Rauchen ab 18, kein absolutes Verbot: ÖVP und FPÖ einigen sich

Von nachrichten.at/apa   11.Dezember 2017

Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.

Zentrale Punkte der neuen Raucherregelung: Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt bis auf weiteres bestehen. Ergänzend wird das generelle Rauchverbot in Österreich von 16 auf 18 Jahre angehoben. Gemeinsam mit den Bundesländern - die gemäß einer Einigung der Landesjugendreferenten im Frühling ohnehin schon an entsprechenden Regelungen zur Anhebung des Alterslimits für den Zigaretten-Kauf arbeiten - wolle man dies vorantreiben, hieß es von den Verhandlern der künftigen schwarz-türkis-blauen Regierung.

In Lokalen dürfen unter 18-Jährige nach den ÖVP-FPÖ-Plänen künftig etwa nicht mehr im Raucherbereich sitzen. Außerdem wird es auch ein Rauchverbot in Autos geben, wenn Kinder und Jugendliche unter 18 im Wagen mitfahren. Zwecks Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll es zudem eine stärkere verpflichtende Kennzeichnung der Raucherbereiche geben.

Rauchverbot mit abgetrennten Ausnahmen

Das nun von ÖVP und FPÖ aufgegriffene "Berliner Modell" sieht grundsätzlich ein Rauchverbot in Gaststätten vor. Ausnahmen gibt es in extra ausgewiesenen, völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und geschlossenen Nebenräumen in (Mehrraum-)Gaststätten sowie in der "getränkegeprägten Kleingastronomie", wenn die Gaststätte nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet wird, keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht werden, die Gaststätte durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist und der Betrieb der Rauchergaststätte den Behörden angezeigt wurde.

In Österreich ist seit 2009 ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des bekannten Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018.

"Gesundheitspolitischer Rückschritt"

Scharfe Kritik kommt von der SPÖ: "Das Kippen des totalen Rauchverbots in der Gastronomie ist ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt", befand die scheidende Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). "Ich bin vom Zick-Zack-Kurs der ÖVP enttäuscht, sie macht ein Gesetz rückgängig, das sie selbst mitbeschlossen hat. ÖVP und FPÖ entziehen sich mit der neuen Regelung jeder faktenbasierten Gesundheitspolitik", warf die Ministerin der künftigen Regierung vor. Die meisten europäischen Länder hätten bereits vor Jahren Rauchverbote eingeführt und verzeichneten einen positiven Trend, hätten doch Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen und Frühgeburten signifikant abgenommen.

Verärgerte Ärzte

"Wenn man von einem 'Berliner Modell' spricht - in Deutschland sind die Maßnahmen gegen den Tabakkonsum ja genauso schlecht wie in Österreich. Wie will man denn das alles kontrollieren? Wie will man kontrollieren, ob in einem Auto geraucht wird, in dem auch Kinder sind? Das ist eine Augenauswischerei. Ich verstehe das nicht", sagte der Wiener Lungenkrebsspezialist Robert Pirker (MedUni Wien/AKH) nach Bekanntwerden der Absichten der möglichen künftigen Koalitionspartner.

Florian Stigler vom Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung der MedUni Graz, zeigte sich schockiert: "Für mich ist das ein absoluter Umfaller. Ich bin schockiert. Die Zurücknahme eines guten Rauchgesetzes ist ein Rückschritt, wenn das nicht ein noch weiterer Rückschritt ist als man das zunächst meinen könnte." Stigler sprach damit die Veränderung der Quadratmetergrenzen für mögliche Raucherlokale - bisher höchsten 50 Quadratmeter (wenn keine Nebenräume bestehen). Unter bestimmten Voraussetzungen sollen es offenbar in Zukunft bis zu 75 Quadratmeter sein.

Er zitierte den kalifornischen Kardiologen Stanton Glantz: "Die Einführung eines generellen Rauchverbotes in der Gastronomie ist die wichtigste Präventionsmaßnahme zum Rauchen. Nicht nur, weil Tabakrauch an sich schädlich ist, sondern weil ein solches Verbot langfristig zum Umdenken in der Bevölkerung führt."