.
Ich bin überzeugt dass Kinder die aus für viele Leute - ich nenne sie jetzt einmal unkonventionellen Bindungen - entstehen eine überdurchschnittliche schöne Kindheit erleben.

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 14.11.2014 00:05

nur hängen die Konservativen einem Familienidyll nach, das es nie gegeben hat. Vor 200 Jahren waren Kinder primär unerwünschte Esser oder Arbeitskräfte. In den Krisenzeiten wurden Kinder zu Fremden gegeben, an Höfe "verkauft" ... nur um sie nicht füttern zu müssen. "Mann und Frau" waren oft der Großbauer und die Dirne. Oder sonst wer. Manchmal freiwillig, manchmal nicht. Dann waren Kinder Soldaten. Kinder schlagen war bis in die 70er normal.
Heute trennt man sich wenn eine Partnerschaft unerträglich ist. Besser für die Kinder, aber es ergeben sich neue Konstellationen. Alleinerzieher, Patchwork.
Nur hinten gebliebene verklären die Vergangenheit. Es gibt genug Wahnsinnige, die sich das Mittelalter zurück wünschen, man liest das jeden Tag. Sind wir froh dass wir im HEUTE leben. Machen wir das Beste aus unseren möglichkeiten!

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funfunfun (1.903 Kommentare)
am 13.11.2014 22:22

jetzt ist die Welt gerettet - jetzt sehen wir mit welchen Problemen unsere Pseudo-Intellektuellen herumschlagen müssen. Ein 3-fach hoch auf diese visionären Politiker.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.11.2014 22:29

Love-Parade als Dauereinrichtung wär so manchem am liebsten...

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 13.11.2014 19:29

Warum? Jetzt werden manche Emanzen ob der Wahrheit wieder aufheulen, aber bitte wie ist es bisher?

Ein schwules Paar kann kaum zu einem Kind kommen, bei einem lesbischen Paar passiert Folgendes:
Eine der Frauen täuscht einem Mann eine Beziehung vor, lässt sich schwängern und je nach Charakter dieser „Mutter“ bleibt der Vater anonym oder er darf zahlen,
Bevor lesbische Proteste kommen: Die wenigsten sind 100 % lesbisch, sondern auch etwas bisexuell und haben damit kein Problem, diesen „zweckorientierten“ Geschlechtsverkehr mitzumachen.

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 13.11.2014 19:12

ich werde die logik der ethikkommissionen wohl nie verstehen:
präimplantionsdiagnostik -> böse, unethisch,
den embryo einpflanzen, die diagnostik später machen und dann abtreiben -> in ordnung,

warum ist es ethisch korrekter embryos einzupflanzen und sie später abzutreiben als sie erst gar nicht einzusetzen wenn zb trisomie 21 oder änliches vorliegt?
man könnte den frauen viel ersparen...

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dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 13.11.2014 17:21

geschehen.
Was in der Natur unmöglich , wird in der Utopie aufgehoben.
Der Satz : die Wahrheit ist keine Utopie , setzt sich nicht
zusammen aus dem Erzeugten , sondern ward einmal die Wurzel der Gerechtigkeit.
Schauen wir entspannt einher , welche Antwort für solchen Schizo.. Eingriff wir von der Natur erhalten. zwinkern)

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 13.11.2014 22:45

sind ihnen eigentlich schon die vielen Eisenvögel am Himmel aufgefallen? Die Welt steht nicht mehr lang!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.11.2014 22:54

Tja,auch diese"Eisenvögel"sind Fabriksware.
Welch treffender vergleich...

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 13.11.2014 23:02

in diesen Eisenvögeln sitz ich /muss ich/ gern.
Falls es lange dauert, kann Mann/Frau auch lange Gespräche führen. Ich finde das schön und wenns passt ... grinsen
Heruntergekommen bin ich noch immer. So oder so. grinsen

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.11.2014 23:09

Chemtrails sind aba weniga gspassig...

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( Kommentare)
am 13.11.2014 16:43

der Brandstetter hat sich mit der Oberhauser
auf eine Samenspende geeinigt-

und was soll dabei heraus kommen ?

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observer (22.145 Kommentare)
am 13.11.2014 15:03

was da beschlossen wird. Ausweichen konnten Betroffene ja schon jetzt, indem sie diese Sachen im Ausland machen liessen. Nur eines ist mit nicht egal, derartige Dinge, die über die derzeit gestzlich erlaubten hinausgehen, sollen keinesfalls von den Krankenkassen auf Kosten der Versicherten beazahlt werden, das sehe ich nämlich schon kommen. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben. Auch gehört vorgesorgt, dass ausser dem üblichen Kindergeld da nachher noch andere Unterstützungen fliessen, weil es beispielweise bei Lesben u.U. keinen eruierbaren Vater mehr gibt. Der ganze finanzielle Komplex gehört geklärt, bevor diese Dinge erlaubt werden. Ob das geschieht ??? Ich bin fast sicher nicht. Denn der Hr. B. und die Frau O. sind dafür ja nicht zuständig. Obwohl es mal geheissen hat, dass MinisterInnen, die Vorschläge machen, die was kosten, auch Vorschläge für die finanzielle Bedeckung machen müssen. Die 2 Vorgenannten wissen wahrscheinlich gar nicht, was das kosten könnte oder es ihnen egal.

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KlausBrandhuber (2.065 Kommentare)
am 13.11.2014 14:09

und Türken und andere Muslime überholen werden....

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KlausBrandhuber (2.065 Kommentare)
am 13.11.2014 14:10

warum uns Türken und andere....

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.11.2014 14:15

grinsen

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.11.2014 14:01

Viele wissen gar nicht, dass einige wichtige Angelegenheiten der Vaterschaft gar nicht gesetzlich geregelt sind. Da kann es in 20 Jahren schnell zu einer Überraschung kommen!

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 14:04

Doch ist es - seit 1991. Erklärung wie es funktioniert einige Posts von mir weiter unten.

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.11.2014 14:14

Jedenfalls hat das Kind ein Anrecht, die Identidät das(biologischen) Vaters kennen zu lernen, notfalls sogar mit gerichtlicher Hilfe. Es ist auch bei uns ähnlich wie in Deutschland, wenn der rechtliche Vater aberkannt wird (ja, auch das ist möglich!), können nach Feststellung der Vaterschaft sogar Unterhalts- oder Erbschaftsansprüche geltend gemacht werden.

Ein Notariatsakt ändert daran nichts, denn Gesetze stehen über einer Individualvereinbarung.

Auch wenn vieles davon unwahrscheinlich ist und bisher kaum geschehen ist, ist es grundsätzlich möglich. Das sollte man bedenken.

Ein weiteres zukünftiges Risiko stellen Gesetzesänderungen dar. Sowohl im eigenen Land aufgrund von Ideologien, aber auch auf höherer Ebene (z.B. EU-Recht), wo man dann nationales Recht nachzubessern hätte.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 14:26

Das Kind hat auch ohne gerichtliche Hilfe mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres Anspruch auf die Identität des Spenders.
Nur kommt das äußerst selten vor dass ein Kennenlernen gewünscht wird - ich vermute einmal weil ein Großteil es nicht erfährt - genau so wenig wie die geschätzten 5 - 10% Kuckuckskinder die es bei uns in Österreich gibt. Es besteht auch keinerlei Verpflichtung des Samenspenders das Kind kennenzulernen, selbst wenn dieses es wünscht.

Genau - Gesetze stehen über der Individualvereinbarung und es gibt ein Gesetz dazu - Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) von 1992 welches das genau regelt. Natürlich könnten Gesetze geändert werden - aber wieso auch ? Und eine rückwirkende Haftung würde es selbst auch bei einer Gesetzesänderung nicht geben - da wäre dann die Republik am Zug.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 14:56

Ich zitiere aus dem FMedG:
"Ist an der Mutter eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung eines Dritten durchgeführt worden so wird vermutet dass der Mann, der dieser medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Form eines gerichtlichen Protokolls oder eines Notariatsakts zugestimmt hat, der Vater des Kindes ist, Es sei denn er weist nach dass das Kind nicht durch diese medizinische unterstütze Fortpflanzung gezeugt worden ist.
Ein Dritter, dessen Samen für eine medizinische unterstützte Fortpflanzung verwendet wurde kann nicht als Vater des mit seinem Samen gezeugten Kindes festgestellt werden"

Selbst bei einer - unwahrscheinlichen - Aberkennung der Vaterschaft wäre der Spender noch lange nicht der rechtmäßige Vater.

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.11.2014 15:00

nicht gelesen, sondern nur "überflogen".

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 15:07

Was meinst du ?

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 13.11.2014 22:56

dann könnte man Dir unterstellen, Du hättest des forenseppels Posting nicht verstanden.

Aus welchen Gründen auch immer.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 13:55

Wenn sie jetzt schon am diskutieren sind könnten sie auch das Thema Adoption für gleichgeschlechtliche Paare angehen.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 13.11.2014 13:52

..dürfen Kinder (von zb. Eltern - 2 lesbische Frauen) dann ihren wirklichen Vater kennenlernen...bzw. müssen die gleichgeschlechtlichen Eltern dem Kind dieses Recht einräumen?

Aus der Sicht des Kindes: Ist es doch wichtig zu wissen, woher/von wem man abstammt. (siehe Fälle von Kindern, die im II. WK den richtigen Eltern - gleich nach Geburt weg-genommen wurden - und bei andern aufgewachsen sind - alle/ausnahmslos woll(t)en ihre wirklichen Eltern kennenlernen)

Oder wird dann auch den Kindern erzählt der Storch hat sie gebracht?

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 14:02

Samenspender unterschreibt Notariatsakt dass seine Daten weitergegeben werden können wenn das Kind das wünscht - materielle Anspruch auf sein Vermögen bzw. Unterhalt können aber nicht gestellt werden da die Eltern des Kindes einen weiteren Notariatsakt der dies ausschließt unterschreiben.
Kommt aber so gut wie nie vor dass Kinder den "Samenproduzenten" kennenlernen wollen.

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.11.2014 14:17

unterzeichnet und daher stehen ihnen später alle Rechte zu. Kaum jemand macht diese derzeit geltend, weil es auch nicht ganz einfach ist, aber möglich ist viel. Von Unterhaltsansprüchen bis zum Erbrecht.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 15:06

Die Kinder haben das Recht die Identität des Spenders kennenzulernen aber sonst keine weiteren Rechte da der Spender vom Gesetz her nicht der Vater ist. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt und somit kann es keine Erb-und Unterhaltsrechte geben - im Gegensatz zu Deutschland wo eine Samenspende sehr wohl finanzielle Konsequenzen haben kann.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 13.11.2014 22:59

offenbar liegt bei Ihnen Halbwissen vor.

Gefährliches Halbwissen.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 14.11.2014 00:02

JUS 2.Semester Standardprogramm
Gesetze lesen hilft weiter.
Ein Kind mit einem potentiellen Anspruch müsste sich an den VfGH wenden, der müsste das Gesetz für ungültig erklären.
Rechtsanspruch ginge dann aber an die Republik Österreich und nicht an den Samenspender.
Na dann viel Spass !

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 14.11.2014 00:27

es dürfte Dir entgangen sein, dass in anderen europäischen Ländern vergleichbare Regelungen durch EU-Gerichtsbarkeit erfolgreich gekippt wurden.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 14.11.2014 00:53

Tendenz in der EU ist ganz eindeutig in unsere Richtung. Es gibt keine Referenzurteile (wenn ja bitte um genauen Urteillink, mir ist nichts bekannt).
Siehe Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Grundsätzlich muss gesagt werden dass wir hier über einen Fall diskutieren welcher noch nie in Österreich vorgekommen ist - und wahrscheinlich auch nie vorkommen wird.

Falls die EU-Gerichtsbarkeit das Gesetz "aufheben würde" wäre der Samenspender in einem rechtssicheren Raum da er die Samenspende in einem für ihn gesetzlich abgesicherten Umfeld abgegeben hat - haftbar wäre somit die Republik Österreich.
Falls die EU-Gerichtsbarkeit dieses Thema angeht wird es erst einmal in den Ländern anfangen wo nachwievor eine anonyme Spende möglich ist, wie GB, DK etc.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 13.11.2014 16:12

..wenn ein Kind einmal in die Pubertät kommt, wäre es sehr wohl interessiert, wer sein Vater ist!!
Da sind sicher mehr als die Hälfte der gezeugten Kinder daran interessiert!!

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.11.2014 16:42

Nur ein ganz kleiner Teil der Samenspenderkinder erfragt sich den "Produzenten", kann mich erinnern mal irgendwo etwas von 3% gelesen zu haben. Ich vermute einfach mal dass der Grund dieser geringen Quote dahingehend liegt dass sie ihre genaue Schöpfungsgeschichte nie erfahren grinsen
Bei einem lesbischen Pärchen lässt sich das halt nicht verheimlichen.
Legal haben sie aber mit 14 die Möglichkeit die Identität des Samenlieferanten zu erfahren. Kennenlernen nur wenn er das auch will.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.11.2014 17:34

Sehr gute Betrachtung...

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