Prozess gegen Haider-Erbinnen: OGH lässt Klage zu
WIEN / KLAGENFURT. Die frühere Kärntner Landesholding kann laut dem Obersten Gerichtshof die Erbinnen des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider vor Gericht bringen und Geld für angebliche Parteienfinanzierung zurückfordern.
Der Vorwurf bezieht sich dabei auf einen Aspekt im Kärntner Hypo-Skandal, nämlich die Bezahlung des Gutachtens von Dietrich Birnbacher, wie "Die Presse" in der Freitagsausgabe berichtet.
Die Landesholding, heute Sondervermögen-Kärnten-Fonds, muss beweisen, dass die laut Klage weit überhöhte Bezahlung des Gutachtens der Parteienfinanzierung diente. Birnbacher selbst hatte zugegeben, dass der Preis überhöht war und wurde verurteilt. Der OGH entschied nun, dass eine persönliche Verantwortung des am 11. Oktober 2008 verunglückten Jörg Haider im Bereich des Möglichen ist. Haiders Erbinnen können somit als Rechtsnachfolger geklagt werden, heißt es im Bericht.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte die Klage gegen die Erbinnen 2015 zurückgewiesen, da Haider beim Hypo-Verkauf in Vollziehung der Gesetze gehandelt habe. Dem widersprach bereits das Oberlandesgericht Graz. Es war der Meinung, das Land sei gerade nicht in hoheitlicher Funktion tätig geworden, sondern als Träger von Privatrechten. Das OGH bestätigte nun, dass das Land nur Eigentümerinteressen verfolgt habe und auch bei Haider persönlich ein "ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen" fehle.
Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia erklärte in der "Presse", er will die Frage des überhöhten Preises für das Gutachten neu aufrollen. Es gebe auch keinen Beweis, dass Haider wissentlich ein zu hohes Honorar vereinbart oder akzeptiert habe.
Nun eines ist schon beberkenswert. Die Politjustiz scheint in Kärnten wieder fröhliche Urständ zu feiern. Der Neid auf das Bärental bei manchen auch.
Das lässt auch tief blicken, wenn man jetzt mittels Sippenhaftung Geld von Verwandten lukrieren will. Angeblich wurde eine Perteispende für das BZÖ gezahlt. Wo sind die Beweise?
Und wenn, dann müsste wohl das BZÖ diese Summe zurückzahlen und wohl kaum Nachkommen eines Verstorbenen.
Wäre bei einem Roten oder Schwarzen nie so entschieden worden...
Ich sage nur "RICHTIG", aber auch bei anderen korrupten Personen, ob in der Politik oder Wirtschaft oder dem geschützten Bereich im Beamtentum, etc. etc. etc., die noch leben wäre eine Aufarbeitung das Wichtigste
Na und?
Die bekommen von ihren Richterfreunden immer nur bedingte Strafen, das tut nicht weh.
Boehmdorfer weist richtigerweise darauf hin, dass es keine Beweise für die Behauptungen gibt. Haider wurde auch nie wegen irgendeiner Finanzgeschichte angeklagt und schon gar nicht verurteilt. Dass jetzt rückwirkend die Nachlassnehmer für solche dubiosen Behauptungen angeklagt werden, darüber kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. So etwas nennt man Sippenhaftung.
Wenn man bedenkt wieviele Milliarden in den letzten Jahrzehnten durch die Zweiparteiendemokratie an Staatsschulden angehäuft würden und wie ungeniert man sich bei der Parteienfinanzierung mit Steuergeld bedient und KEIN Politiker je zur Verantwortung gezogen wurde, dann zeigt sich wie verkommen, korrumpiert und dreist sich dieses System etabliert und bis in den letzten Winkel festgesetzt hat. Bei den genannten Parteien zeigt die Justiz jedenfalls mehr Beisshemmung.
Die Milliarden haben Herr Haider und seine Freunde versenkt. In einem schwarzblauen Zweiparteienselbstbedieinungsladen.
Kratzfrei!
Schon vergessen Hypo Alpe Adria Debakel?
Der Wohnsitz der Damen, das Bärental, wurde arisiert, als um einen Spott "gekauft".
Das wäre einmal der erste Diebstahl.
im Artikel :
Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia erklärte in der "Presse", er will die Frage des überhöhten Preises für das Gutachten neu aufrollen. Es gebe auch keinen Beweis, dass Haider wissentlich ein zu hohes Honorar vereinbart oder akzeptiert habe.
hmmmm ?
ist nicht schon ein teil für die Parteifinanzierung mit dem Betrag abgeklärt worden dass Birnbacher bekam ?
Der hat ja alles schon lange zurück gezahlt.