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Registrierkassen: Bund schafft eine „digitale Signatur“

Von (gana), 01. Juli 2015, 17:03 Uhr

WIEN. Kommende Woche wird der Nationalrat die Steuerreform und damit auch die in Wirtschaftskreisen umstrittene Registrierkassenpflicht beschließen.

Für die betroffenen Unternehmen soll die technische Umsetzung jedenfalls vereinfacht werden. Staatssekretärin Sonja Steßl hat eine entsprechende Lösung gestern intern vorgelegt, die auch manipulationssicher ist.

Die Unternehmer müssen sich demnach keinen Chip vom Staat kaufen stattdessen können sie eine digitale Signatur erwerben, die die Form eines QR-Codes hat. Die Signatur wird auf den Kassenbeleg gedruckt und ins Kassenjournal eingetragen. In diesem Code sind verschiedene Informationen gespeichert wie Kassenidentifikationsnummer, Barumsatz und Datum der Belegausstellung. Die Signaturen der Umsätze werden verkettet, dadurch ist gesichert, dass es zu keinerlei Manipulationen kommen kann. Der Strafrahmen für Fälschungen beträgt 25.000 Euro.

Für die betroffenen Unternehmer ist die Lösung eine deutliche Verbesserung: Sie können die zertifizierte Software erwerben und ihre bestehenden Systeme entsprechend updaten, eine eigene Smartcard ist nicht nötig.

Die Registrierkassenpflicht kommt ab 2016, das elektronische Sicherungssystem ab 2017. Unternehmen, die frühzeitig ihr Kassensystem umstellen, können die gesamten Anschaffungskosten abschreiben. Die Belegpflicht gilt bei einem Jahresumsatz von 15.000 Euro netto, kleine Vereinsfeste wurden ausgenommen.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Freemann (938 Kommentare)
am 01.07.2015 19:56

Auf die Belege von den ganzen Türken-und Albanerlokalen bin ich gespannt.
Bin neugierig wer sich dort kontrollieren traut? Cobra oder Wega?

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meisteral (11.618 Kommentare)
am 01.07.2015 18:09

Möchte wetten, dass 50% der Belegdrucker keinen QR-Code beherrschen.
Und die Methode ist ja so was von "hinten durch die Brust ins Auge", dass einem schwindelig wird.

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